sozialversicherungs-beiträge

20. Apr. 2007, 20:07 raphael

sozialversicherungs-beiträge

zahle für 11400 € Einheitswert 5300€ jährlich sozialversicherungsbeitrag, das kann ja wohl nicht sein. kann mir jemand einen ratschlag geben wie ich weniger zahlen kann , eventuell mit teilverpachtungen ???? oder gehts auch anders ???

Antworten: 4

20. Apr. 2007, 20:40 cat

sozialversicherungs-beiträge

Du hast die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu machen und damit die Bemessung der SV-Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen zu erreichen. Bei der SVB ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Antrag auf Option möglich. Der Knackpunkt bei der SV-Option ist der, dass Du eigentlich "lebenslänglich" dabei bist und nicht mehr in die Pauschalierung wechseln kannst (Ausnahme z.B. Verpachtung an die Frau/den Mann). Die Mindesbeitragsgrundlage liegt in der Krankenversicherung derzeit bei ca. € 1150,--, in der PV bei ca. € 330,--. Dazu wird noch ein Zusatzbeitrag von 3 % der Beitragssumme eingehoben. Du erkennst also das Problem anhand der dargestellten Zahlen: brav weiterzahlen für die KV, Beiträge für die Pension kommen in der Option idR keine zusammen. Du müßtest also einen Teil der ersparten SV Beiträge in eine Privatvorsorge fließen lassen, um zu einer Alterssicherung zu kommen. Beim Finanzamt wiederum wirken sich die verminderten Ausgaben bei der SVB als einkommenserhöhend aus - u.U. zahlst Du dann (mehr) Einkommensteuer. Die Ausgaben für die Privatvorsorge werden aber nur zu einem Drittel in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wie Du siehst, beißt sich die Katze in den Schwanz: Du sparst bei der SVB - hast höhere Abgaben beim Finanzamt. Am Ende kommt dabei nicht viel heraus. Hoffe Dir geholfen zu haben mfg cat

20. Apr. 2007, 20:44 femina

sozialversicherungs-beiträge

.... na wenn du anderweitig sozialversicherung bezahlst, kannst du immer das laufende kalenderjahr stunden lassen und im darauffolgenden jahr lässt du das vorjahr aufrollen und zahlst du nur mehr die differenz bis zur höchstbemessungsgrundlage, so du nicht ohnehin genug verdienst. und dein dienstgeber schon den höchstbeitrag einzahlt. du zahlst immer nur bis zur höchstbemessungsgrundlage, alles andre ist FREI.

20. Apr. 2007, 22:32 mandy

sozialversicherungs-beiträge

Hallo Raphael. Wie ich in deinen tagebuch lesen könnte, bist du JG 73 - wie lange zahlst du schon Pensionsbeiträge ein? Ich würde mir das unbedingt vorher durchrechnen lassen auf der Kammer bevor ich in die Option an deiner Stelle gehen würde!! Und wie schon richtig festgestellt wurde, kann es dir sehr leicht passieren, das du (falls keine Schuldzinsen oder Ausgedingelasten bzw Kinder "schlagend" werden) in die Einkommenssteuer reinfällst bzw höher veranlagt wirst - da müsste man die "Eckdaten deines Betriebes" näher kennen- ist mir aber völlig klar, das du diese hier nicht preisgeben wirst - würde ich auch niemals tun. L.G. mandy

20. Apr. 2007, 22:34 mandy

sozialversicherungs-beiträge

Hallo Raphael. Wie ich in deinen tagebuch lesen könnte, bist du JG 73 - wie lange zahlst du schon Pensionsbeiträge ein? Ich würde mir das unbedingt vorher durchrechnen lassen auf der Kammer bevor ich in die Option an deiner Stelle gehen würde!! Und wie schon richtig festgestellt wurde, kann es dir sehr leicht passieren, das du (falls keine Schuldzinsen oder Ausgedingelasten bzw Kinder "schlagend" werden) in die Einkommenssteuer reinfällst bzw höher veranlagt wirst - da müsste man die "Eckdaten deines Betriebes" näher kennen- ist mir aber völlig klar, das du diese hier nicht preisgeben wirst - würde ich auch niemals tun. L.G. mandy

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