
257.988 €inkl. 20 % MwSt.
- 270 PS/199 kW
- Bj. 2026
- 2 h
New Holland T7.270 PLM LWB New Gen- Auto Command Stufenlos 50 km/H- 250 A Lichtmaschine- Motor-/Getriebevorwärmung über 240 V Anschluss- Motorstaubremse- A
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257.988 €inkl. 20 % MwSt.
New Holland T7.270 PLM LWB New Gen- Auto Command Stufenlos 50 km/H- 250 A Lichtmaschine- Motor-/Getriebevorwärmung über 240 V Anschluss- Motorstaubremse- A
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83.400 €inkl. 20 % MwSt.
New Holland T5.100 Dual Command - 3, 6l FPT Motor - 24/24 Dual Command Getriebe 40 km/H- 540/540E/1000- Fronthydraulik - Parksperre mech.- 3x Hecksteuerge
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58.900 €inkl. 13% MwSt./Verm.
Aebi TT 210 Gelegenheitskauf - Baujahr 2014- Betriebsstunden nur 1800 h- Winterkabine mit Heizung - AS Berreifung 31*15.50-15 ca. 80%- Zwillingsräder vor
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Preis auf Anfrage
- 6, 7L 6-Zylinder FPT Turbo Motor mit Ladeluftkühler- Auto Command Getriebe 50km/h neu mit 3 Fahrbereichen- Terra Glide Vorderachse neu (bessere Wendigkeit)- 3
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214.800 €inkl. 20 % MwSt.
NEW HOLLAND T7.275 HD AUTOCOMMAND NEW GEN- 6 Zylinder FPT Motor Stage V mit 6, 7lt. Hubraum- Hauptkraftstofftank mit Tankschutz- 200 A Lichtmaschine- Motor-/G
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Preis auf Anfrage
EDV 71976- mit 4 Zylinder Common Rail Turbodieselmotor mit 3, 4 ltr. Hubraum75 PS Nennleistung- mit Kraftstofftank 90 ltr.- mit 12/12 Wendegetriebe 40 km/h
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Kleintraktoren, auch als Kompakttraktoren bezeichnet, sind kleinere, leistungsschwächere Traktoren, die für leichtere Arbeiten auf kleineren Flächen ausgelegt sind. Sie eignen sich besonders gut für den Einsatz in Gärten, Parks, kleinen landwirtschaftlichen Betrieben oder auch auf Kommunalflächen.
Ja, Kleintraktoren können in vielen Fällen zulassungspflichtig sein, je nachdem, wie sie genutzt werden und welche technischen Eigenschaften sie aufweisen. Ob ein Kleintraktor zugelassen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. seiner Leistung, seiner Höchstgeschwindigkeit und seinem Einsatzbereich. Hier einige wichtige Punkte, die die Zulassungspflicht betreffen:
Wenn ein Kleintraktor auf öffentlichen Straßen fahren soll, muss er in der Regel zugelassen werden. Dies erfordert eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle, eine Versicherungsplakette und, je nach Alter und Zustand des Traktors, auch eine technische Untersuchung (TÜV).
Die Zulassungspflicht hängt auch von der Motorleistung und der Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab:
Kleintraktoren, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verwendet werden und nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, benötigen in der Regel keine Zulassung. Allerdings dürfen sie dann auch nicht im öffentlichen Verkehr (z.B. auf öffentlichen Straßen) bewegt werden.
Traktoren, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen genutzt werden, müssen regelmäßig zur technischen Untersuchung (TÜV), um ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Für Traktoren, die nur auf Privatgrundstücken oder in landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden, entfällt diese Pflicht in der Regel.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei der örtlichen Zulassungsstelle oder einem Versicherungsexperten zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.