Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

11. Apr. 2007, 14:14 hans_meister

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Immer öfter passiert es auch in Österreich, dass Leute von Tierschutzorganisationen unerlaubt in Stallungen von Schweine- und Hühnerbauern meist nächtens eindringen, Fotos machen, Kurzvideos drehen oder Transparente aufhängen. Für die betroffenen Betriebe ergeben sich dabei eine Reihe von Fragen, wie: Welche Rechte werden bei solchen Aktionen von den Tierschutzorganisationen verletzt? Wie kann man gegen solche Aktionen vorgehen? Unbefugtes Eindringen in fremde Stallungen von Tierhaltern kann, so Mag. Maria Kickmaier, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Rechtsverletzungen nach sich ziehen. Haben Sie schon Erfahrungen damit gemacht? Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Antworten: 6

12. Apr. 2007, 20:26 stoariedlbauer

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

bei uns kann jeder und jede zeit kommen und eine runde mit uns am hof drehen! und alles erklärt bekommen! wir liegen "verkehrsgünstig" (neben einem beliebten spazierweg)! nur wenn jemand herumschnüffelt ohne mich oder einen anderen betriebsangehörigen zu fragen, der wird sofort und ohne rücksicht vom hof verwiesen - und ganz einfach aus einem grund: ich kann auch nicht in eine x-beliebige ortschaft fahren und zu irgendjemand in die garage schleichen um nachschau zu halten - das sind grundregeln des anstandes!

12. Apr. 2007, 21:00 berghof

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Grundsätzlich ist es verboten Privatbesitz zu betreten und das sollte auch so bleiben (bei entsprechenden Hinweisschildern-sollte jeder gerne mal in den USA ausprobieren/da gibts gleich ungefragt was mit dem Gewehr).... aber ich zb für meinen teil habe einen absolut offenen Betrieb in Stadtnähe und in den Bereichen wo ich nicht will das fremde den Stall betreten habe ich Fenster in den Stallwänden installiert. Ich weiß auch das die "Zuschauer" meine besten Ab Hof Käufer sind. Jedenfalls freu ich mich auf jeden der schauen kommt, weil ich hab nichts zu verbergen, und das bei weit über 130 Tieren aus 7 Gattungen. mfg

12. Apr. 2007, 21:09 Johannfranz

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

ganz einfach: Das Delikt Besitzstörung gilt wohl auch für Tierschutzorganisationen,oder etwa nicht ? johannfranz

17. Apr. 2007, 21:27 Feuerlilie

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Im FSL schreibt Herr Meister, "Wenn ein unbewaffneter Tierschützer in einen unversperrten Stall eindringt, ist das KEIN Hausfriedensbruch!" Das heißt also, es kann jederzeit, am jeden Ort (Haus bzw. Nebengebäude) hinein gegangen werden, wenn Dieses bzw. Diese unversperrt sind. Das möchte ich mal probieren, bei meinem Nachbarn (ohne Landwirtschaft), wenn er nicht daheim ist, hinein zu gehen! Da hätte ich sicher eine Besitzstörungsklage auf dem Hals! Ich weiß es, er sperrt seinen Hasen und Hühnerstall nie zu, wie es halt am Land üblich ist. Ihm würde es genauso wenig einfallen, wo anders hinein zu gehen. Ich weiß auch, er würde sofort eine Besitzstörungsklage einbringen, und das zu Recht! Und die Bauern sollten sich alles gefallen lassen? Genauso ist es mit dem Auto, wenn ich mich auf Privatgrund hinstelle, kann der Grundstücksbesitzer genauso eine Klage einbringen, auch wenn KEIN Schaden eingetreten ist! Also, das Eindringen in Gebäude ist sehr wohl eine unzulässige Aktion! Vielleicht muß gar der Haus- bzw. Stallbesitzer auch noch haften, wenn sich der Eindringling irgendwo verletzt, weil er in der Dunkelheit eine Unfallquelle übersehen hat. FL

02. Juni 2007, 14:09 ischschahdog

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Wenn man nichts zu verbergen hat, ist es doch egal, dann bleibt einem hinterher wenigstens der Stolz den man dann fühlt und das macht mich glücklich. Ich hab kein schlechtes Gewissen wenn die kämen. Wahrscheinlich wären die sehr überrascht,wenn meine Tiere nicht hochschrecken, wenn die Tür aufgeht, oder sie mit körperkontakt begrüßt würden,oder einen Feuchten Kuss mit der Rauhen Zunge . Hahaha, das Gesicht möcht ich sehen!!! Die kommen meist nur, wenn was im Busch ist. Und das find ich gut!!!! Ohne Tierschützer gäbe es besser keine Tiere für dumme Menschen ohne jeglischen Gewissen.

06. Dez. 2008, 15:06 Else

Ist Tierschutzorganisationen alles erlaubt?

Immer öfter passiert es auch in Österreich, dass ... ++++++++++++++ Bauer vernachlässigt 140 Rinder Weil er seine Rinder jahrelang mangelhaft versorgt hat, wurden einem 45 Jahre alten Bauern aus St. Veit 140 Tiere abgenommen. Ihm drohen mehr als 10.000 Euro Strafe. Die Tiere waren auch bei Schnee und Minusgraden im Freien. Bis zum Bauch im Schlamm gesteckt Die Rinder steckten teilweise bis zum Bauch im Schlamm, sie konnten die Futterstelle nur noch sehr schwer erreichen. Die Tiere mussten am Freitag vom Amtstierarzt und etlichen Helfern befreit werden. Auch bei Schnee und tiefen Temperaturen hielt der Landwirt die Tiere auf einer Wiese in Treffelsdorf, sagte der St. Veiter Amtstierarzt Heimo Axmann: "Das sind schon sehr schlimme Umstände gewesen, weil auch von Seiten des Tierhalters nicht wirklich etwas dagegen unternommen wurde. Es ist nicht mehr zumutbar gewesen, weil es den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht, und weil es zu Leiden und Schäden für die Tiere führen kann, bei dieser Haltung." Mutterkühe mit Kälbern und Stiere wurden in Sicherheit gebracht und versorgt. Nachbarn zeigten den Bauern an Aufgeflogen ist der Fall durch Anzeigen aus der Nachbarschaft. Die Mutterkühe, Stiere und Kälber wurden noch am Abend in die Notversorgungsstelle des Landes Kärnten nach Lind ob Velden gebracht. Dort werden sie auf Kosten des Landwirtes bis Februar untergebracht. Was mit den Tieren dann passiert ist noch unklar. Es gebe mehrere Möglichkeiten, so Axmann. Der Landwirt könne den Zustand der Haltung herzurichten, damit es den Anforderungen entspreche. Dann könnte er sie zurückbekommen. Wenn der Landwirt einverstanden wäre, könnten die Tiere auch verkauft werden. Bauer muss für Unterbringung zahlen Der 45 Jahre alte Landwirt muss mit einer Geldstrafe von mehr als 10.000 Euro rechnen. Die Unterbringung und Verpflegung der Tiere in der Notversorgungsstelle kostet laut Axmann rund 12.000 Euro, sie werden dem Landwirt zur Gänze verrechnet. http://kaernten.orf.at/stories/327077/

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