Anmeldung Oldtimer ohne org. Typenschein

03. Sept. 2008, 14:56 Unknown User

Anmeldung Oldtimer ohne org. Typenschein

Hallo Oldtimerfans! Ich möchte einer Traktor (Steyr 15) anmelden. Mein Problem ist das es den original Typenschein nicht mehr gibt. Wer kann mir weiterhelfen was man genau machen muß, um diesen Traktor anmelden zu können. Ich habe einen Typenschein ist das selbe Modell aber nicht vom Letztbesitzer. Kaufvertrag vom Letztbesitzer gibt es. Muß die Maschine der Landesregierung vorgeführt werden usw.!!!! Und wie hoch sind die Kosten dafür ????? mfg

Antworten: 1

03. Sept. 2008, 15:23 walterst

Anmeldung Oldtimer ohne org. Typenschein

Von Help.gv.at frag am einfachsten auf Deiner BH! Walter Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins * Allgemeine Informationen * Voraussetzungen * Zuständige Stelle * Verfahrensablauf * Erforderliche Unterlagen * Kosten * Rechtsgrundlagen Allgemeine Informationen Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins müssen Sie beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Dazu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Behörde. Voraussetzungen Nach dem Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung). Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Fundamt. Zuständige Stelle für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: die Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug zugelassen ist/war * in Städten mit Bundespolizei: die Bundespolizeidirektion . o in Wien: das Verkehrsamt . * in Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft . * in den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat . für ein Typenschein- Duplikat: der Generalimporteur Verfahrensablauf Zur Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist oder war. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Mit der Unbedenklichkeitserklärung der Behörde können Sie vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat anfordern. Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: * amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers * Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige bzw. Erklärung über den Verlust * Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin oder ein Versicherungsvertreter) für ein Typenschein-Duplikat: * Unbedenklichkeitsbescheinigung Kosten für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde. Beispiel Wien: * Fahrzeug angemeldet: 19,70 Euro * Fahrzeug abgemeldet: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für die Bestätigung der letzten Versicherung darüber, dass der Typenschein dort nicht hinterlegt wurde * Fahrzeug eben erst gekauft: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für den Kaufvertrag * Fahrzeug eben erst geerbt: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für den Testamentsbeschluss Rechtsgrundlagen § 30 Kraftfahrgesetz . (KFG)

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