01-11-2012 10:26  Iso17025
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Nach dem ein Threat betreffend Schweinbetriebe gestartet wurde, möcht ich anmerken das es auch im Bereich Obstbau gravierente Einschnitte geben soll. Nach den bis jetzt vorliegenden Informationen sollen alle Obstbaubetriebe ab 5 ha Obstfläche aus der Pauschalierung rausfallen. Das steht in keinem Verhältinis zur allgemeinen Pauschalierungsgrenze von 75.000 .- €. da ein Obstbaubetrieb mit z. B. 5 ha vielleicht ca. 10.000.- € Einheitswert hat.

Was sich dabei die Verhandler gedacht haben entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen.

Das betrifft ja vor allem kleinere Nebenerwerbsbauern bei denen sich Jeder € Umsatz direkt auf die Einkommensteuer auswirkt. Bei der sogenannten Reichensteuer waren sie sich sofort einig "Kommt nicht in Frage" und aus.
Ich frage micht ernsthaft wofür die ÖVP eigentlich in der Regierung sitzt und werde für meinen Teil die Mitarbeit als kleiner Bauernbundfunktionär aufkündigen falls diese Regelung tatsächlich so kommen sollte.

  01-11-2012 11:19  Darki
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Habts es eigentlich noch immer nicht kapiert?
Alles unter 50 - 70 ha ist uninteressant für alle und daher sollte es weg!
Ganz einfach!

mfg

  01-11-2012 11:27  Christoph38
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
cie Verhandler haben über den Obstbau dabei vermutlich nicht viel nachgedacht

  01-11-2012 11:35  Iso17025
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Ja, sollte man meinen. Aber hier hat man unverständlicherweise zusätzliche Kriterien eingezogen. Warum kann es nicht so sein wie z. B. allgemein bei der Lohn-. bzw. Einkommensteuer, da gilt ja auch die 11.000.-€ Jahreseinkommen-Grenze ab der Steuer anfällt. Da heist es ja auch nicht: "Aber wenn du dein Einkommen in dieser oder jener Branche" verdienst zahlts du ab 2.000.-€ Lohnsteur. Die Reaktion der Arbeiterkammer würde ich gerne sehen.....


  01-11-2012 11:50  179781
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
@ Iso17025
Da machst du dir unnötige Sorgen. Für die Landwirtschaft gelten die gleichen Steuerregeln wie für alle anderen. Auch hier musst du erst ab der besagten Grenze Einkommensteuer bezahlen, genau, wie der große Rest der Bevölkung auch. Die vielzitierten "Kleinen" brauchen also keine Angst haben. Wenn sie, so wie sie es immer darstellen, so wenig verdienen, brauchen sie auch in Zukunft keine Steuer dafür bezahlen. Es wird nur bei einigen in der Landwirtschaft die Feststellung durch das FA nicht mehr auf Grund von Annahmen auf Basis des EHW sondern mit real belegbaren Zahlen vorgenommen.

An deinem Beispiel zum Obstbau: Wenn man manchen Obstbauern und deren Vertretern glauben darf, ist in der Branche je ha fast nichts zu verdienen. Dann kommt in der Steuererklärung eines z. B. 10 ha Obstbetriebes heraus: Einkommen ist 10 x fast nichts = (das sollen die Rechenkünstler im forum ausrechnen). Also braucht er keine Steuer bezahlen und auch keinen Steuerberater. Was soll der auch steuerschonend unterbringen? Der einzige Unterschied ist, dass er keine Zahlen aus dem EHW in der Steuererklärung angeben, sondern eine Buchhaltung vorlegen muss. Ich schätze einmal, bei so einem Betrieb könnten im Jahr 250 - 300 Buchungen anfallen. Das mal 1 Minute je Buchungszeile multipliziert, ergibt 4 - 5 Stunden zusätzliche Arbeit im Jahr.

Liebe Leute, wenn ihr heute Nachmittag im Friedhof am Grab eurer Vorfahren steht, dann denkt darüber nach, um wieviel leichter es eure Großeltern oder Urgroßeltern hatten, weil sie keine Steuererklärung ausfüllen mussten.

Gottfried

  01-11-2012 13:47  erich78
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Bitte Teilpauschalierung und Mehrwertsteueroption auseinanderhalten,sind verschiedene paar Schuhe

  01-11-2012 14:25  G007
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Wahrscheinlich haben die Verhandler vor 20 oder 30 Jahren einmal gehört, dass der Obstbau goldenen Boden hat. Aber mit der europäischen Überproduktion und der Konzentration des LE in Österreich in den letzten 10 Jahren, ist es mit dem gut verdienen vorbei. Eine preisliche Erholung gibt es nur in Jahren, wenn die Natur verrückt spielt. Einige Produzenten versuchen es mit mit grösser zu werden und viel Investitionen (Fremdkapital). Ein klassischer 5 ha Obstbaubetrieb ist heutzutage finanztechnisch gesehen,, unter Liebhaberei einzustufen. Und darüber einen Raiffeisenmulti und einen Genossen verhandeln zu lassen ist schon ein starkes Stück. Was die Zahlen vom Grünen Bericht anlangt, die sind nicht nachvollziehbar. Und von einem Jahr zum anderen zu vergleichen ist ein Schwachsinn. Verliert nämlich ein Produkt 50% vom Preis, muss es um den Preisverlust auszugleichen im folgenden Jahr um 100% steigen. Nur soviel zu den gross angekündigten %mäßigen Steigerungen des landw. Einkommens.
Ich kenne Obstbaugemeinden, wo die Bauern zu 100% aus dem BB austreten, wenn diese neue Regelung so wie bis jetzt geplant, kommt!

  01-11-2012 16:52  Gerhardkep
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
hallo
Aus der Vollpauschalierung ist der Weinbau ab 0,6 ha herausen und Obstbau ab eben 5 ha
hier ist aber nur eine Einnahmen Ausgabenrechnung zu machen so nichts ausgenommen er überschreitet andere Grenzen.
mfg GK

  01-11-2012 16:56  lr002
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
Aus dem Ministerratsbeschluss:
Der Gewinn von Weinbaubetrieben, deren weinbaulich genutzte Fläche 60 Ar übersteigt, ist im Rahmen
einer Teilpauschalierung zu ermitteln. Ist der Weinbau Betriebsteil eines land- und forstwirtschaftlichen
Betriebes, dessen Einheitswert die Vollpauschalierungsgrenze nicht übersteigt, ist der Gewinn aus dem Weinbau gesondert im Rahmen der Teilpauschalierung zu ermitteln.
Diese Regelung soll auch auf Obstbaubetriebe (Sonder- oder Obstkulturen iSd § 30 Abs. 12 Z 1 BewG 1955) Anwendung finden, wenn die obstbaulich genutzte Fläche 5 Hektar übersteigt.

  01-11-2012 17:02  Iso17025
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
@ 1799781

Du hast schon recht, die besagte Grenze ab der Einkommensteuer zu bezahlen ist, ist für alle gleich. Was mir sauer aufstößt ist die Tatsache das hier in Zukunft unterschieden werden soll WIE dieses Einkommen zustandekommt. Ein Ackerbaubetrieb mit 60 ha und max. 75.000.- Einheitswert ist pauschaliert, ein Obstbaubetrieb ab 5 ha der vielleicht ca. 10.000.- EW hat, ist nicht mehr pauschaliert. Wo liegt hier die Begründung?

Im übrigen ärgere ich mich über die Berichterstattung in den Landwirtschaftlichen Medien, die dieses miese Ergebniss noch als Erfolg verkaufen wollen. Offensichtlich haben die meisten Bauern noch gar nicht begriffen das die Pauschalierung damit gestorben ist.
Man soll es doch offen sagen: Die Pauschalierung in der Landwirtschaft ist Geschichte.
Was ich mir erwarten würde ist eine härtere Gangart in den Verhandlungen, immerhin ist die ÖVP in der Regierung. Immerhin wurden wir unter anderem im Jahre 1995 mit dem Versprechen die Pauschalierung bleibt erhalten in die EU gelockt. Aber das ist neben den anderen Wortbrüchen eh schon egal.

Was so nebenbei die Arbeiterkammer (die hier ja dahintersteckt) betrifft, als zahlendes Zwangsmitglied erlaube ich mir die Frage zu stellen, was deren Aufgabe eigentlich ist? Sollten die nicht ihre Mitglieder vertreten anstatt auf andere Bevölkerungsgruppen (v. a. die Landwirte) hinzuhacken. Soweit ich informiert bin sind die Löhne der Arbeiter u. Angestellten seit 1990 nur unterdurchschnittlich gestiegen.

  01-11-2012 17:06  Gerhardkep
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
noch eine frage vielleicht weis das wer
mein Betrieb hat im letzten jahr rund 100 000.- Einnahmen im großen und ganzes den Umsatz gehabt .
Als Beispiel würde das so berechnet oder.

Einnahmen 100 000.- - 80%Ausgabenpauschale(Veredler) = 20 000.- Gewinn (Vereinfache Gewinnermittlung) davon dann die Einkommensteuer ???
Ist das so richtig ???
Ich kann aber auch eine Volle Einnahmen Ausgabenrechnung machen so viel ich weiß.
mfg GK

  01-11-2012 17:53  lr002
Pauschalierung neu - Obstbau - Totales Versagen der Verhandler
@gerhardkep
Wenn du als Veredelungsbetrieb eingestuft wirst, stimmt das mit den 20.000 mal.
Von den 20.000 werden dann aber noch SV-Beiträge, Pacht- und Schuldzinsen abgezogen. Das Ergebnis ist dann das zu versteuernde Einkommen.



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