Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

23. Sept. 2018, 20:57 elisabeth.p(cju7)

Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

Ich habe einen sehr komplexen Fall und bevor ich irgendwelche Anwälte einschalte wollte ich hier mal im Forum fragen... Ich bin mittlerweile Betriebsführerin eines LW Betriebes, vorher war der Betrieb an meine Mutter verpachtet, aber bereits in meinem Besitz da ich ihn direkt vom Opa überschrieben bekommen habe... Meine Mutter brauchte aber noch Pensionsjahre und darum war sie Betriebsführerin, 2016 ist sie dann ganz unerwartet verstorben und seither ist die ganze Familie zerstritten weil das Erbe nicht geklärt war. Meine 3 Schwestern hatten sich nie für die Landwirtschaft interessiert und darum bin nur ich als Nachfolgerin in Frage gekommen. Jetzt wo es um das Erbe geht sehen sie natürlich nur das Geld und den Besitz aber nicht die Arbeit die dahinter steckt. Ich habe blöderweise einen Erbverzicht gegenüber meiner Mama unterschrieben als ich damals den Betrieb bekam, meine Mama hatte nämlich ein Feld das ihr gehörte und sie meinte das das eh mal zum Betrieb kommen wird, leider haben wir das nicht schriftlich und jetzt wurde es auf meine Schwestern aufgeteilt obwohl die nix damit anfangen können außer verkaufen... Meine Mama hatte den Betrieb zwar gepachtet aber sie selber hat eigentlich kaum am Betrieb gearbeitet da sie einen anderen Beruf hatte. Die Arbeit wurde hauptsächlich vom Opa und mir und meinem Freund durchgeführt. Meine Frage ist daher kann dies als Scheinbewirtschaftung beurteilt werden? Die Förderung von 2015 ist noch auf meine Mama gekommen und ab 2016 war ich schon Betriebsführerin, kann dieses Jahr noch zurückgefordert werden oder noch viel wichtiger die ÖPUL-Periode zuvor also bis 2015? Der Betrieb hat auch immer die SVB eingezahlt und das waren über die Jahre gerechnet doch ziemliche Summen die aus der Substanz des Betriebes kamen und die jetzt eigentlich weg sind... Jetzt wäre daher auch die Frage ob man dies zurückfordern kann oder auf mein Einzahlunsgkonto umschreiben da es ja eigentlich eine Scheinbewirtschaftung war... Denkt ihr da kann man irgendetwas machen? Die SVB hat bei uns schon ganze Betriebe ruiniert wo es teilweise um Kleinigkeiten ging...

Antworten: 4

23. Sept. 2018, 21:03 muk

Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

der betrieb hat mit sicherheit niemals svb beiträge bezahlt - wenn jemand svb beiträge bezahlt hat , dann war es eine person . welche person war das ? ?

23. Sept. 2018, 21:35 elisabeth.p

Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

Der Betrieb hatte ein Betriebskonto und von den Betriebseinnahmen wurde die SVB auf den Namen meiner Mama einbezahlt...

23. Sept. 2018, 21:49 dietmar.s

Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

-ich würd sagen klingt hart aber, wär deine Mutter nicht frühzeitig gestorben, würde sie dann Pension bekommen und niemand hätte was gesagt wegen Scheinverpachtung. -jetzt ist sie aber doch frühzeitig verstorben, die Pension is futsch und auch die eingezahlten Beiträge. -Wenn jetzt doch anders argumentiert wird bin ich mir nicht sicher ob dir das am Ende nicht als Betrug gewertet wird. -Du mußt auch bedenken würde bei dir das gut gehn, wieviele andere sich dann melden würden weil bei ihnen der gleiche Unglücksfall eingetreten ist.

24. Sept. 2018, 01:23 yamahafzr

Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

Es gibt sicher genug Fälle , wo der Betrieb nur am Papier verpachtet wird. Der Betriebsführer mit der Landwirtschaft nichts zu tun hat. Wenn du da irgend wie rechtliche Schritte überlegst, hoffe ich das du eine gute Rechtschutzversicherung hast!!!

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