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Grüner Pakt auf der Zielgeraden
13. Juli 2007, 08:38 atomix
Grüner Pakt auf der Zielgeraden
Es scheint, als ob doch noch eine schnelle Lösung in Richtung Öpul 2007 möglich ist. Hier ein paar Details aus Brüssel: Kleinere Anpassungen im Umweltprogramm Das Umweltprogramm bleibt weiterhin Flaggschiff der Ländlichen Entwicklung mit mehr als der Hälfte der Mittel des Grünen Pakts. Allerdings komme es gegenüber dem ursprünglichen Antrag zu Anpassungen, die die Europäische Kommission schlussendlich verlangt habe, so Pröll. Die betroffenen Maßnahmen seien die umweltgerechte Bewirtschaftung im Acker- und Grünland, die Offenhaltung der Kulturlandschaft, die Begrünung von Ackerflächen, die Weidehaltung und das Salzburger Regionalprogramm. Beschränkung der Düngerausbringung auf 150 kg Stickstoff Bei der umweltgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünland war die Düngerausbringung zentraler Diskussionspunkt. Im adaptierten Programm wird eine Beschränkung von 150 kg Stickstoff - statt 170 kg - pro Hektar vorgenommen. Zusätzlich gibt es eine Bestandsgrenze von zwei Großvieheinheiten pro ha. Diese beiden Auflagen gelten für die Maßnahmen Biologische Wirtschaftsweise, Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland, Ökopunkte und Seltene Nutztierrassen. Wichtiger Erfolg: Erste Prämienstufe bei Steilflächenmahd gesichert Bei der Steilflächenmahd bleibt nach den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission die erste Steilflächenstufe mit zusätzlichen Auflagen entgegen anderen Bestrebungen doch - wie eingereicht - bestehen. "Ich halte das für einen wichtigen Erfolg", sagte Pröll. Die Europäische Kommission wollte die Steilflächenmahd erst ab einer Hangneigung von 35% bewilligen. Für Österreich hätte dies das Aus für die erste Prämienstufe (OH 1 zwischen 25 und 35% Hangneigung) bedeutet. Betroffen davon wären österreichweit rund 45.000 Betriebe mit etwa 100.000 ha gewesen. Die Prämienstaffelung bleibt somit - wie vorgesehen - bestehen, allerdings müssen die betroffenen Landwirte einige Punkte erfüllen (maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar, kein Grünlandumbruch, Biodiversitätsflächen: auf zumindest 5% der Fläche maximal zweimähdige Nutzung beziehungsweise keine Nutzung vor dem 15.06., Verpflichtungsdauer von sieben Jahren, Aufforstungsverbot, Verzicht auf Grünlandumbruch und Weide erst nach der Mahd). "Begrünung von Ackerflächen" auf tatsächlich begrünte Fläche angewandt Die Maßnahme Begrünung der Ackerflächen, die bisher auf die gesamte Ackerfläche kalkuliert und bezogen war, wird in Zukunft nur auf die tatsächlich begrünte Fläche angewandt. Den Landwirten werden zur Optimierung des Umweltnutzens auch in Zukunft mehrere Varianten mit unterschiedlicher Begrünungsdauer angeboten. Es konnte in den Verhandlungen als Ausgleich erreicht werden, dass die ursprüngliche Prämienhöhe von EUR 40,- bis 100,- auf die gesamte Ackerfläche je nach Modell auf EUR 130,- bis 190,- - bezogen auf die begrünte Fläche - erhöht wird. Adaptionen bei Auslauf- und Weidehaltung Auch bei Tierschutzmaßnahmen (Auslauf- und Weidehaltung) ist es zu Adaptionen gekommen. So gibt es bei der Auslaufhaltung einige Auflagen: So muss es mindestens drei Tage pro Woche Auslauf über das ganze Jahr sowie Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Bürste und Tränke geben. Bei der Weidehaltung gibt es folgende Adaptionen: Die Weidehaltung muss anstatt der ursprünglich geplanten 120 Tage jetzt an mindestens 160 Tagen im Jahr mit Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon zumindest 120 Tage auf der Weide erfolgen. Bei Heimbetrieben über 900 m Seehöhe gilt 130 Tage Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon 110 Tage Weide.
Antworten: 1
13. Juli 2007, 09:24 Christoph38
Grüner Pakt auf der Zielgeraden
Ich würde mal denken, sooo klein sind die Anpassungen nicht. Die N Herabsetzung und die GVE Begrenzung können schon zu Problemen führen, wenn auf der anderen Seite die Prämien gewisse GVE erfordern, um den Förderungssatz voll auszuschöpfen. Was die Auflagen bei Steilflächen betrifft, sind die nicht ohne, da hätte ich lieber noch auf die Stufe 1 verzichtet. (Sind die Auflagen auch für die höheren Stufen ? vermutlich, ja ??) - keine Weide vor dem ersten Schnitt - Stichtag 15.6. Bei meinen Steilflächen ist es so, dass ich mich auch nach den Bodenverhältnissen richten muss (trockener Boden), wenn ich dann noch auf den Kalender schauen muss, wirds vielleicht Juli für den ersten Schnitt und die Weide dann beim Almabtrieb ?? Insgesamt muss ich mich schon etwas fragen: Deutlich weniger Geld insgesamt (ca. 30%) zusätzliche Auflagen bei wenig Fläche insgesamt Da muss ich mir noch überlegen, ob ich nicht überhaupt aufs ÖPUL pfeife und auf meinen Wiesen tue, was mich selber freut.
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