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Übergebn- nimma Leben?? Hofübergabe, wie machts ihr das??
09. Dez. 2007, 16:53 bergbauer310
Übergebn- nimma Leben?? Hofübergabe, wie machts ihr das??
Stehn kurz vor der Hofübergabe. Wie habt ihr das alles geregelt. Vorallem auch in Hinblick auf Ausgedinge. Bin für alle Tipps dankbar. Bin Einzelkind, daher keine Sorgen mit Hinauszahlen von Geschwistern. Habt ihr über Notar oder andere Stelle Vertrag gmacht?? Was denkt ihr über ein Belastungs-und Veräusserungverbot im Grundbuch??
Antworten: 3
09. Dez. 2007, 17:34 loik
Übergebn- nimma Leben?? Hofübergabe, wie machts ihr das??
Lieber farmboy; Du kannst Dir bei der Landwirtschaftskammer eine Rechtsberatung einholen, aber den Vertrag sollstest Du bei einem Notar machen, weil er als Urkundnebeamter eine Grundbucheintragung beantragen und durchführen lassen kann. Es dürfen auch auf keine Rechte, wie Servitutsrechte, Weiderechte usw. vergessen werden, dann gibt es womöglich eine weitere EZ Zahl usw, daher ist wohl ein Notar der geeignetste Mann dazu um so einen Vertrag zu erstellen. Einen Winkeladvokaten aufzusuchen um Kosten zu sparen, rate ich Dir ab. Unlängst hatte ich einen Streitfall, wo ein Grundstücksverkäufer einen Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer gemacht hat, dieser Kauf nie grundbücherlich durchgeführt, wohl aber beim Finanzamt, bei der Grundverkehrsstelle und bei der Sozialversicherung angezeigt wurde. Das geschah vor zehn Jahren. Dieses Grundstück wurde nach Übernahme vom Rechtsnachfolger vor zwei Jahren noch einmal an eine andere Person verkauft und die Grundbucheintragung wurde für den dann auch durchgeführt. Wer ist der rechtliche Eigentümer? Daher geh lieber zum Notar, der auch haftbar gemacht werden kann, wenn derartige Fehler passieren wie ich angeführt habe. Ob der Übergeber ein Veräusserungsverbot und Belastungsverbot aufhängt, hängt ganz von ihm ab, daher ist vorher eine Rechtsberatung sicherlich ratsam. Wegen der Kosten, würde ich Dir empfehlen, diese vor Vertragserstellung mit dem Notar auszumachen, weil Du kannst ja auch zu einem anderen Notar gehen, der nicht in Deiner Bezirkshauptstadt seine Notariatskanzlei hat. Wenn der Vertrag einmal erstell worden ist, bestimmt er den Preis, und zwar nach dem Tarif und Einheitswert. Vor Vertragserstellung kannst Du mit ihm einen Pauschalpreis vereinbaren.
09. Dez. 2007, 17:49 weichs15
Übergebn- nimma Leben?? Hofübergabe, wie machts ihr das??
Sehr geehrter Farmboy Es gibt am LFI die Seminare Hofübergeber und Hofübernehmer, möchte Dir sehr empfehlen diese Seminare zu besuchen und zwar alle beteiligten Parteien. Besucht diese Seminare und unterhaltet euch dan darüber wie und was in den Vertrag stehen soll Laß Dir ruhig Zeit bei dem ganzen, auf ein Jahr auf oder ab kommt es ja nicht an. Würde Dir auch sehr empfehlen das ganze über einen Notar abzuwickeln, ist am einfachsten, der Gebietszwang soweit ich weiß besteht nicht mehr, also kannst Du zu dem gehen der Dir am besten zusagt. Hohle Dir ubedingt vorher einige Angebote ein, es bestehen oft große Preisunterschiede. Mfg Karl
10. Dez. 2007, 23:00 Willo
Übergebn- nimma Leben?? Hofübergabe, wie machts ihr das??
Hallo Farmboy! Den Notar kannst du dir sparen er frißt je nach betriebsgröße 2.000.- bis 4.000.- Euro, die du sicherlich anderswo sinnvoller einsetzen kannst. Er schreibt in den Vertrag zwischen Übergeber und Übernehmer sowieso nur das rein was ihr wollt.. Und das nichts vegessen werden kann beim Notar ist auch ein irrglaube, denn dort arbeiten auch nur Menschen, wie du und dein Vater. Bei mir wurde im guten Glauben unterschrieben, ohne Kontrolle, und siehe da, es wurde 1 EZ vergessen = 0,3 ha Wald. Die Kosten für die nachträgliche Übertragung, und Grundbuchseintragung übernimmt natürlich NICHT der Notar. Also die Aufsandungserklärung kannst du auch selber machen. Unterschriften und Übergabsvertrag kannst du am Bezirksgericht beglaubigen lassen. Und ide änderungen im Grundbuch, bei der SVB, Finazamt,..... sind einige Wege, aber mit einem Lohn, denn du in deinem Leben warscheinlcih kaum mehr bekommen wirst. Wenns zwischen euch nicht stimmt, dann mußt du sowieso den Weg gehrn welchen deine Eltern vorschreiben. Laß dir ja kein Belastungs und Veräußerungsverbot auferlegen, du kannst dann nicht einmal mit dem Nachbarn Grundstücke zusammen legen, ohne deine Übergeber um Erlaubnis zu frage. Wenn das Vertraue deiner Übergeber in dich nicht da ist, dann sollten sie sich den Betrieb behalten. Wohnungsrechte würde ich genau definieren, damit im Zweifelsfall die Grenzen abgesteckt sind. Über die LWK oder die Lj gibts Muster von Übergabsverträgen, da kannst du dir schon einiges herauslesen. Wovor hast du am Meisten Angst? Welche Probleme siehst du auf dich zukommen, oder welche Probleme sind schon akut? Auf jedem Fall alles Gute, und die Richtige Entscheidung wünscht dir Hans
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