pachtvertrag - zwei versionen

07. Feb. 2014, 11:21 twentysix

pachtvertrag - zwei versionen

hallo ich hätte eine frage mit der bitte, ob mir hier jemand helfen kann und evt. ein paar erste Meinungen mitteilen kann, ohne dass ich gleich einen Rechtsanwalt brauche. folgende Situation: mit dem pächter gibt es einen offiziellen pachtvertrag über eine summe x. tatsächlich bezahlt er aber das doppelte (auch nachweislich so überwiesen) – mündlich vereinbart. nun gibt es probleme mit dem pächter – div. verfehlungen seinerseits, die mich gezwungen sehen, den pachtvertrag (laufzeit 10 jahre) zwei jahre vor dem offiziellen ende am 1.3.2014 zu kündigen. bisher keine reaktion des pächters. und heute dann plötzlich eine überweisung des „offiziellen“ pachtgeldes der summe x. also die inoffizielle summe wurde nicht bezahlt, obwohl mündlich vereinbart. bitte jetzt keine anmerkungen bzgl. steuern, etc. (das ist mir schon klar ;). frage ist nur, ob ich irgendeine handhabe gegen den pächter habe? gibt es irgendeine möglichkeit, den pächter wegzubekommen? ich glaube nämlich, er wird die kündigung nicht akzeptieren und kommt mir jetzt so. wobei ich weiß, dass ich, wenn ich damit vors gericht gehe, sicher gewinne, da der pächter sehr viele verfehlungen hat (sogar mit anzeigen über BH), die nicht tragbar sind und grund genug sind, das pachtverhältnis vorzeitig lösen zu können. aber ich möchte Gerichtswege vermeiden (weil dann wahrscheinlich die 2 jahre sowieso um sind). evt. gibt’s ja wen, der hier eine meinung dazu hat oder erfahrung. danke euch! karl dall

Antworten: 11

07. Feb. 2014, 12:12 bauanbua

pachtvertrag - zwei versionen

hallo kann dir nicht direkt weiterhelfen, aber das mit 100% sieg vor gericht mußt etwas vorsichtig sehen. wir haben bei einem Teil eines Pachtgrunds nach verkauf und ende des Pachtes die von uns und vom Vorpächter erworbene Förderung nicht abgegeben, weil nicht auf der ganzen Fläche eine Förderung war und wurden verklagt. wer glaubt die Förderung behalten zu können der irrt wir haben vor gericht 2 Instanzen verloren und zahlen müssen!! weil sich das gericht mit sowas nicht auskennt und einfach irgendwie ein urteil fällt.

07. Feb. 2014, 12:33 321

pachtvertrag - zwei versionen

Warum offizieller Pacht und unter der Hand? Sieht das nicht im Hinblick zu einer möglichen falschen Angabe in der Steuererklärung des Verpächters aus? Der Pächter kann nur den offiziellen Pacht, aber nur bis zu einer gewissen Grenze steuerlich absetzen. 321

07. Feb. 2014, 12:34 ducjosi

pachtvertrag - zwei versionen

Sind im Pachtvertrag Klauseln drin mit vorzeitiger Kündigung bei wie von Dir formuliert \"Verfehlungen\", bzw. Wirtschaftsweise, wenn ja können die greifen. Betreffend der bezahlten Höhe des Pachtzinses wirst gerichtlich keine Meter machen, der Pächter hat ja laut schriftlichen Vertrag bezahlt, da zählt die schriftlich festgehaltene Höhe sicher mehr. Dass er vorher mehr überweisen hat ist schön aber kein Nachweis. Bei der mündlichen Absprache steht Wort gegen Wort. Deine Position ist nicht die Beste würd ich sagen. Gerichtlich musst aufpassen das du dich selbst nicht in die Brennesseln setzt und dich die Finanza genauer befragen Die haben momentan ohnehin größtes Interesse ein bissl umzurühren

07. Feb. 2014, 12:52 Fallkerbe

pachtvertrag - zwei versionen

Zur Pachthöhe, da hast keinerlei Handhabe, Der Pächter hat nachweislich die schriftlich vertraglich vereinbarte Pacht bezahlt. Vor Gericht würde ich das Thema an deiner stelle nicht vorbringen wollen. Das Landpachtgesetz ist ausgesprochen Pächterfreundlich gehalten. Einen Pächter gegen seinen Willen vor Vertragsende loszuwerden ist gar nicht so einfach. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010330

07. Feb. 2014, 13:00 BreiHu

pachtvertrag - zwei versionen

Hi. Normalerweis gibt es für den Pächter Vertraglichgeregelte Kündigungsgründe. Z.bsp schlechte Wirtschaftsweise (CC VERSTOSS, etc.), Auslaugung des Bodens usw. Kommt auch auf den Vertrag an ob du ihn vorher noch abmahnen musst. Zwecks Geld schaust du durch die Finger, da wenn du den mündlich Vereinbarten Betrag einklagen willst und du nicht ordentlich versteuert hast eher mehr Strafe etc. zahlst als du bekommst. Mfg

07. Feb. 2014, 13:22 dorni

pachtvertrag - zwei versionen

Geh zu deiner BBK und laß dich beraten!! Hier vernünftige Tips zu geben ohne den Vertrag zu kennen ist schwierig! mgf dorni

07. Feb. 2014, 13:22 Josefjosef

pachtvertrag - zwei versionen

Eigentlich muß dir der Pächter gar nichts mehr zahlen, denn er hat dir ja über die ersten Jahre sowieso mehr überwiesen, als im Pachtvertrag vereinbart worden ist. Das ganze ist für dich eher schief gelaufen, sag ich mal so. gruß Josef

07. Feb. 2014, 14:18 meu21

pachtvertrag - zwei versionen

Also ist KARLDALL selbst der Verpächter ? Wäre auf eine fundierte Auskunft eines Rechtsanwaltes neugierig, denn ich glaube, dass er als Verpächter sich selbst auch schuldig gemacht hat, vll. sogar mehr als der Pächter..

07. Feb. 2014, 14:23 Gigasgagasmann

pachtvertrag - zwei versionen

Wenns blöd hergeht muß der Verpächter die 'zuviel' gezahlte Pacht vielleicht sogar noch zurückzahlen.

07. Feb. 2014, 15:25 rotfeder

pachtvertrag - zwei versionen

Hallo! Auch wäre interessant, welche "Verfehlungen" sich der Pächter zuschulden kommen hat lassen. Denn wenn er anbaut und erntet bzw mäht sollte das eine ausreichende bewirtschaftung sein.

07. Feb. 2014, 15:46 golfrabbit

pachtvertrag - zwei versionen

"Pachtvertrag - 2 Versionen" ist ein passender Titel. Deshalb möchte ich auch gern die Version des Pächters zum gegenständlichen Fall hören - vielleicht sieht dann alles klarer/anders aus. Grundsätzlich hält sich mein Mitleid für steueroptimierende Verpächter aber schon mal in endenwollenden Grenzen. Hannes

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