Wer buckelt, bezahlt!

10. März 2005, 08:58 gasteighof

Wer buckelt, bezahlt!

So könnte man in Hinblick auf die Beitragspflicht bei den land- u. forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten sagen. Der eine, der die Arbeit auf der Maschine verrichtet und die Arbeitszeit nicht gesondert verrechnet, also versteckt, ist beitragsfrei. Der andere, der persönliche Dienstleistungen etc. mit oder ohne Betriebsmittel verrichtet, zahlt. Etwas eigenartig, dass bei Privatzimmervermietung und bei Tätigkeit als Betriebshelfer von den erzielten Einnahmen 70% als pauschale Ausgaben berücksichtigt werden. Hier ist der Aufwand nach meinem Ermessen etwas unterschiedlich. Alle möglichen Nebentätigkeiten sind angeführt. Auf etwas hat man (bewußt) vergessen: die "Entschädigungszahlungen" für die Funktionäre. Das geht bei der Raiffeisenkasse an und endet bei der Kammer. MfG Hans, <a href="http://www.gasteighof.at" target=_blank>http://www.gasteighof.at</a>

Antworten: 2

10. März 2005, 09:05 donauprinz

Wer buckelt, bezahlt!

servus gasteighofbauer, gfallt ma wiest schreibst. leider haben nicht viele bauern rückgrat und mut - so wie du. lg ausm donautal

11. März 2005, 11:13 Trenker

Wer buckelt, bezahlt!

> Zum Thema versteckte Fahrer : Ein Problem in der Preisgestaltung sehe ich darin dass oftmals nicht einmal der ÖKL Tarif verrechnet werden kann, und es trotzdem als 30% Gewinn ausgewiesen werden soll, obwohl beide Landwirte diese Düngung-Ernte-usw.Arbeiten ja schon bei der Pauschalierung SVA bezahlt haben. Zu dem so genannten versteckten Fahrer möchte ich ein Rechenbeispiel vorlegen angenommen 2 pauschalierte Bauern einer fährt mit Bergschlepper 50KW a 0,76€ pro PS 38€ + Aufbaugüllefass 2000lt 10,83€ +Fahrer 10€ ist ges.58,83€. Verkaufspreis laut MR- Preisliste (damit er überhaupt angestellt werden kann ) 40,00 pro Std. Also 58,83€ ÖKL – 40€ Verkaufspreis ist - 18,83€ untern ÖKL und da findest du es als gerecht wenn davon 30% Gewinn ???? die 23,80 %SVA Beitrag abgezogen werden 2,85 Ich könnte mir schon vorstellen das der Fahrer Beitragspflichtig wird wenn der ÖKL Tarif auch verrechnet werden kann. Aber bitte dann nur der Fahrer und nicht die Maschinen. Es gibt in Österreich noch kein Unternehmen ( außer die Bauern ) dass nach Maschinenstunden die Versicherungsbeiträge zahlt. mfg. Trenker

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