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EAR vs Teilpauschalierung
Hallo zusammen,
ich bin in der glücklichen Lage eine Landwirtschaft (momentan teilpauschaliert) übernehmen zu können, die ich nebenberuflich betreiben werde. Den Schnellsiedekurs "landwirtschaftlicher Facharbeiter" habe ich absolviert.
Da an dem Hof ein recht erheblicher Instandhaltungsrückstau festzustellen ist, würde ich gerne solche Reparaturen von der Steuer absetzen. Also bin ich hier bei der EA-Rechnung angelangt.
Erscheint euch ein Wechsel auf dem ersten Blick nachvollziehbar?
Wie ist das aber jetzt bei einem Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten?
Muss hier eine Übergangsgewinnermittlung stattfinden?
Was ist die Grundlage für die Afa bei einem über Generationen übergebenden Gebäude?
Ist mit der EA-Rechnung automatisch ein Vorsteuerabzug möglich?
Muss ich irgendwelche negativen Auswirkungen fürchten, wenn ich nach 5 Jahren wieder in die Teilpauschalierung wechseln möchte?
Vielen Dank für eure Einschätzung
SG
David
EAR vs Teilpauschalierung
Hallo,
im Gewerbe ist die Abschreibdauer für Auto mind. 8 Jahre und Gebäude mind. 35 Jahre.
Grüße
EAR vs Teilpauschalierung
Die Einkommenssteuer ist an die steuerpflichtige Person gebunden und nicht an den Betrieb. Bei einem Bewirtschafterwechsel kann dann der neue Bewirtschafter das für ihn passende aus den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wählen.
Richtige Antworten findest du nicht in einem Internetforum sondern am besten bei einem Steuerberater. Mit Unterlagen wie EHW Bescheid, etwaigen Buchhaltungsabschlüssen und deinen Zukunftsvorstellungen auf Papier dort hingehen und beraten lassen. Auch wenn es etwas kostet, ist es sicher günstiger als mit Ratschlägen von Laien herumzudoktern.
Gottfried
EAR vs Teilpauschalierung
Hallo.
Es gibt vom LFI auch Vorträge welche dieses Thema betreffen. Vortragende sind Steuerberater und Berater der LK. Würd dir so etwas empfehlen. Damit kannst du mit mehr Fachwissen zum Steuerberater gehn. Spart dir dort dann Zeit und bares Geld.
MfG
EAR vs Teilpauschalierung
Hallo David,
so wie ich das mitbekomme wird die Einkommensbesteuerung / Berechnung der Sozialversicherung und die Umsatzsteuer durcheinandergemischt.
Bei der Ust - Option kannst du die die Ust für Investitionen vom FA zurückholen, aufgeteilt auf 5 (Maschinen) bzw. 20 Jahre (Gebäude). Mindestteilnahmezeit 5 Jahre.
Falls der Betrieb vollpauschalierungs- fähig (< 60 ha, 75 000 EW, 120 VE) ist kannst du freiwillig in die Teilpauschalierung bzw. EA-Rechnung/doppelte BF gehen und auch bei der SV nach diesem Einkommen die Beiträge bezahlen. Das kommt jedoch sehr auf die betriebliche Situation darauf an ob das sinnvoll ist, da ein Ausstieg nur mehr bei einem Besitzerwechsel möglich ist. Auch die Mindestbeitragsgrundlagen und fällige Est ist mitzuberücksichtigen - wie oben bereits erwähnt - eine steuerliche Beratung mit entsprechenden Betrieblichen Unterlagen ist sehr zu empfehlen.
mfg
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