Waldgrundstücksgrenzen

27. Aug. 2020, 22:12 xaver75

Waldgrundstücksgrenzen

Heute bei "Am Schauplatz Gericht" ein amüsanter Beitrag, da sieht man gut, was da in nächster Zeit auf uns zukommen wird, wenn wegen Borkenkäferbefall ein Brief von der BH kommt und die Besitzer nicht mal mehr wissen, wo ihr Grundstück ist. ,-) Bei mir in der Nähe wurde auch vor kurzem eine Waldparzelle verkauft, dem Kaufinteressenten und späteren Käufer wurden die Grenzen von so einem Walderben gezeigt, welcher vor gut 10 Jahren selber am Nachbargrundstück durchforstet hat, weil er seine Grenze nicht gekannt hat. Wird interessant, wenn da das erste mal was gefällt wird …. mfg

Antworten: 2

28. Aug. 2020, 06:46 richard.k

Waldgrundstücksgrenzen

Die Grundstücke haben zumindest vermessen ausgeschaut in dem Gerichtsfall, da gehts eher um das Schadenersatzthema. Aber was glaubst, was noch für Streitereien schlummern, wenn die nichts ahnenden Erben etc. mit (nicht vermessenen) Grundbuchsauszügen und Ausdrucken vom NÖ Atlas anrücken und keine Ahnung von grafisch am Meßtisch bestimmten Grundsteuerkatastern (aus Kaiserszeiten) im Vergleich zu tatsächlichen Naturgrenzen haben. Der Unterschied wird schnell verstanden, wenn man plötzlich "mehr" Grund in Natura hat als am Papier. Aber wehe, wenn da in Natura weniger rauskommt als am auf dem Grundsteuerkataster fußenden Grundbuchsauszug. Die Rechtsanwälte jubilieren schon...

28. Aug. 2020, 07:58 macgy

Waldgrundstücksgrenzen

Über Grundgrenzen im Wald streiten ist nur ein Geschäft für Anwälte und kosten meist mehr, als der Wert des Grundstückes Die meisten privaten Parzellen sind weder versteinert, noch im Grenzkataster, wo eine ordentliche Vermessung meist unmöglich ist Grenzen sind meist natürlich und verschieben sich teilweise durch Erosion Bewuchs ect Waldgrenzen kann man nur in Einverständniss mit Nachbarn festlegen, wenn diese nicht klar ersichtlich sind, wie es bei Gräben usw der Fall ist Darum blieben früher Grenzbäume stehen, oder dergleichen Für mich ist der Käufer im vorliegenden Fall ein typischer "Schlaubauer" Er hat im Kaufvertrag unterschrieben, dass er sich von "Lage und Zustand des Kaufgegenstandes " vor Kauf selbst überzeugt hat Da die Schlägerung vor Kauf stattfand, hat die Verkäuferin Recht auf die Zahlung, da es zum Zeitpunkt der Schlägerung noch in ihrem Besitz war

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