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Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
27. Dez. 2006, 16:14 N_U_K
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Grüß Euch! Ich wollt euch fragen, ob ich (15 Jahre) mit unserem Hoftrac "Weidemann 1250CX35" auf öffentlichen Straßen fahren darf. Die technischen Daten sind: Leistung: 23,8 kW / 32 PS Hubraum: 1496 cm³ Fahrgeschwindigkeit (max.) 20 km/h Antrieb Hydrostatischer Allradantrieb Betriebsgewicht 2220 kg Länge (ges. ohne Schaufel) 3190 mm Sollte das auch eine Rolle Spielen, ich besitze einen Mopedausweis. Und noch eine Frage... Sollte ich nicht damit fahren dürfen, wie sieht es dann mit Volljährigen Persohnen mit Traktorführerschein, ... aus? Danke schoneinmal im Voraus, da niko
Antworten: 2
27. Dez. 2006, 18:36 Fadinger
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Hallo! Aus KFG/StVO ist folgendes relevant: (Begriffsbestimmungen) 20. Motorkarren - ein Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7 000 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise als Lastkraftwagen oder als Zugmaschine, als Lastkraftwagen oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine, als Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder als Lastkraftwagen, als Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine verwendet zu werden. 21. selbstfahrende Arbeitsmaschine ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen von Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist. (Anwendungsbereich (vom KFG)) (2) Von der Anwendung der Bestimmungen des II. bis XI. Abschnittes dieses Bundesgesetzes sind ausgenommen: a) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; diese Fahrzeuge unterliegen jedoch den §§ 27 Abs. 1, 58 und 96; b) Transportkarren (§ 2 Z. 19), selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§ 2 Z. 21), Anhänger-Arbeitsmaschinen (§ 2 Z. 22) und Sonderkraftfahrzeuge (§ 2 Z. 23), mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung Straßen mit öffentlichem Verkehr nur überquert oder auf ganz kurze Strecken oder gemäß § 50 Z. 9 der StVO 1960 als Baustelle gekennzeichnete Strecken befahren werden, und mit Transportkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Sonderkraftfahrzeugen auf solchen Fahrten gezogene Anhänger. Also ich nehme mal an, der Hoftrac ist nicht angemeldet, und daher nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen. Macht aber nichts, da er in besagte Ausnahme fällt. Im Gesetz selbst ist die "ganz kurze Strecke" nicht näher definiert und daher ein "dehnbarer" Begriff. Ebenso ist im KFG kein Verweis auf ein Mindestalter, für Wirtschaftsfuhren mit Motorkarren gilt jedoch mindestens 16 Jahre, bei Arbeitsmaschinen greift unter Umständen Arbeitsrecht, also keine Kinder und entsprechende Unterweisung des Betriebsleiters/Vorgesetzten, und auch nur im konkreten Auftrag. Soll heißen: Vom Grundstück A zum Grundstück B auf der öffentlichen Straße zu fahren, wenn es anders nicht möglich ist, ist rechtlich gedeckt. Nur mal so zum Spaß zum Wirt´n zu fahren, würde allerdings im Falle des Falles einen Erklärungsnotstand hervorrufen. Ist dann auch ziemlich egal, ob Du den Schein hast oder nicht. Gruß F
06. Feb. 2007, 14:46 baggerungen_geisberger
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Servus! Also mit dem Hoftrac kann man auf Öffentlichenstraßen fahren wenn man eine Lichtanlage instaliert hat sprich Blinker, Abblendlicht, Bremslicht!! Und man muss einen Führerschein der Klasse F Besitze! Nur mit dem Mopedausweiß geht nix! Mfg Geisi
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