Antworten: 11
  25-06-2010 13:34  Zirbl
Almverkauf
Mein Cousin und ich sind Eigentümer einer Alm, welche nicht aufgeteilt ist. Seit längerem möchte er seinen Teil veräußern, hat jedoch noch nie die Alm gepflegt, auch sein Vater nicht, von dem er sie geerbt hat. Mein Vater und ich pflegen sie schon seit jeher und bewirtschaften sie. Soviel ich weiß, hat er sein Recht zur Bewirtschaftung usw. verwirkt und ist halt nur noch Eigentümer auf dem Papier, mehr nicht. Wer kennt ähnliche Fälle und kann mir sagen wo bzw. bei wem man sich weitere, genauere Informationen einholen kann, über die genauen Gesetze, Regeln oder dergleichen, ich wäre darüber sehr dankbar.

  25-06-2010 15:23  josefderzweite
Almverkauf
Was verlangs für die Alm? Wennst streiten gehst kannst es glei verkaufen. Also wieviel?

  25-06-2010 16:21  kraftwerk81
Almverkauf
Was will er dafür haben? Am gscheitesten wird sein Ihr einigt Euch und Du kaufst sie.

Auf jeden Fall mal zur BBK schaun und beraten lassen. Vergiss nicht Dir dort alles schriftlich mit Unterschrift vom Berater geben lassen! Worte zählen bei einer Verhandlung nicht und Berater vergessen schon mal was sie gesagt haben. Aja, hast an Rechtsschutz? Könnt ja auch sein dass Dein Cousin das einklagt!

  25-06-2010 18:33  joholt
Almverkauf
Gib mir deine adresse ich hätte interesse an einer alm. ihr könnt euch ja dann den erlös aus dem verkauf teilen.
mfg


  25-06-2010 19:44  Felix05
Almverkauf
Guten Abend,

mir hat mal einer von euch erklärt, dass ein Almrecht was Besonderes ist, dass man gar nicht so ganz einfach erwerben kann.
Was bringt dann ein Verkauf? Für den Käufer meine ich, bekommt der das dann gratis mit?

Ich war auch schon auf Almen und finde, dass sind andere Leute, die sowas bewirtschaften, genügsamer, zufrieden und Eins mit der Natur.
So ein Fleck Erde sollte schon in den richtigen Händen bleiben.
Versuche doch, dass du und dein Vater den Teil bekommen.
Der Joholt stellt da eh nur Gartenzwerge drauf. :-))
Wir haben einen Bernhardiner, der würde da gut hinpassen, ist ja aber viel zu weit weg.

Gruß, Lutz!

  25-06-2010 20:22  joholt
Almverkauf
@ Felix05 Wenn jemand seine Almteile verkaufenwill dann kann ein Bauer sie auch kaufen ich hätte ja ein paar Beuteltiere die ich auf eine eigene alm auftreiben könte wenn ich eine hätte.
mfg

  25-06-2010 20:29  Felix05
Almverkauf
Hallo Joholt,

also darfst du als Bauer mit landw. Betriebsnummer so eine zugekaufte Alm bewirtschaften?
Ja dann glaube ich, du bist der richtige Mann dafür, deine Einstellung zu vielen Dingen gefällt mir. Ja, doch, du wirst so ein Stück Land sicher gut bewirtschaften.

Viel Glück, Lutz!

  28-06-2010 21:54  fritzchef
Almverkauf
@ donau,

wie soll man jemanden das recht auf bewirtschftung "verwirken"? ich hab von sowas noch nie gehört! das kannst du nicht mit einem ersessenen recht vergleichen! in eurem fall seit ihr ja beide besitzer der liegenschaft leider kann keiner der besitzer zur bewirtschftung verpflichtet werden! einzige ausnahme, dieser hat sich in irgendeinerweise vertraglich dazu verpflichte ( förderungsnehmer)
ich würde dir an deiner stelle dazu raten den ball möglichtst flach zu halten bzw. dich ruhig zu verhalten! bei uns im dorf gabs einen ähnlichen streitfall, einer der eigentümer hat irgendwann das handtuch geworfen und die ganze liegenschaft zwangsversteigern lassen ( geht ja im miteigentum) auf grund der enormen nachfrage vorallem nach almen wurde dieses objekt dann an einen vermögenden großbauern verkauft, und die eigentlichen besitzer hatten klar das nachsehen! leider!

  29-06-2010 07:29  Fallkerbe
Almverkauf
@donau,

lass dich erstmal von einem Anwalt oder wenigstens von einem Notar beraten.
Deine Rechtsmeinung ist weit daneben und auch untauglich als basis für eine Gütliche Einigung.
Du bist langjähriger Pächter der 50% dieses Miteigentümers, mehr aber wohl kaum.

mfg




  29-06-2010 07:30  mfj
Almverkauf

@ Donau....und ist halt nur noch Eigentümer auf dem Papier, mehr nicht.


Ja Donau, da nützt Dein schöner Name nichts – wenn soviel Unsinn darauf herumschwimmt!
Was zählt ist – wer ist Eigentümer – und der kann bestimmen bzw. mitbestimmen.

Das einzige wo Du ansatzweise recht hast, alle Miteigentümer sind verpflichtet – den Bestand zu erhalten. Hier trifft das vor allem auf die Gebäude zu. Ein Miteigentümer kann sich nicht einfach zurücklehnen, und sagen die Erhaltungsmaßnahmen (Gebäude) gehen ihn nichts an, sondern er ist verpflichtet hier seinen Anteil einzubringen.

Etwas anders ist es mit der Pflege der Flächen. Hier hat der Bewirtschafter ja seinen Nutzen – sprich Ertrag – und in der Regel auch die Förderungen. Hier wird jede Schlichtungs/Schiedstelle die Sachlage nach Zahlen bewerten.

Du wirst an einem Gespräch über die Zukunft mit deinem Miteigentümer nicht vorbei kommen, natürlich können das auch Rechtsanwälte und Gerichte für Euch bewerkstelligen – das ist nur eine Frage des Geldbeutels.


  29-06-2010 18:41  Zirbl
Almverkauf
Vielen Dank für manch guten Rat, mittlerweile habe ich alles geregelt, da ich jeglichem Streit aus dem Weg gehe und lieber diskutiere und mir ein miteinander reden viel lieber und auch wichtiger ist, als einen Anwalt ... zu ernähren. Danke nochmals für Eure Meinungen.

  29-06-2010 22:09  erich78
Almverkauf
Es wäre sicher interessant wie die Regelung aussieht.



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