Grundkauf vom Nachbarn

29. Dez. 2008, 15:15 fredl0699

Grundkauf vom Nachbarn

Hallo Ich habe gerade Erfahren, daß mein Nachbar wegen einer Scheidung ca 10 ha Nutzgrund verkauft. Käufer soll er auch schon haben, zwei Landwirte aus einem Nachbarort. Hat man als Nachbar nicht gewisse Vorkaufsrechte bei gleichen Kaufpreis. Kann man einen Erbhof soeinfach Teilen, denn die zusammenhängende Fläche wird auch Geteilt. Wo kann man ein Anbot hinterlegen, ohne das es die ganze Nachbarschaft weiß. Was hat die Grundverkehrskommission zu entscheiden. Wie schnell kann überhaupt ein Grundkauf über die Bühne gehen. Sie wollen in der nächsten Woche das Grundstück schon Vermessen lassen. Gibt es Förderungen für einen Grundzukauf? Wer von Euch hat schon Grundstücke gekauft, oder gibt es im Forum Leute die in der Grundverkehrskommission, Grundbuch usw. tätig sind. Bitte um Eure Antworten LG fredl

Antworten: 6

29. Dez. 2008, 15:34 Haa-Pee

Grundkauf vom Nachbarn

naja wenn deine fläche direkt am nachbargrundstück dranhängen hast du gewisse vorteile ein vorverkaufsrecht natürlich nicht ,aber du brauchst keine grunderwerbsteuer zahlen(3,5 prozent vom kaufpreis) förderungen für besitzaufstockungen gibt es auch aber die äussern sich eher in zinsbegünstigten darlehen.siedlungsfonds usw ist regional verschieden. am besten du wendest dich für eine beratung an deinen notar oder lass dich von der kammer beraten das kostet dich nichts. wo du ein anbot legen kannst dafür musst du wissen wer überhaupt verkauft!? verkauft die bank,verkaufen die ehegatten in einvernehmlichen einverständniss, wird durch ein gerichtsurteil verkauft? anbot würde ich nicht direkt am wirtshaus tisch besprechen u nd machen.

29. Dez. 2008, 16:22 Nobody

Grundkauf vom Nachbarn

Also Vorrechte gegenüber anderen Käufern gibt es für Nachbarn überhaupt keine. Erbhof teilen auch kein Problem, der gilt mehr beim Erben und nicht beim verkaufen. Angebot hinterlegen wird es auch nicht geben, wenn es nicht vereinbart ist. Grundverkehrskommission kommt wenn ein Landwirt kauft nicht zum Einsatz. Grundverkauf kann sehr schnell über die Bühne gehen wenn sich die Parteien einig sind sofort. Wenn die das Grundstück schon vom Geometer auseinandermessen lassen, einen Teilungsplan erstellen lassen sind sie sich sehr wahrscheinlich schon einig. Förderung gibt es und einen AIK gibt es auch . Wennst vom Nachbarn ein Lw. Grunstück kaufst kannst den Kauf ohne Notar über die Agrarbezirksbehörde des Landes abwickeln, dann brauchst nur die 1 % vom Kaufpreis Gebühren zahlen für die Eintragung ins Grundbuch - sonst gar nichts, Du sparst dir die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Wenn sich der Verkäufer und die Käufer schon einig sind wirsd Du auch mit einem besseren Angebot kaum mehr zum Zug kommen, weil es sicher schon Vorverträge und mündliche Vereinbarungen gibt die bei solchen Geschäften auch eingehalten werden. Ich würde den Verkäufer einfach anrufen und mein Interesse mitteilen, dann weisst gleich ob noch was geht. MfG Nobody

29. Dez. 2008, 16:23 Nobody

Grundkauf vom Nachbarn

Also Vorrechte gegenüber anderen Käufern gibt es für Nachbarn überhaupt keine. Erbhof teilen auch kein Problem, der gilt mehr beim Erben und nicht beim verkaufen. Angebot hinterlegen wird es auch nicht geben, wenn es nicht vereinbart ist. Grundverkehrskommission kommt wenn ein Landwirt kauft nicht zum Einsatz. Grundverkauf kann sehr schnell über die Bühne gehen wenn sich die Parteien einig sind sofort. Wenn die das Grundstück schon vom Geometer auseinandermessen lassen sind sie sich sehr wahrscheinlich schon einig. Förderung gibt es und einen AIK gibt es auch . Wennst vom Nachbarn ein Lw. Grunstück kaufst kannst den Kauf ohne Notar über die Agrarbezirksbehörde des Landes abwickeln, dann brauchst nur die 1 % vom Kaufpreis Gebühren zahlen für die Eintragung ins Grundbuch - sonst gar nichts, Du sparst dir die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Wenn sich der Verkäufer und die Käufer schon einig sind wirsd Du auch mit einem besseren Angebot kaum mehr zum Zug kommen, weil es sicher schon Vorverträge und mündliche Vereinbarungen gibt die bei solchen Geschäften auch eingehalten werden. MfG Nobody

29. Dez. 2008, 16:35 Nobody

Grundkauf vom Nachbarn

Also Vorrechte gegenüber anderen Käufern gibt es für Nachbarn überhaupt keine. Erbhof teilen auch kein Problem, der gilt mehr beim Erben und nicht beim verkaufen. Angebot hinterlegen wird es auch nicht geben, wenn es nicht vereinbart ist. Grundverkehrskommission kommt wenn ein Landwirt kauft nicht zum Einsatz. Grundverkauf kann sehr schnell über die Bühne gehen wenn sich die Parteien einig sind sofort. Wenn die das Grundstück schon vom Geometer auseinandermessen lassen, einen Teilungsplan erstellen lassen sind sie sich sehr wahrscheinlich schon einig. Förderung gibt es und einen AIK gibt es auch . Wennst vom Nachbarn ein Lw. Grunstück kaufst kannst den Kauf ohne Notar über die Agrarbezirksbehörde des Landes abwickeln, dann brauchst nur die 1 % vom Kaufpreis Gebühren zahlen für die Eintragung ins Grundbuch - sonst gar nichts, Du sparst dir die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Wenn sich der Verkäufer und die Käufer schon einig sind wirsd Du auch mit einem besseren Angebot kaum mehr zum Zug kommen, weil es sicher schon Vorverträge und mündliche Vereinbarungen gibt die bei solchen Geschäften auch eingehalten werden. Ich würde den Verkäufer einfach anrufen und mein Interesse mitteilen, dann weisst gleich ob noch was geht. MfG Nobody

29. Dez. 2008, 18:49 zimme24

Grundkauf vom Nachbarn

fredl, auch ich bin der meinung, dass anschliessende grundstücke gekauft werden müssen. da wird dir der offene waffengang visier oben nicht erspart bleiben. @all mit der agrarbezirksbehörde gibt es einen trick. wenn man mehrere grundstücke kauft, dann zuerst nur eines dann ist man bei den anderen automatisch nachbar und begünstigt. günter

30. Dez. 2008, 12:34 neb

Grundkauf vom Nachbarn

lieber fredl, kann es nicht sein dass die beiden auch aus der nachbarschaft kommen und nicht aus dem nachbarort????

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