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Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
13. Aug. 2014, 21:48 trompetenkoffer
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
Oder kann ich mit Erfüllen der greening Auflagen auch die Begrünungs und Mulchsaatförderung erhalten?
Antworten: 5
13. Aug. 2014, 22:33 tristan
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
Vorbehaltich der Genehmigung durch Pirklhuber & Co: Die Begrünungsförderung ist unabhängig von einer UBB Teilnahme. Wenn du für die Erfüllung der sinnlosen Greeningauflagen Begrünungsflächen (Faktor 0,3) nimmst, gibt es keine Begrünungsgelder. Mulchsaatförderung müsste auf diesen Flächen aber wieder möglich sein. Alles klar?
13. Aug. 2014, 23:00 trompetenkoffer
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
Vielen Dank! Bis jetzt war ich als viehloser Nebenerwerbsbetrieb beim UBAG dabei. Aber ob ich mir das jetzt noch antun soll, auch mit den LSE? Also wenn ich eine Begrünung als ökologische Vorrangfläche anbaue bekomm ich die Förderung nicht aber z.b als Begrünung vorm Mais schon.
14. Aug. 2014, 06:58 Interessierter
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
So wie du das schreibst, hast es nicht wirklich verstanden ;) Mich haben die LSE bisher nicht gestört, warum sollten sie mich in Zukunft stören ?
14. Aug. 2014, 09:03 FlorianE
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
Du bringst da alles etwas durcheinander. Du kannst beim ÖPUL teilnehmen, hier gibt es verschiedene Maßnahmen wie etwa UBB oder Begrünung (Zwischenfrucht, oder Immergrün). Sind 2 von den ca. 30 Maßnahmen was du da jetzt angsprochen hast. Und dann gibt es da noch die Greening Auflagen, die alle Betriebe ab 10 ha betreffen (mit einigen Aunahmen, wie zB. mehr als 75% Feldfutteranteil, oder hohem Grünlandanteil). Das heißt du musst falls du mehr als 15 ha bewirtschaftest 5% stilllegen, musst eine gewisse Fruchtfolgeauflage einhalten (zwischen 10 – 30 ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 %; > 30 ha dann mind. 3 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % , 2 Kulturen: max. 95 %) Und diese Stilllegung kannst du zum Beispiel durch die Maßnahme Begrünung erfüllen, wobei diese Fläche nur mit dem Faktor 0,3 anrechenbar ist, oder durch Eiweißpflanzen mit dem Faktor 0,7 anrechenbar. Das heißt wenn du zB 100 ha hast, müsstest du mind. 16,67 deiner Begrünung dazu angeben, um das Greening zu erfüllen und für diese Flächen bekommst du dann aber kein Begrünungsgeld, sonst wäre das ja eine Doppelförderung von Greening (EBP) und ÖPUL. Falls du aber jetzt bei UBB mitmachen willst, musst du 5% deiner bewirtschaftete Flächen (Acker und Grünland) stilllegen, dabei ist es nicht möglich dies mit Begrünungen oder Eiweißpflanzen zu erfüllen. Und wenn du dabei auch noch die Greening Auflagen erfüllen willst musst du wenn angenommen 30 ha Acker und 8 ha Grünland hast 5% stilllegen, das heißt 38 ha mal 5% wären 1,9 ha, und damit Greening erfüllt ist musst du mind. 5% der Ackerfläche stillegen das wären 1,5 ha, den Rest kannst du dann auch auf dem Grünland erfüllen. Ist etwas kompliziert, aber besser erklärbar wirds glaub ich nicht. Liebe Grüße
14. Aug. 2014, 09:48 payment
Ist UBB Teilnahme verpflichtend für Erhalt der Begrünungsförderung?
Florian, greening-stillegung-eiweisflanzen, was zählt dazu ? soja? Kleegras? erbsen? Pferdebohnen? von was kann man da ausgehen?
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