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Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

04. Jan. 2007, 22:17 bull1

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Hallo liebe Berufskollegen, habe seit dem 01.01.2007 ein großes Problem, haben einem aus unserem Dorf, 4ha Grund (3ha Feld und 1ha Wald) seit 14 Jahren verpachtet, er musste dies bis zum oben genannten Datum räumen, da dieser Grund wieder in unseren Besitz übergeht, sind auch die Grundeigentümer. Nun befinden sich jedoch noch rund 20 Siloballen und 20fm Holz auf unserem neu dazugekommenen Grund, was würdet ihr machen? Eigentlich gehören die Siloballen jetzt mir oder? und falls er sie nimmt ist das dann Diebstahl? Mein Vater weiß auch nicht so recht wie er dies handhaben soll. Deswegen helft mir BITTE, bin um jede Antwort froh. stecke deswegen echt in Schwierigkeiten und danke schonmal für die Antworten mfg Bull PS:Habe mit dem Bauer noch nicht gesprochen, doch er weiß das die Felder wieder uns gehören. Der Bauer ist ein wenig sauer auf mich, da er die Felder schon die letzten 14 Jahre gepachtet hat und die Felder direkt vor seiner Haustüre stehen, würde ihm deswegen alles zutrauen und ich könnte mir das nie verzeihen wenn unsere Pferde schaden davon tragen würden.

Antworten: 5

04. Jan. 2007, 22:37 Fadinger

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Hallo! Das Eigentum des Nachbarn ist auch weiterhin sein Eigentum, auch wenn es jetzt auf Deinen Grund liegt. Du kannst ihn aber auffordern, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Lässt er diese Frist verstreichen, so soll auch gleich angekündigt werden, das entweder Lagerkosten fällig werden, oder eben auf seine Kosten eine Fa. beauftragt wird, ihn die Sachen zuzustellen. Aber lass die Finger von seinen Sachen, die gehören nicht Dir, es wäre Diebstahl, eventuell hofft er ja auch auf eine solche unbedachte Aktion von Dir. Ansonsten ist es immer besser, diverse Unstimmigkeiten in einen Gespräch abzuklären, als irgendwo "hintenrum" Aktionen zu starten. Du mußt auch klar sagen, und dazu stehen was Dir nicht paßt, Dein Kontrahent sollte aber auch das gleiche tun, bzw. tun können! <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F

04. Jan. 2007, 22:38 martin66

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Schönen guten Abend Würde mit den ehemaligen Pächter sprechen, und Ihn bitten die Silageballen und das Holz bis 1.3.2007 zu entfernen. Wünsche Dir viel Glück.

04. Jan. 2007, 22:45 Fadinger

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Hallo! Das Eigentum des Nachbarn ist auch weiterhin sein Eigentum, auch wenn es jetzt auf Deinen Grund liegt. Du kannst ihn aber auffordern, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Lässt er diese Frist verstreichen, so soll auch gleich angekündigt werden, das entweder Lagerkosten fällig werden, oder eben auf seine Kosten eine Fa. beauftragt wird, ihn die Sachen zuzustellen. Aber lass die Finger von seinen Sachen, die gehören nicht Dir, es wäre Diebstahl, eventuell hofft er ja auch auf eine solche unbedachte Aktion von Dir. Ansonsten ist es immer besser, diverse Unstimmigkeiten in einen Gespräch abzuklären, als irgendwo "hintenrum" Aktionen zu starten. Du mußt auch klar sagen, und dazu stehen was Dir nicht paßt, Dein Kontrahent sollte aber auch das gleiche tun, bzw. tun können! Gruß F

04. Jan. 2007, 22:47 Fadinger

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Hallo! Das Eigentum des Nachbarn ist auch weiterhin sein Eigentum, auch wenn es jetzt auf Deinen Grund liegt. Du kannst ihn aber auffordern, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Lässt er diese Frist verstreichen, so soll auch gleich angekündigt werden, das entweder Lagerkosten fällig werden, oder eben auf seine Kosten eine Fa. beauftragt wird, ihn die Sachen zuzustellen. Aber lass die Finger von seinen Sachen, die gehören nicht Dir, es wäre Diebstahl, eventuell hofft er ja auch auf eine solche unbedachte Aktion von Dir. Ansonsten ist es immer besser, diverse Unstimmigkeiten in einen Gespräch abzuklären, als irgendwo "hintenrum" Aktionen zu starten. Du mußt auch klar sagen, und dazu stehen was Dir nicht paßt, Dein Kontrahent sollte aber auch das gleiche tun, bzw. tun können! Gruß F

20. Nov. 2009, 01:44 Fadinger

Pachtvertrag aus, beansprucht es jedoch noch für sich

Hallo! Das Eigentum des Nachbarn ist auch weiterhin sein Eigentum, auch wenn es jetzt auf Deinen Grund liegt. Du kannst ihn aber auffordern, die Sachen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Lässt er diese Frist verstreichen, so soll auch gleich angekündigt werden, das entweder Lagerkosten fällig werden, oder eben auf seine Kosten eine Fa. beauftragt wird, ihn die Sachen zuzustellen. Aber lass die Finger von seinen Sachen, die gehören nicht Dir, es wäre Diebstahl, eventuell hofft er ja auch auf eine solche unbedachte Aktion von Dir. Ansonsten ist es immer besser, diverse Unstimmigkeiten in einen Gespräch abzuklären, als irgendwo "hintenrum" Aktionen zu starten. Du mußt auch klar sagen, und dazu stehen was Dir nicht paßt, Dein Kontrahent sollte aber auch das gleiche tun, bzw. tun können! <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F

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