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Rückwirkende Erhöhung der Behaltefrist von MUKU-Kälber

02. Feb. 2013, 08:54 little

Rückwirkende Erhöhung der Behaltefrist von MUKU-Kälber

Diese Woche ist in der Kammerzeitung gestanden das, statt bisher 50% der Kälber 80% der MUKU-Kälber länger als 2 Monate auf dem Betrieb gehalten werden müssen! Jetzt meine erneute Frage: WO IST UNSERE STANDESVERTETUNG!?!?!?!?!?!?!?!?!?!? Der Beschluss wurde nämlich im Mai 2012 auf Eu-ebene beschlossen, mit Wirksamkeit für 2012. Wieso steht das jetzt erst in den Kammernachrichten wo Mann/Frau keinen Einfluß mehr darauf nehmen kann. Braucht die AMA Geld das nach Brüssel zurückgezahlt werden muß? Darum nochmal "Gratulation an den BB und an die Kammern" ihr habt das dümmste Klientel, scheinbar kann man mit uns Bauern wirklich alles machen und keiner Beschwert sich. little

Antworten: 3

02. Feb. 2013, 09:08 179781

Rückwirkende Erhöhung der Behaltefrist von MUKU-Kälber

Jetzt regst du dich aber umsonst auf. Was soll ein Mutterkuhbetrieb den sonst mit den Kälbern machen, als sie zur Aufzucht bei der Kuh zu lassen. Genau diese Denkweise war eine von den Ursachen, dass die Mutterkuhprämie abgedreht wurde. Die hat man nämlich von Kammer und Politik her nie als Instrument zur Förderung der Mutterkuhhaltung mit Erzeugung von Qualitätsrindfleisch verstehen wollen. Da ist viel mehr möglichst viel Geld - von dem was zur Verfügung stand - nach dem Gießkannenprinzip über die Kuhhalter verteilt worden. Deutlich mehr als ein Viertel der Gelder geht allein an Milchkühe, die nach einem Umrechnungsschlüssel mit theoretischer Milchleistung und so dafür Anspruch haben. Viehhändler die im Handelsstall Kühe eingestellt hatten, waren anspruchsberechtigt, auch wenn sie die Kühe jede zweite Woche ausgetauscht haben. Mäster, die Altkühe zusammengefüttert haben, haben MK Prämie bekommen. Von den vielen Kühen, die auf MK Betrieben mitlaufen, obwohl sie kein Kalb haben, red ich gar nicht. Und erst recht die "Zuchkalbinnenprämie": Da könnte ich Seiten vollschreiben, was da an Blödsinn geschehen ist damit. Meine Meinung ist, dass man eine gekoppelte Mutterkuhprämie sehr wohl weitermachen hätte können. Aber eben nur unter der Vorgabe, dass sie nur richtige Mutterkühe, die auch entspechende Leistungen (Abkalbequte, gute Klassifizierung der Nachkommen usw.) vorweisen können. Dann wären gegenüber jetzt schon einmal viel weniger Tiere förderungsfähig und dafür hätte man deutlich besser argumentieren können. Gottfried

02. Feb. 2013, 09:27 little

Rückwirkende Erhöhung der Behaltefrist von MUKU-Kälber

Hallo Gottfried! Stimme dir prinzipiell zu, aber wieso wird das nicht schon ein dreiviertel Jahr früher in den Zeitungen veröffentlich damit die Betriebe reagieren können. Ich kenne ein paar "echte Mukubetriebe" die von dieser Regelung doch relativ stark betroffen sind: Biobetrieb macht Milchmastmälber, die männlichen werden aber schon mit 1,5 Monaten an Mastbetriebe verkauft und billgere weibliche werden wieder zu den Kühen gegeben und Biokalbfleisch gemacht. Für Betriebe wie du und ich, ist es kein Problem little

02. Feb. 2013, 12:48 HAFIBAUER

Rückwirkende Erhöhung der Behaltefrist von MUKU-Kälber

Hallo little. Welch STANDESVERTRETUNG meinst du?????????????? Die haben doch wichtigere Dinge zutun als die Bauern zuinformieren.Ich denke das aber die AMA dafür zuständig gewesen wär.Meine Meinung dazu es gibt weder 50% weder 80% sondern nur 100% die auch länger als 2 Monate behalten werden müssen,wen man in den Genuss einer Ausgleichzahlung kommen will.

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