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heranrückende Bebauung
20. März 2007, 08:15 6629930
heranrückende Bebauung
Wer kann weiterhelfen: Bei uns in der Gemeinde soll ein bisher unbebautes Grundstück in unmittelbarer Näche zu einem Biomasseheizwerk bebaut werden. Die Widmung des Grundstückes auf der das Heizwerk steht ist eine Sonderausweisung im Dorfgebiet. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen hier diese Bebauung zu verhindern, das Probleme mit zukünftigen Anrainern vorprogrammiert sind? Ist eine Sonderwidmung nicht besonders schützenswert?
Antworten: 4
20. März 2007, 09:58 Fadinger
heranrückende Bebauung
Hallo! Ist das betreffende Grundstück bereits Bauland, oder will es die Gemeinde in solches umwidmen? Ist letzteres der Fall, muß das Ganze Vorhaben in einer öffentlichen Verhandlung kundgetan werden, Termine müssen angeschlagen werden, und als Nachbar wird man verpflichtend über die Verhandlung informiert, und sollte eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, hier wäre ein <a href="http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/___mein_bundesland.html">informativer Link</a> zu den betreffenden Gesetzen, bzw. Auszüge von diesen. Gruß F
20. März 2007, 10:07 Fadinger
heranrückende Bebauung
Hallo! Ist das betreffende Grundstück bereits Bauland, oder will es die Gemeinde in solches umwidmen? Ist letzteres der Fall, muß das Ganze Vorhaben in einer öffentlichen Verhandlung kundgetan werden, Termine müssen angeschlagen werden, und als Nachbar wird man verpflichtend über die Verhandlung informiert, und sollte eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, hier wäre ein <a href="http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/___mein_bundesland.html">informativer Link</a> zu den betreffenden Gesetzen, bzw. Auszüge von diesen. Gruß F
20. März 2007, 10:09 Fadinger
heranrückende Bebauung
Hallo! Ist das betreffende Grundstück bereits Bauland, oder will es die Gemeinde in solches umwidmen? Ist letzteres der Fall, muß das Ganze Vorhaben in einer öffentlichen Verhandlung kundgetan werden, Termine müssen angeschlagen werden, und als Nachbar wird man verpflichtend über die Verhandlung informiert, und sollte eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, hier wäre ein <a href="http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/___mein_bundesland.html">informativer Link</a> zu den betreffenden Gesetzen, bzw. Auszüge von diesen. Gruß F
16. Apr. 2007, 09:03 rumpl
heranrückende Bebauung
Hallo! Um Ihnen eine genaue Auskunft geben zu können, müsste man wissen aus welchem Bundesland Sie sind. Mit Ihrer Anfrage können Sie sich auch direkt an die Redaktion wenden, wir leiten diese dann an unseren Fachbeirat zur Beantwortung weiter. Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und wünsche einen guten Wochenstart. Mit freundlichen Grüßen Der fortschrittliche Landwirt Margarete Rumpl
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