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Bauplatzerklärung
07. Feb. 2014, 21:47 harly
Bauplatzerklärung
Hallo Zusammen Ich brauche für ein Bauvorhaben zum einreichen eine Bauplatzerklärung. Den würde ich großzügig für zukünftige Vorhaben auslegen. Gibt es da Möglichkeiten sich die Straßenerschließungskosten zu sparen? Bei Lw Bauten ? andere Ausnahmen ?? gibt es da weitere Kostenfallen? Gruß sepp
Antworten: 2
08. Feb. 2014, 06:51 KaGs
Bauplatzerklärung
Hat mit dieser Frage nichts zu tun, aber möchte da gleich fragen. Wie ist das in anderen Bundesländern bzgl "GeB" (Grünland erhaltungswürdige Gebäude) In NÖ heißt das, in Einzellage darf ein Gebäude, das diesen Status "GeB" hat, nicht abgerissen werden. Abgerissen darf es schon werden, aber dann ist der Bauplatz erloschen. Umbau, Zubau ist erlaubt, aber die Außenmauern des Grundgebäudes müssen stehen bleiben. Einzellage wird aber auch dann angenommen, wenn Objekt an Wasser, Kanal und Strom angeschlossen ist. Wie ist das in anderen Bundesländern?
08. Feb. 2014, 22:11 rotfeder
Bauplatzerklärung
Hallo! Die Bauordnung ist Ländersache, und man kann daher nicht eine Aussage treffen, die für ganz Ö gilt. Der Begriff Bauplazerklärung ist mir in NÖ z.B. gar nicht geläufig. Bei uns gibt es die verschiedenen Witmungen z.B Bauland Wohngebiet, Bauland Agrar, Gewerbegebiet usw. zu KaGs: Ja das ist richtig, das ein erhaltenswürdiges Gebäude im Grünland nicht abgerissen werden darf, und dann ein Neubau hingestellt wird. Sonst wäre es ja nicht erhaltenswürdig. Es wird aber von Gemeinden und Land versucht, diese Sachen zu Reparieren, sprich den Liegenschaften die entsprechende Witmung zu geben. Also Bauer ist man sowieso privilegiert, da man auch im Grünland bauen darf.
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