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Einmal gefangen,immer gefangen oder wie ist das ?
Wie ist das jetzt mit der Mitversicherung des Ehegatten ?
Ich habe jetzt das Schreiben von der SVB bekommen,das meine Frau
jetzt nicht mehr mit mir Mitversichert ist sondern selbst Krankenversicherung zahlen muß.
Gut das sehe ich ja ein weil mein Betrieb über 7000 € Einheitswert hat
Genau gesagt 7283€ inkl.783€ Pachtgrund.
Wenn ich jetzt den Pachtgrund kündige hätte ich ja nur mehr 6500€
Einheitswert und wäre jetzt wieder darunter wäre da nicht dieser Stichtag
wo man darüber war und somit für immer von der SVB gefangen geworden ist.
Wie kann ich da ausweichen oder gibt es ein zurück ?
Wer kann da helfen ?
Frage auch an Redaktion Hr.Hans Meister
Einmal gefangen,immer gefangen oder wie ist das ?
> Diese Betrachtung ist eine Stichtagsbewertung, das heisst, wer am 01.05.04 über 7000€ Einheitswert hat, für den gilt die Regelung, dass die Gattin in der SVB pflichtversichert ist.
Ob man nach dem Stichtag wieder unter 7000€ kommt ist egal, das zählt nicht mehr. Ebenfalls ist es so, wenn ein Landwirt nach dem 01.05 über 7000€ Einheitswert klettert, bleibt das von der neuen Regelung unberührt!
Einmal gefangen,immer gefangen oder wie ist das ?
Das mit den EUR 7.000,-- Einheitswert ist nur bedingt richtig. Korrekt muß es heissen: Wenn die Betriebsbeitragsgrundlage EUR 1.015,00 oder mehr ist, dann ist man krankenversicherungspflichtig. (Das entspricht ca. 7.000,-- EHW). Wichtig ist aber, daß für die Erreichung dieses Grenzwertes (1.015,--) auch eventuelle Einkünfte aus Nebentätigkeiten dazugerechnet werden. Danach wird beurteilt ob der Grenzwert über- oder unterschritten wird.
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