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Ob da nicht möglicherweise ein strafbarer Tatbestand abzuleiten ist. Mit Kauf eines Loses wurde ja zu beginn ein kaufvertrag - so traktor gewonnen wird- zur Erlangung eines Traktors mit einen Wert von €95.000,-- geschlossen. Wo bleibt jetzt die Differenz von ca. 30.000 Euro, ob die nicht einklagbar sind???? Schau ma mal! Man kann ja auch nicht eine Villa zum kauf feilbitten und wenn der kunde den preis daführ bezahlt hat sagen du bekommst nur das nebengebäude z.b. einen schuppen, oderrr ??
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Ja das haben wir ja gestern bereits diskutiert.....
Finde es auch ein eFrechheit... Ich bin mit dem 300er auch zufrieden, passt mir eig eh besser, aba i überleg mir ob i di differenz einklag.... Wobei 30.000 werdens nit sein...
glg
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Ja mir würde der 309 auch besser passen obwohl der 817 doch noch besser zum Angeben wär!
Aber soll ich euch was sagen: mir is des Ziemlich egal wie viel der Mr da jetzt gewinnt oder nicht wem die 39€ zu viel sind der kauft sich eh kein los.
Ich will jedenfalls den Fendt mit dem Polo wär ich net Glücklich! *gggg*
Mfg schellniesel
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ja das wäre ja besser... Die MR-Leitung hat sich anderes entschieden, weil der jetzige Fendt 817 im Mietfuhrpark schon zu viele Bestd. drauf hatte. Der Traktor ist ja nicht neu sondern 3 Jahre alt.
Ich glaube der MRing will ja mit dem neuem Traktor 309 neue Los Käufern das Interesse wecken als der alte fendt 817 mit vielen Bestd.
Die Verlosung wird am 5. März stattfinden.
MfG
Waldtanne
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@waldtanne
wissen wir!
ich zumindest hab ja ne mail bekommen vom Mr!
Mfg schellniesel
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@patrick
Nix is mit klagen - Verlosungsbedingungen lesen - der Rechtsweg ist ausgeschlossen!!!
Also ruhigbleiben und abwarten!
LG frederic
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Also alles gefallen lassen!? Klagen geht immer, die haben ja die Bedingungen geändert! sagt mein RA!
PS.: bin ja auch zufrieden wenn ich den neuen gewinne, aber es geht ums prinzip, oder nicht???
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