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Gentechnik hält Einzug in Deutschland
11. Aug. 2007, 08:46 LKR Peter Schmiedlechner
Gentechnik hält Einzug in Deutschland
Gentechnikgesetz durchläuft Kabinett Berlin - Das Kabinett gab heute in Berlin grünes Licht für das umstrittene neue Gentechnikgesetz von Agrarminister Horst Seehofer (CSU). Künftig soll zwischen Genmais und konventionellen Pflanzen ein Abstand von 150 Meter gelten. Der Abstand zu Ökomais muss mit 300 Meter doppelt so groß sein. Darauf hatte sich die große Koalition nach langem Streit geeinigt. Die Forschung an genveränderten Pflanzen soll vereinfacht werden. Der Deutsche Bauernverband bemerkte dazu, dass sich inhaltlich aus dem vorgelegten Entwurf keine gravierenden Änderungen ergeben. Weder die Frage der gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen Haftung, noch das Standortregister wurden geändert. Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz unterbleiben soll. Damit werde weder den Landwirten noch der Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden. Auch Bioland hatte den Gesetzentwurf bereits im Vorfeld kritisiert. „Dieser Gesetzentwurf liest sich noch immer wie ein Freibrief für gentechnische Verunreinigungen“, so Thomas Dosch, Präsident von Bioland. „Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen darf nicht legitimiert werden.“ Bioland forderte daher zum Schutz der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern erhebliche Nachbesserungen. Eine zentrale Forderung war dabei, dass die Anbauer von Genmais mindestens 800 Meter Abstand zu Nachbarkulturen einhalten. Zudem fordert Bioland die vollständige Streichung eines neuen Passus im Gesetzesentwurf, wonach über privatrechtliche Verträge zwischen dem GVO-Anbauer und seinem Nachbarn die gesetzlichen Sorgfaltspflichten für den GVO-Anbauer vollständig außer Kraft gesetzt werden können. Zusätzlich forderte Bioland Änderungen zum Haftungsanspruch bei gentechnisch verunreinigten Ernten unterhalb einer Schwelle von 0,9 Prozent.
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