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Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

21. Nov. 2012, 11:53 Der_Franz

Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

Guten Tag! Ich bin nicht sicher ob hier auch dementsprechend kompetente Personen unterwegs sind, ich versuchs halt einfach mal. Momentan ist unser Betrieb im 5. Jahr der Umsatzsteuerpauschalierung. Wir hätten also mit Ende Dezember die Möglichkeit zurück in die Pauschalierung zu wechseln. Im Betrieb steht aber in den nächsten 1 - 3 Jahren ein Generationswechsel aufgrund von Pension der Eltern ins Haus. Wie ist in diesem Fall die genaue Rechtslage? Im Falle eines Wechsels während der Optierung verlängert sich der Zeitraum - was passiert wenn er in kurzer Zeit nach Ende der Pauschalierung stattfindet?

Antworten: 4

21. Nov. 2012, 12:20 Gerhardkep

Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

hallo also wenn du im 2012 aussteigst kannst nächstes Jahr ohne Probleme übernehmen oder übergeben . Und mit 2013 mit allen Aktuallisierungen wieder Einsteigen natürl. wieder mit 5 Jahres verpflichtung. solltest du nicht aussteigen gibts ein Problem hier muss der Betrieb Bewehrtet werden . Vereinfacht gesagt muß der Betrieb wie bei Verkauf verrechnet werden. Dies ist doch sehr aufwendig Steuerl. ists ein 0 - Summenspiel. Aber Achtung mit der EHW Bewertung wurde auch die Umsatssteueroption verändert und das doch gravierend. Neu ist die Vorrechnung und Nachverrechnung von Anlagenvermögen also Stallbau zB. hier werden 20 Jahre afa kalkuliert Technische sachen (Maschinen) mit 5 Jahren. obs dann noch interresant ist neu zu Kalkulieren. mfg GK

21. Nov. 2012, 13:27 Shalalachi

Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

@Gerhardkep: Warum muss bei Umsatzsteueroption der Betrieb bewertet werden bzw was hat die Afa in der Ust zu suchen? mfg ein Halbwissender

21. Nov. 2012, 22:23 binido

Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

Soviel mir bekannt ist galt bis jetzt, 5 Jahre Verpflichtung zur freiwilligen Optierung, mit 10 jährigen Beobachtungszeitraum, das heisst, wird der Betrieb vor Ablauf des 10. Jahres übergeben, verkauft und dergleichen, sind soviele Zehntel der Vorsteuer von Investitionen die auf die Zehnjahresfirst fehlen wieder dem Finanzamt abzuführen. Nach dem Beschluss der letzten Reform verlängert sich dieser Beobachtzungszeitraum auf 20 Jahre für Neueinsteiger in die Optierung.

22. Nov. 2012, 09:56 Gerhardkep

Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

an @ svoboda12 der bericht in der Zeitung vom 15.11.12 ist falsch( hab mit redaktion schon gesprochen). wird in der nächsten ausgabe angeblich bereinigt. Zur "Vorrechnung und Nachrechnung" die Vorsteuerbereinigung von Anlagevermögen wurde bereits vor einem Jahr von 10 auf 20 Jahre erhöht. (ich wuste das bist dato auch nicht) wenn du also einen Stall errichtest 2012 als Optierer und sagen wir mal mit 31.12. 2015 aussteigst aus der Option so sind 16 jahre Vorsteuer zurückzuzahlen. Bei einem Traktorkauf in diesem Fall 1Jahr. der Vorsteuer. daher ist die neue regel für bis auf wenige ausnahmen zu vergessen, option in der Lw wirds kaum mehr geben. Es gäbe zwar die Vorrechnung, auch Problem du müstest alle Rechnungen der letzten 20 jahren haben bei Bauten zumindest und die müssen wiederum richtig ausgestellt sein.(meist wurde ja nach einer übergabe an denn jungen Übernehmer optiert und investiert) mfg gk

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