Getreide im Lohn brennen lassen

29. Dez. 2014, 17:09 Vierkanter

Getreide im Lohn brennen lassen

Hallo Kollegen, ist es möglich (bin Abfindungsbrenner ohne Getreidebrennrecht) eine Getreidemaische im Lohn von einem Verschlussbrenner (oder jmd. mit Getr.brennrecht) brennen zu lassen? Schönen Abend, Richard

Antworten: 3

01. Jan. 2015, 20:10 herzleo

Getreide im Lohn brennen lassen

Hallo Vierkanter, Prinzipiell Nein! Als Abfindungsbrenner ohne Getreidebrennrecht ist es dir nicht gestattet eine Getreidemaische anzusetzen bzw. am Hof zu vergären bzw lagern (auch wenn ein anderer gemaischt hätte). Du könntest das Recht umgehen wenn du gleich beim Lohnbrenner maischst, und dort vergärst und der Brenner diesen gewonnenen Alkohol als seinen eigenen deklariert. Du musst diesen Alkohol dann offiziell dem Brenner einfach abkaufen und schon ist er deiner. Der Lohnbrenner muss aber ein Verschlußbrenner sein, sonst kannst du den Schnaps nicht weiter verkaufen (Abgabe von Abfindungsbrand ist nur an den Letztverbraucher erlaubt bzw. Handel verboten!). LG herzleo

01. Jan. 2015, 20:11 herzleo

Getreide im Lohn brennen lassen

Hallo Vierkanter, Prinzipiell Nein! Als Abfindungsbrenner ohne Getreidebrennrecht ist es dir nicht gestattet eine Getreidemaische anzusetzen bzw. am Hof zu vergären bzw lagern (auch wenn ein anderer gemaischt hätte). Du könntest das Recht umgehen wenn du gleich beim Lohnbrenner maischst, und dort vergärst und der Brenner diesen gewonnenen Alkohol als seinen eigenen deklariert. Du musst diesen Alkohol dann offiziell dem Brenner einfach abkaufen und schon ist er deiner. Der Lohnbrenner muss aber ein Verschlußbrenner sein, sonst kannst du den Schnaps nicht weiter verkaufen (Abgabe von Abfindungsbrand ist nur an den Letztverbraucher erlaubt bzw. Handel verboten!). LG herzleo

01. Jan. 2015, 20:11 herzleo

Getreide im Lohn brennen lassen

Hallo Vierkanter, Prinzipiell Nein! Als Abfindungsbrenner ohne Getreidebrennrecht ist es dir nicht gestattet eine Getreidemaische anzusetzen bzw. am Hof zu vergären bzw lagern (auch wenn ein anderer gemaischt hätte). Du könntest das Recht umgehen wenn du gleich beim Lohnbrenner maischst, und dort vergärst und der Brenner diesen gewonnenen Alkohol als seinen eigenen deklariert. Du musst diesen Alkohol dann offiziell dem Brenner einfach abkaufen und schon ist er deiner. Der Lohnbrenner muss aber ein Verschlußbrenner sein, sonst kannst du den Schnaps nicht weiter verkaufen (Abgabe von Abfindungsbrand ist nur an den Letztverbraucher erlaubt bzw. Handel verboten!). LG herzleo

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