Tierhaltung rechtlich

30. Sept. 2016, 11:35 JohannesS

Tierhaltung rechtlich

Hallo! Mich hätte interessiert ob sich jemand rechtlich mit der Unterbringung von Tieren auskennt! Nicht über die Anforderungen an die Unterbringung, sondern bzgl. des Standortes der Unterbrinung - d.h. Pferd im Garten, Ziegenstall im Wohngebiet, Hühnerhaltung im Garten usw. Danke, SG!

Antworten: 8

30. Sept. 2016, 12:27 einfacherbauer

Tierhaltung rechtlich

da jedes bundesland und im stadtgebiet wieder extra a suppe kocht muss im zuständigen bauamt angefragt werden. kann von einer einfachen nutzungsänderung bzw bauanzeige bis hin zu verschiedenen gutachten gehen.

30. Sept. 2016, 14:16 whitesheep

Tierhaltung rechtlich

Nutztierhaltung im Wohngebiet ist in OÖ nicht möglich - wird dir nicht bewilligt!

30. Sept. 2016, 20:59 einfacherbauer

Tierhaltung rechtlich

@whitesheep die menge machts. hühnerhaltung im wohngebiet wird immer beliebter

30. Sept. 2016, 21:25 rotfeder

Tierhaltung rechtlich

Hallo! Bei uns in NÖ ist Nutztierhaltung in Bauland Wohngebiet nicht erlaubt. Aber es ist halt so wie immer, wenn es keinen kratzt, so wird nicht gleich die Polizei den Hendlverschlag ausheben.

01. Okt. 2016, 18:25 whitesheep

Tierhaltung rechtlich

@einfacherbauer ja zugegen den faktor "ortsüblich" hab ich ausser acht gelassen...da könntensich durchaus a paar hühner ausgehen....da war mein voriges posting wohl zu grob formuliert..... so long sheep

01. Okt. 2016, 19:22 macgy

Tierhaltung rechtlich

Bei uns hat jemand Alpakas privat .. 7 Stk Nach 4 Wochen war die Fläche kahl..kein Futter mehr..sehe auch keines nachgereicht Eingezäunt, also können sich nicht das Umland abgrasen Mittlerweile leben sie etwa 3 Monate von der Luft allein, wie es scheint Privat schert sich keine Amt darum

03. Okt. 2016, 08:08 JohannesS

Tierhaltung rechtlich

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Eine weitere Frage wäre, wird Wohngebiet und Allgemeines Mischgebiet gleich gewertet bzgl. Tierhaltung? SG

03. Okt. 2016, 09:48 macgy

Tierhaltung rechtlich

Die rechtlichen Fragen der Tierhaltung kann dir nur Gemeinde / Amtstierarzt / BH / bzw vielleicht BBK erfüllen. Wenn du mit deinen Nachbarn gutes Verhältniss hast, wird auch 1 Pferd oder 2 Schweine im Garten nicht wirklich das Problem sein Leider übertreiben es private immer wieder und haben z.B. 5 Pferde auf 200 m2 Garten oder ähnlich.Dann darf man sich nicht wundern, dass es Probleme mit den Anrainern gibt. Vielfach wirst du hören "ortsüblich". Das ist aber ein dehnbarer, nicht rechtlicher Begriff.

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