Traktorenkauf aus Deutschland?

12. Feb. 2006, 22:05 rotwandalm

Traktorenkauf aus Deutschland?

Hallo an alle? Wir möchten gerne eure Meinungen zum Traktorenkauf aus Deutschland lesen. Ich bin ein bisschen skeptisch. Wie ist das genau mit der Steuer. Wird der Traktor nicht um einiges teurer wenn ich in nach Österreich einliefere. Vielen Dank Für Eure Antworten?

Antworten: 4

13. Feb. 2006, 07:19 mag

Traktorenkauf aus Deutschland?

Ich glaub nicht, dass du dir viel ersparen kannst. Außerdem sollten wir, wenns einigermaßen paßt schon beim heimischen Händler kaufen. Wir verlangen das vom Konsumenten ja auch.

13. Feb. 2006, 08:25 Stef

Traktorenkauf aus Deutschland?

Das mit der Steuer sollte meinessachtens kein Problem darstellen. Beim Lebensmittel- oder Kleiderkauf gibts ja auch keine Zölle mehr. Was du aber machen mußt ist eine Einzeltypisierung für den Traktor. Ist das gleiche, wenn man ein gebrauchtes Auto in Deutschland kauft. Viele Grüße Stef

13. Feb. 2006, 21:06 madin

Traktorenkauf aus Deutschland?

Hallo Rotwandalm Stand vor einigen Monaten noch vor dem gleichen Problem. Meinen Informationen nach geht es grundlegend einmal um die Frage welches Baujahr der Traktor hat. Ab ca. 1995 sollte es mit dem EU-COC Papier kein Problem mehr geben. Aufzupassen ist wenn es sich um einen 50 km/h Traktor handelt. 50 km/h Traktoren sind meines Wissens eine Eigenheit von Österreich und Deutschland. In diesem Falle liegt es am Goodwill der Landesregierung für den Traktor eine Einzelgenehmigung auszustellen oder nicht. Ein Recht darauf gibt es nicht. Werden die 50 km/h nicht benötigt, kann man in D den Traktor auch auf 40 km/h herunter typisieren lassen (ca. 100 €, geht meist so beim Handeln). Dann ist es einfacher den Traktor in Ö typisieren zu lassen. Die verschiedenen Traktorfirmen haben eigene Ziviltechniker, zu denen man gehen kann, und die dann um ca 200€ einen österreichischen Typenschein ausstellen. Aber wie gesagt nur bei der „nicht 50km/h Variante“, und bei neueren bei denen man nicht sowiso vorfahren muß. Aufzupassen ist auch mit älteren Traktoren (bis ca. 1993). Bei diesen gab es meist das COC noch nicht, und sie müssen einzelgenehmigt werden. Laut Auskunft der zuständigen Fachabteilung meiner Landesregierung müssen dann die aktuell gültigen Lärm- und Abgasvorschriften eingehalten werden. Ein entsprechender Prüfbericht ist vorzulegen, welcher jedoch auch von Generalimporteur stammen kann. Nur die aktuell gültigen Lärm und Abgasvorschriften werden mit alten Traktoren kaum erreicht. Angeblich soll es mit 2006 Änderungen gegeben haben, weiß aber leider nicht welche. Zur Steuer: Der Preis errechnet sich aus dem deutschen Nettopreis plus unsere 20%. Es gibt zwar irgendeine eine Umsatzgrenze, aber die war in unserem Fall nicht von Bedeutung. Wichtig ist dass Du bei deinem Finanzamt eine SteuerUID brauchst. Das kommt auch nicht so oft vor, und deshalb ist es gar nicht so einfach einen Beamten zu bekommen der sich auskennt. Denn aufgrund eines neuen Traktors werde ich sicher nicht wie vorgeschlagen meine Pauschalierung aufgeben. Auf jeden Fall informieren bei einem Händler der Marke bezüglich dem Zivilgutachter (sonst bei der Herstellerfirma direkt), dann bei deinem Finanzamt und dann bei der Landesregierung falls die direkte Ausstellung des Typenscheines nicht möglich ist. Die Daten eines Zivilgutachters für Fendt, von dem ich auch die meisten der Informationen habe könnte ich dir mailen.

19. Feb. 2006, 08:44 josef48

Traktorenkauf aus Deutschland?

Hallo Pauschalierte Landwirte haben die Inländische oder ausländische Umsatzsteuer bei betrieblichen Import von Waren aus der EU zu entrichten. Die Ware muß selbst abgeholt,oder durch einen Dritten abgeholt werden. Bis 11000.- Euro pro Jahr Einkauf ohne Ust bezahlt der Landwirt die ausländische meist günstigere UST, ab 11000.-, darüber hinaus muß sich der Landwirt beim Betriebsfinanzamt eine UID Nummer holen. Dies ist bei den meisten Finanzämter kein Problem. Man muß nur ein bisschen hartnäckig sein. Diese Nummer muß dem ausländischen Händler vorgelegt werden. Der Landwirt hat nach dem Import (innergemeinschaftlicher Erwerb und auch bei Drittländern) grundsätzlich 20 Prozent UST an das zuständige Betriebsfinanzamt abzuführen. Dies wird auch manchmal kontrolliert. Bei Landwirten die mit der UST optieren, also Regelbesteuerung auf mindestens fünf Jahre beantragen, ist die UST nur ein Durchläufer. Bei größeren Investitionen ist aus meiner Erfahrung die UST Optierung ein Vorteil (Hat nichts mit der Einkommensteuerpauschalierung zu tun) . Solltet Ihr bei Eurem Finanzamt keine UID Nummer bekommen, so wenden Euch an einen Steuerberater (Selbstständiger Buchhalter) der wird Euch weiterhelfen. Viel Spaß beim Einkaufen Josef 48

ähnliche Themen

  • 2

    Wer Markterfolge will, muss sich für Wettbewerb wappnen

    Hallo ! bitte untenstehendes lesen !! Dafür werden im ÖPUL Gesamtbetrieblich gesehen 20 - 30% der ÖPUL Gelder gestrichen, ist es das wert ???? Welchen WEttbewerb er meint erseht ihr in den letzten sät…

    biolix gefragt am 13. Feb. 2006, 19:30

  • 0

    Biertrebern

    Wer hat Erfahrung mit Biertrebern im Bioebereich?

    Annala gefragt am 13. Feb. 2006, 18:40

  • 3

    Milchgeld- Wann reicht es mir endlich?

    Hallo Leute Ab Jan 06 erfolgt in Bayern eine neue Berechnung des Milchgeldes nach dem neuen EOP von 4,20% Fett und 3,40% Eiweiß. Auf das erste hört sich das schön an, aber Leute ich sage euch eins, es…

    Hanschuh gefragt am 13. Feb. 2006, 14:48

  • 2

    gebrauchter pflug

    wir suchen einen gebrauchten pflug für unseren betrieb. gepflügt werden sollten abgeerntete silomaisflächen und feldfutter bzw. grünlandflächen auf leichten böden. der pflug sollte 4-furchig sein. wor…

    mschauni gefragt am 13. Feb. 2006, 14:32

  • 2

    Ärger bei Reklamationen- was sind Ihre Erfahrungen?

    Die Reklamationen bei Maschinenkäufen nehmen zu. Was beim Kauf vom Verkäufer mündlich locker versprochen wird, hält rechtlich nur, wenn es auch schriftlich fixiert wurde. Dabei ist gibt es wesentliche…

    hans_meister gefragt am 13. Feb. 2006, 11:58

ähnliche Links