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Grundverkehrsrecht nützen?
15. Dez. 2005, 10:36 Vercingethorix
Grundverkehrsrecht nützen?
Hallo zusammen! Habe leider wenig Erfahrung mit der praktischen Handhabund des Grundverkehrsrechts in der Landwirtschaft. Bin Vollerwerbslandwirt und würde mit euch gerne folgende Situation diskutieren; Bei einem Waldverkauf (Fläche grenzt dierekt an meinen bestehenden Wirtschaftswald) wurde ich von einem ehemaligen Nebenerwerbslandwirt (ist in Pension, hat seine Eigenflächen verpachtet, und hat die Fläche nur für seinen, nicht in der landwirtschaft tätigen Sohn gekauft, damit dieser dort einen ebenen Holzlagerplatz für sein privates Brennholz (ca.200 rm)hat) überboten. Da es sich nur um ein einmaliges Höchstgebot handelte, konnte ich nicht nachbessern. Das Preisniveau belief sich schon auf 30% über dem Schätzgutachten, und auf 50% über dem realen Verkehrswert! Ich hatte "nur" 20% über dem Schätzgutachten angeboten. Als zusätzliche Information muß man wissen, das ich einen Teil der Fläche mit Erlaubnis des Vorbesitzers schon in einen Holzlagerplatz umgebaut hatte, mit der späteren Absicht, bei einem etwaigen Verkauf, diese Fläche auch zu kaufen. Meine Frage: Wie sinnvoll ist es nun, das mir zustehende Grundverkehrsrecht zu nützen (sprich: Einspruch gegen den Kaufvertrag, Abwicklung über die Grundverkehrskommission und Beanspruchung der Fläche bei gleichzeitigem nachbessern auf das Höchstgebot des Gegners)? Wie gehen diese Verfahren in der Praxis aus? Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt? Wie gesagt - in Kurzform: Pesionist kauft einem Vollerwerbslandwirt eine, für den Forstbetrieb wichtige, Wirtschaftsfläche weit über dem Verkehrswert weg, um sie rein privat zu nutzen. Wie würdet ihr in der Praxis reagieren, und welche Erfolgschancen seht ihr dabei? Mfg Vercingethorix
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