rechtslage - heizöl - traktor anmelden

04. März 2006, 17:26 schneider01

rechtslage - heizöl - traktor anmelden

Hallo Ich habe folgende frage: Wenn ich meinen Traktor nur auf meinen Ländereien fahren möchte - Wiesen - Wald um den hof... Wie sieht die rechtslage da aus- muss ich ihn anmelden/versichern (Haftpflicht) Und ist es erlaubt dann heizöl.. zu tanken - benutze ja keine öffentlichen verkehrswege... wieso dann steuern für diesel bezahlen! vielen dank schneider01

Antworten: 1

04. März 2006, 18:51 Fadinger

rechtslage - heizöl - traktor anmelden

Hallo! Angemeldet muß ein Fahrzeug nur dann werden, wenn es "zum Transport von Personen oder Gütern auf öffentlichen Straßen" bestimmt ist. Da das KfG/ die StVO auf Privatstraßen und am eigenen Grund nicht gilt, braucht es weder eine Anmeldung, noch müssen andere Bestimmungen (Licht, Profiltiefe, Gurt, ...) eingehalten werden. Auf allen öffentlichen Verkehrswegen (auch Wege der Gemeinde - und solche, wo der Besitzer den Weg zwecks Erhaltung ans "öffentliche Gut" abgetreten hat), gilt das KfG jedoch, allerdings auch mit Ausnahmen (10km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschine). Bezüglich "Heizölbetrieb" geht absolut nichts, das darf nicht mal im Notstromaggregat verwendet werden. Das fällt unter das Steuerrecht, ein solches Vergehen verjährt auch nicht. Für neuere Motoren ist es auch nicht ratsam, bei mediumgeschmierten Verteilereinspritzpumpen gibt es teilweise Probleme. Hilft aber zB. das Beimischen von 1/3 Pflanzenöl. Ansonsten ist der Stockpunkt beim Heizöl auch tief (-20°), die Zündwilligkeit (Cetanzahl) ist allerdings jenseits von Gut und Böse ... Der Farbstoff im Heizöl ist zwar nicht lichtecht, die diversen Indikatoren lassen sich aber auch nicht alle austricksen. Also Finger weg davon, vor allem, wenn über den Mehrfachantrag "Agrardiesel" beantragt wird. Da würde ein nachgewiesener Betrug katastrophale Folgen haben, man denke an die Rückzahlung aller Förderungen! Gruß F

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