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Typisieren von Tieflader
03. Jan. 2008, 21:38 Stoeckei
Typisieren von Tieflader
Hallo Habe mir vor ein paar Tagen einen gebrauchten Tieflader bei einer kleinen Baufirma gekauft. Schwarzmüller, 3 Achser, 30 Tonnen. Nun meine 2 Fragen: Wie kann ich den Tieflader auf 25 Km/h heruntertypisieren? Technisch und optisch ist das Gerät in einem 1a Zustand, also von der Seite her kein Problem, neue 57a Inspektion ist auch dabei. Zur Zeit ist er auf 80 Km/h zugelassen. Dass ich die Beleuchtung auf 12 Volt umbauen muss ist eh klar. Weiters möchte ich eine hydr. Bremse dazuaufrüsten um auch mit dem kleinen Traktor z.Bsp. Heuballen fahren zu können. Oder verträgt sich das mit der Typisierung nicht? Danke für eure Antworten
Antworten: 6
03. Jan. 2008, 22:19 Aramer
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Hi Stoeckei Es hat vor ein paar Monaten von der Druckversion vom Landwirt ein Beiheft gegeben da wurden die Landwirtschaftlichen Geräte wie Traktoren und auch natürlich Anhänger ausführlich behandelt hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen. vielleicht lässt sich bei Landwirt noch ein Exemplar für dich auftreiben wenn nicht könnte ich dir meins auch einscannen und als pdf zukommen lassen! lg stefan
03. Jan. 2008, 22:51 Fadinger
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Hallo! <EM>"Zur Zeit ist er auf 80 Km/h zugelassen"</em> ... Glaub ich eher nicht. Oder hast Du noch den Zulassungschein? (vom Vorbesitzer?) Ist er wirklich noch angemeldet? Willst Du den Hänger überhaupt wieder zulassen? Für die 25km/h-Tafel würdest Du ja nur das Bremsgutachten vom Amt der Landesregierung brauchen. Hydraulikbremse geht in dem Fall aber nicht, die darf, wie es so schön heißt "auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden". Möglich ist es aber trotzdem, nur ist dann halt die 10km/h-Tafel zu "verwenden" ... ;-) Offiziell wären halt dann die Gewichtsbestimmungen zu beachten. Für einen gebremsten Dreiachser (entsprechende Zugmaschine vorausgesetzt) sind es max 22to (24to), für einen ungebremsten Hänger (eine Bremse, die nicht verwendet werden darf, gilt auch nicht als solche) 6to (8to)<meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F
03. Jan. 2008, 23:07 Fadinger
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Hallo! <EM>"Zur Zeit ist er auf 80 Km/h zugelassen"</em> ... Glaub ich eher nicht. Oder hast Du noch den Zulassungschein? (vom Vorbesitzer?) Ist er wirklich noch angemeldet? Willst Du den Hänger überhaupt wieder zulassen? Für die 25km/h-Tafel würdest Du ja nur das Bremsgutachten vom Amt der Landesregierung brauchen. Hydraulikbremse geht in dem Fall aber nicht, die darf, wie es so schön heißt "auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden". Möglich ist es aber trotzdem, nur ist dann halt die 10km/h-Tafel zu "verwenden" ... ;-) Offiziell wären halt dann die Gewichtsbestimmungen zu beachten. Für einen gebremsten Dreiachser (entsprechende Zugmaschine vorausgesetzt) sind es max 22to (24to), für einen ungebremsten Hänger (eine Bremse, die nicht verwendet werden darf, gilt auch nicht als solche) 6to (8to) Gruß F
03. Jan. 2008, 23:21 hubert1706
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Hallo Stoeckei! Soviel ich weis, geht das mit der hydr. Bremse schon für 25 km/h, aber mit Druckspeicher, und der Traktor braucht ein Bremsventil,und ...... Kosten glaub ich sehr hoch! (habe dezeit ähnliches Problem mit einem Forstanhänger, da ich bei meinem Traktor kein hydr. Bremsventil nachrüsten kann) Falls es Dir zu Teuer werden sollte, ein Freund sucht so einen Tieflader. Melde dich wenn du ihn wieder verkaufen möchtest!
04. Jan. 2008, 09:34 pinzi1
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hallo, ich fahre seit drei jahren mit 25kmh tafel, ist an und für sich problemlos. sobald der anhänger ein typenschild drauf hat, ( und das hat jeder anhänger) und die dl-bremse vorhanden ist kannst du damit fahren. das einzige problem das auftreten kann, ist die geschindigkeit. ich wurde schon von einer radar streife angehalten, da ich mit 50kmh " die geschwindigkeit ums doppelte " überschritten habe. ich konnte denen aber eine bestrafung ausreden. da du die papiere hast, kann ich dir nur raten den tieflader anzumelden. versicherung ist sehr gering, und du hast vor allem vollen versicherungsschutz . denn die können sich wehren, wenn bei einer höheren geschwindigkeit als 25kmh was passiert, egal ob dein verschulden oder nicht. einziger nachteil ist, dass du jährlich überprüfen mußt. mfg
11. Nov. 2009, 13:12 Fadinger
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Hallo! <EM>"Zur Zeit ist er auf 80 Km/h zugelassen"</em> ... Glaub ich eher nicht. Oder hast Du noch den Zulassungschein? (vom Vorbesitzer?) Ist er wirklich noch angemeldet? Willst Du den Hänger überhaupt wieder zulassen? Für die 25km/h-Tafel würdest Du ja nur das Bremsgutachten vom Amt der Landesregierung brauchen. Hydraulikbremse geht in dem Fall aber nicht, die darf, wie es so schön heißt "auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden". Möglich ist es aber trotzdem, nur ist dann halt die 10km/h-Tafel zu "verwenden" ... ;-) Offiziell wären halt dann die Gewichtsbestimmungen zu beachten. Für einen gebremsten Dreiachser (entsprechende Zugmaschine vorausgesetzt) sind es max 22to (24to), für einen ungebremsten Hänger (eine Bremse, die nicht verwendet werden darf, gilt auch nicht als solche) 6to (8to)<meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F
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