ACKERSTATUS

12. Apr. 2008, 21:32 cori

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hallo kollegen bezüglich der erhaltung des ackerstatus, kann ich meine flächen fünf jahre als wechselwiese nutzten oder wird bereits im fünften jahr (4 nutztungen) die fläche zu dauergrünland.?! danke für hinweise

Antworten: 6

12. Apr. 2008, 23:44 hagen

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hallo cori, soweit ich es verstehe musst du im 5 Jahr den Acker umbrechen und im MFA eine andere Nutzungsart eintragen. Also nach 4 Nutzungen. Bei einem Acker mit 30ar den ich seit Beginn der MFA-Abgeberei immer als Stillegung angeführt hab bin ich im Frühjahr 2007 = 5tes Jahr hergegangen hab umgebrochen und dann Körnermais gesetzt. Weil ja der Beobachtungszeitraum mit 2003 begonnen hat. Wichtig ist die Eindeutigkeit der Nutzungsänderung ansonsten hast sicherlich nur Probleme bei einer Kontrolle auf solche Spielchen lass dich lieber nicht ein. Und wenn du erst mal im vorgedruckten MFA ein G in der Nutzungsart hast kriegst es nicht mehr weg.

12. Apr. 2008, 23:44 hagen

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hallo cori, soweit ich es verstehe musst du im 5 Jahr den Acker umbrechen und im MFA eine andere Nutzungsart eintragen. Also nach 4 Nutzungen. Bei einem Acker mit 30ar den ich seit Beginn der MFA-Abgeberei immer als Stillegung angeführt hab bin ich im Frühjahr 2007 = 5tes Jahr hergegangen hab umgebrochen und dann Körnermais gesetzt. Weil ja der Beobachtungszeitraum mit 2003 begonnen hat. Wichtig ist die Eindeutigkeit der Nutzungsänderung ansonsten hast sicherlich nur Probleme bei einer Kontrolle auf solche Spielchen lass dich lieber nicht ein. Und wenn du erst mal im vorgedruckten MFA ein G in der Nutzungsart hast kriegst es nicht mehr weg.

12. Apr. 2008, 23:52 hagen

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Hallo Cori, du hast im fünften Jahr Handlungsbedarf, da musst die Nutzungsart ändern. Somit nach 4 Nutzungen. Ansonsten hast wahrscheinlich im nächsten MFA Vordruck automatisch bereits als Nutzungsart ein G drinnen. Und das kriegst dann ja wahrscheinlich nicht mehr weg. Ich habe einen Acker mit 30ar seit der MFA Abgeberei als Stillegung drinnen gehabt. Den habe ich im Frühjahr 2007 = seit 2003 das fünfte Jahr noch umgebrochen und Körnermais gesetzt. Ich würde mich auf keine Spielereien einlassen sondern nur eindeutige Nutzungsartänderungen machen sprich Getreide oder Mais anbauen. Dann hast bei einer Vor Ort Kontrolle auch eindeutige Tatsachen und der Kontrollmensch kann dir nicht blöd kommen. lg

13. Apr. 2008, 01:13 hagen

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Hallo Cori, du hast im fünften Jahr Handlungsbedarf, da musst die Nutzungsart ändern. Somit nach 4 Nutzungen. Ansonsten hast wahrscheinlich im nächsten MFA Vordruck automatisch bereits als Nutzungsart ein G drinnen. Und das kriegst dann ja wahrscheinlich nicht mehr weg. Ich habe einen Acker mit 30ar seit der MFA Abgeberei als Stillegung drinnen gehabt. Den habe ich im Frühjahr 2007 = seit 2003 das fünfte Jahr noch umgebrochen und Körnermais gesetzt. Ich würde mich auf keine Spielereien einlassen sondern nur eindeutige Nutzungsartänderungen machen sprich Getreide oder Mais anbauen. Dann hast bei einer Vor Ort Kontrolle auch eindeutige Tatsachen und der Kontrollmensch kann dir nicht blöd kommen. lg

13. Apr. 2008, 10:42 freidenker

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hallo cori, ...Dauergrünland sind Flächen die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Grünfutterpflanzen genutzt werden und länger als 5 Jahre ohne Umbruch bewirtschaftet werden....aus: http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/laendlicher-raum/agrar/zahlen-daten-agrarberichte/downloads/dauergruenland-ernte05.pdf beste Grüße, f

15. Apr. 2008, 11:25 zimme24

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hallo, wurde hier schon öfters gefragt, siehe: https://www.landwirt.com/ez/index.php/forum/message/113571/ günter

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