Wohnhausbau im Grünland

02. Dez. 2016, 16:29 dere

Wohnhausbau im Grünland

Hallo, kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus oder kann mir hier jemand einige Tipps geben? Möchte gerne in Niederösterreich ein Wohnhaus bauen, jedoch ist die Fläche in Grünland -Land-und Forstwirtschaft gewidmet. Betriebsinhaber bin ich bereits. Es ist folgende Situation: möchte gerne hintaus bauen, da es vorne einfach nicht möglich ist. (Steht bereits ein Haus, jedoch zu klein) Habe mir jetzt einige Gesetze durch gelesen und bin leider auf nichts gestossen, dass man in Grünland ein Wohnhaus errichten kann. Vielleicht weiss ja jemand einen guten Rat? (ausser Buschenschank zu errichten) Vielen dank

Antworten: 39

02. Dez. 2016, 16:59 Posaidon

Wohnhausbau im Grünland

wieso fragst denn nicht einfach im Gemeindeamt?

02. Dez. 2016, 17:25 dere

Wohnhausbau im Grünland

laut Gemeinde darf man es nicht. Wenn dann müssten sie es umwidmen und das ist nicht ganz so einfach. Deshalb wollt ich wissen ob man mit der Grünlandwidmung doch noch eine Möglichkeit hat zu bauen.

02. Dez. 2016, 17:25 eklips

Wohnhausbau im Grünland

Bist du der Betriebsinhaber oder der Eigentümer? Für Auszug- oder eigenes Haus am Betrieb gibts eh Ausnahmen. Ab zur Gemeinde.

02. Dez. 2016, 17:50 dere

Wohnhausbau im Grünland

Bin Betriebsinhaber (Hofnachfolger). War schon auf der Gemeinde, jedoch haben die nichts gesagt von ausnahmen. Haben nur gesagt, dass es in Grünland nicht möglich ist. eklips: Kann man das irgendwo nach lesen?

02. Dez. 2016, 18:18 Ferdi

Wohnhausbau im Grünland

NÖ Bauordnung, wird aber fast "Monatlich" Adaptiert, aber als Landwirt u. auch Eigentümer dieses Grundstücks darf man eigentlich überall bauen. Wenn die Gemeinde einen SPÖ Bürgermeister hat wird's vielleicht nicht so einfach aber wenn einer vom Bauernbund ist dann gibt es für das Bauvorhaben eine Genehmigung. Überhaupt bei Vorwahlzeiten so wie derzeit wo ja in Kürze es eine NR Wahl geben wird. Also los Einreichplan u. Bauverhandlung gleich im ersten Quartal 2017 glaub mir da geht fast alles. Ansonsten kann man die INFO auch bei der LK einholen z.B. für einen Aussiedlerhof, Wohnhaus für Ausgedinge usw.!

02. Dez. 2016, 18:25 KaGs

Wohnhausbau im Grünland

Sehr wohl darfst ein Haus bauen, wenn es die Platzverhältnisse erfordern! Gibt natürlich schon Auflagen dazu. Aber grundsätzlich möglich, wenn das alte Haus klein ist. Musst aber im Klaren sein, dass für neues Haus Ergänzungsabgaben für Kanal und Wasseranschluss anfällt! Aufschliessungsabgabe darf keine berechnet werden! Einfacher ist es, wenn neu gebaut wird, und der Altbau geschliffen wird. Bei der NÖ Landesregierung Abteilung Bauen gibt es da einen Fachmann, weiß aber nicht mehr den Namen, mit dem kann man gut reden was erlaubt, bzw. wie die rechtliche Lage ist. Baureferenten der Gemeinde wissen auch nicht alles. Hat mit der Partei weniger zu tun, bei uns auch eine rote Gemeinde, trotzdem wurde weiter geholfen, Baureferent hat halt beim Land angerufen, stand daneben als er gesprochen hat mit dem besagten Beamten. Der am anderen Ende der Leitung hat das ganz locker gesehen, somit stand einem Neubau nichts mehr im Weg. Abbruchbescheid für Altbau erging gleich mit der Baubewilligung für Neubau bei Bauverhandlung.

02. Dez. 2016, 19:21 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:21 Pecher

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Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:21 Pecher

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Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

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Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

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Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

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02. Dez. 2016, 19:23 Pecher

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02. Dez. 2016, 19:23 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:23 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:24 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:24 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

02. Dez. 2016, 19:24 Pecher

Wohnhausbau im Grünland

Das Grundstück muss auf Grünland -Land und Forstwirtschaft gewidmet sein und innerhalb der Siedlungsgrenze und im Bauland der Gemeinde liegen und das neue Haus muss im Hofverband stehen ,heißt in der Nähe zum Hof .Bis vor einen halben Jahr durfte nur ein Austragshaus- Buschenschank oder ein Gebäude für Urlaub am Bauernhof mit einigen Zimmern gebaut werden.Das Austragshaus war aber mit ca. 90 bis 100m2 begrenzt.Nach einer Novelle des NÖ Landtages im Herbst 2016 kann ab jetzt aber auch für den Übernehmer ein WOhngebäude errichtet werden. Voraussetzung ist aber glaube ich das der Betrieb bewirtschaftet wird (auch im Nebenerwerb wie bei uns) und ein Betriebskonzept vorgelegt wird.Bauernkammer hilft dir dabei. Bei der Bauernkammer wirst Du auch über die Schritte bei der Gemeinde bestens beraten.Haben auch fast 2 Jahre gebraucht bis wir bauen konnten.BIn im Bez. WR,neustadt zu Hause da gibt es noch das Gebietsbauamt dort bekommt man auch noch eine gute Beratung für solche Vorhaben.Viel Erfolg und Geduld für Dein Projekt.

03. Dez. 2016, 10:33 dere

Wohnhausbau im Grünland

Vielen Dank für eure Tipps. Werde mal beim Gebietsbauamt nach fragen.

14. Dez. 2016, 18:12 dere

Wohnhausbau im Grünland

Zur Information: Habe jetzt mal beim gebietsbauamt nachgefragt und die sagen, dass man im Grünland nicht bauen darf. Würde nur gehen wenn es Grünland-Hofstelle gewidmet wäre oder die Gemeinde es umwidmen würde. Aber das ist unwahrscheinlich weil es im raumordnungsplan nicht vorgesehen ist.

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