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SV-Bauern Beitragspflicht??
18. Juli 2007, 20:10 rosso
SV-Bauern Beitragspflicht??
hi leute habe vor kurzem den elterlichen hof überschrieben bekommen, und auch promt eine beitragsaufforderung von der SV bauern erhalten. renten- unfall und krankenversicherung ~ 450 Euro im Quartal unfallversicherung sehe ich ja noch ein habe ja auch ein höheres unfallrisiko als ein wohnungsbesitzer da ich aber unselbstständig ( angestellter) erwerbstätig bin bezahle ich ja eh scho für alles (gesetzliche abzüge ) da ich noch zusätzlich eine private unfall und krankenversicherung habe bezahle ich also für ein und das selbe drei mal , kann sie logischerweise aber nur einmal in anspruch nehmen kennt jemand da eine möglichkeit etwas an diesem umsand zu ändern oder kann mir sagen wohin ich mich wenden kann?? bei der sv bauern hab ich nicht eimal alle infos bekommen die ich wollte ( kundenfreuntlichkeit gleich null ) dank im vorraus grüße aus tirol
Antworten: 3
18. Juli 2007, 20:16 petermoser
SV-Bauern Beitragspflicht??
Auf der bauern kammer erfarsd alles was du wissen wilst
18. Juli 2007, 20:31 riener
SV-Bauern Beitragspflicht??
kein mensch wundert sich wenn er für ein zweites einkommen das er neben seinem haupteinkommen hat auch seine abgaben zahlen muß. es sollte daher logisch sein das auch eine land- und, oder forstwirtschaft als ein solches zweiteinkommen ( oder haupteikommen ) bewertet wird.
19. Juli 2007, 12:40 hp1
SV-Bauern Beitragspflicht??
Hi mir ergeht es genauso wie dir; Ich habe mit meiner Frau vor 3 Jahren den Betrieb übernommen und ich gehe auch einer unselbständigen Arbeit nach. Diese Situation mit den Zahlungen kannst du auch nicht ändern u. du musst achtgeben du bist jetzt Einkommenssteuer pflichtig und musst jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben; Den einzigen Zustand den du ändern kannst ist ,das mit der Einkommenssteuererklärung indem du deinen Betrieb deiner Frau überschreibst, aber sie darf nebenbei keiner unselbständiger Arbeit nachgehen.
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