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Scheidung
23. Juni 2014, 17:32 meu21
Scheidung
Beide Eheleute besitzen je zur Hälfte die Landwirtschaft. Es besteht ein gegenseitiges Belastungs-und Veräußerungsverbot. Die Kinder sind erwachsen. Was geschieht eig. dann bei einer Scheidung ?
Antworten: 7
23. Juni 2014, 19:24 soamist2
Scheidung
ist das das logik rätsel der sonntagskrone von nächster woche?
23. Juni 2014, 20:11 DoniBauer
Scheidung
@soamist2 wenn das so ist bin ich auf die Auflösung des Rätsels gespannt. Gruß Doni
23. Juni 2014, 20:15 helmar
Scheidung
Kommt auf das Verhandlungsgeschick der Protagonisten und deren Anwälte an. Mfg, Helga
23. Juni 2014, 20:31 wecker
Scheidung
Überlegst du schon ob du dir die Scheidung leisten kannst?
23. Juni 2014, 20:46 Josefjosef
Scheidung
Serwus, in meiner nähe gabs mal so einen Fall. Beide Elternteile haben ihre Hofhälften an ihren Sohn übergeben, weil sie schon in Pension gehen konnten. Somit gabs keinen Streit. :-) grüße Josef
24. Juni 2014, 07:39 colonus
Scheidung
@meu21 Na was soll schon passieren?? Ich sage nichts!!! Durch das gegenseitige Belastungs und Veräußerungsverbot ist eine Aufteilung sehr schwer!! Entweder man einigt sich friedlich oder man läßt Anwälte für ein gutes Geld streiten, in diesem Fall dürfte dann sowieso eine Höfhälfte flötten gehen jenachdem wer verliert. Diese Themen werden hier im Forum oft disskutiert von den meisten hört man das man ja selber schuld ist wenn man die Frau ins Grundbuch lässt. Werte Kollegen, im Falle einer Scheidung ist nicht so sehr ausschlaggebend wer im GB steht oder nicht sondern wer den besseren Anwalt hat. Man kann die Frau nicht einfach so zum Teufel jagen, Sie hat meistens ansprucha auf Unterhalt, Sie muss ausbezahlt werden für die Investitonen die Sie am gemeinsamen Hof getätigt hat, desweiteren wird Kinderbetreuung, führen des Haushaltes usw. genauso angerechnet und du kannst ganz schön was blechen...... Auch sogenannte Eheverträge in dennen steht das die Frau im Falle einer Trennung nicht`s bekommt sind sehr fragwürdig, denn wenn erstens eine Frau sowas Unterschreibt muss man nach der Handlungs und Geschäftsfähigkeit nachfragen und zweitens kann auch so ein Schriftstück von einem Guten Anwalt zerpflügt werden wie ein alter Acker!!!
24. Juni 2014, 08:05 meu21
Scheidung
Ich danke COLONUS für die konstruktive Antwort. Auch an JOSEFJOSEF und HELMAR ein DANKE. lg
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