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Veräuserungsverbot
19. Nov. 2011, 19:12 Wunderwuzi
Veräuserungsverbot
Hallo ,kann man das Veräuserungsverbot und Belastungsverbot umgehn das man die Unterschrift der Eltern für die Wohnbauförderung nicht braucht? Mfg.
Antworten: 5
19. Nov. 2011, 19:21 Moarpeda
Veräuserungsverbot
müßtest du (die bank, oder er auch immer) wegen der wohnbauförderung in das grundbuch? wenn nicht, kannst du ohnehin machen was du willst zur sicherheit AFH fragen
19. Nov. 2011, 19:42 Sperre_234
Veräuserungsverbot
Belastungs- und Veräußerungsverbote wirken auf Lebensdauer des Berechtigten und des Verpflichteten. Das Veräußerungsverbot lässt sich nicht umgehen, es erlischt erst mit dem Tod eines der Beteiligten, sofern keiner Aufhebung zugestimmt wird.
20. Nov. 2011, 10:56 supa1
Veräuserungsverbot
Hallo TS 115 Umgehen kannst du es meines Wissens nach nicht. Du kannst es, wenn du mit den Übergebern ein normales Verhältnis hast, mit Reden probieren. Eine andere Möglichkeit wäre, den Betrieb auf 2 oder mehrere EZ zu teilen. Das habe ich gemacht. In einer EZ ist das Wohnrecht der Eltern eingetragen, da müssten die bei einer Belastung oder Veräußerung zustimmen. Die anderen sind "sauber". Ich werde hier zum Beispiel wegen einer größeren Investition einer finanzierenden Bank die Möglichkeit einer Sicherstellung anbieten - wirkt Wunder bei den Zinsen. Solltest du noch Fragen haben schreib mir bitte ein Mail
20. Nov. 2011, 11:48 Haa-Pee
Veräuserungsverbot
ohne besonders rechtskundig zu sein finde ich die belastungs und veräusserungsklausel durchaus seine berechtigung hat. im falle des falles sprich konkurs,insolvents sonstige zahlungsunfähigenkeiten oder schwierigkeiten kann man den glaubigern den zugriff auf "alteingessenes" eigentum erschweren,vermasseln oder wie auch immer.... diese klauseln geschickt eingesetzt schützen durchaus familieneigentum vor gläubiger zugriffen! die auch in rauher gewordenen zeiten auch vor etwas willkürlicheren kreditfälligstellungen seitens banken den wind aus den segeln nehmen kann! in meiner umgebung wird mal wieder ganz aktuell eine 30 ha grosse "farm" zwangsverwertet und wenn ich mir die so die schätzungen und preisvorstellungen der gläubiger ansehe komme ich zum schluss dass hier die reissleinen um nahezu jeden preis gezogen werden weit unter dem sogenannten "verkehrswert"! dh der hof wird billigst verramscht!
20. Nov. 2011, 13:06 Fallkerbe
Veräuserungsverbot
Ein Belastungsverbot schützt nicht vor der Verwertung im Insolvenz- oder Konkursfall. Man kann die schulden nur nicht im grundbuch eintragen und sich damit einen guten Rang im verwertungsfall sichern. Aber die Zwangsversteigerung der immos droht bei insolvenz auch wegen nicht grundbücherlich eingetragenen Schulden. Einzig das höherrangig eingetragene Wohnrecht z.b. der Übergeberfamilie muß ein Käufer (ersteigerer) dann halt mit übernehmen, was der Verkehrswert der immobilie natürlich massiv drückt. mfg
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