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Pfandrecht
01. März 2007, 12:18 oslip
Pfandrecht
Hallo! Hab auch ein Problem, das mit der Übergabe zum Vorschein kam,nämlich ein Pfandrecht auf das Ausgedinge. Möchte gerne ein Baugrundstück verkaufen ,da aber meine Eltern nicht unterschreiben is es mir nicht möglich. Was kann man dagegen unternehmen????
Antworten: 3
01. März 2007, 12:49 Fadinger
Pfandrecht
Hallo! "Pfandrecht auf das Ausgedinge" ... Das mußt Du mir näher erklären. Hört sich ja an, als würden Deine Eltern die Ausgedingeleistungen verpfändet haben. Wird wohl aber nicht so sein. Da denke ich eher, die Ausgedingeleistungen sind grundbücherlich sichergestellt. In diesen Fall würdest Du ein Gerichtsgutachten brauchen, welches besagt, das der Grundstücksverkauf die Ausgedingeleistungen nicht berührt. Das brauchst aber nur, falls Deine Eltern der lastenfreien Abschreibung nicht zustimmen. Anders ist es aber, wenn im Übergabevertrag ein Belehnungs- und Veräußerungsverbot vereibart ist. Da kannste machen nichts .... Gruß F
01. März 2007, 12:51 Fadinger
Pfandrecht
Hallo! "Pfandrecht auf das Ausgedinge" ... Das mußt Du mir näher erklären. Hört sich ja an, als würden Deine Eltern die Ausgedingeleistungen verpfändet haben. Wird wohl aber nicht so sein. Da denke ich eher, die Ausgedingeleistungen sind grundbücherlich sichergestellt. In diesen Fall würdest Du ein Gerichtsgutachten brauchen, welches besagt, das der Grundstücksverkauf die Ausgedingeleistungen nicht berührt. Das brauchst aber nur, falls Deine Eltern der lastenfreien Abschreibung nicht zustimmen. Anders ist es aber, wenn im Übergabevertrag ein Belehnungs- und Veräußerungsverbot vereibart ist. Da kannste machen nichts .... Gruß F
01. März 2007, 13:53 loik
Pfandrecht
Lieber Oslip! Der Grundbuchauszug besteht aus dem A-Blatt (Gutsbestandsblatt) B-Blatt (Eigentumsblatt) C.Blatt (Lastenblatt) In diesem C. Blatt sind die Lasten wie Pfandrechte (Krediten, Finanzierungen usw. ) und die Reallasten (Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Ausgedinge, Belastungs-und Veräusserungsverbote) eingetragen. Da Deine Eltern ein Wohnrecht und auch Ausgedinge verschrieben haben, müssen sie bei Grundverkäufen eine Unterschrift leisten, damit das verkaufte Grundstück im Grundbuch abgetrennt und übertragen werden werden kann. Da es sich um ein Baugrundstück handelt, ist es unumgänglich, dass die Eltern ihre Unterschrift leisten. Wenn das Baugrundstück für wirtschaftliche Zwecke (bauliche Veränderungen, Schuldenabbau, anderwertige Nutzflächenkäufe, vergrößerung der Landwirtschaft usw.) verkauft wird, kannst Du mit dem Notar vereinbaren, dass er die Eltern vorladet und mit ihnen spricht, warum sie die Unterschrift leisten sollen. Dann werden sie es sicherlich auch einsehen und den entsrechenden Sanktus leisten. Liebe Grüße
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