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Grundbucheintragungsgebühr
18. Okt. 2012, 19:47 815
Grundbucheintragungsgebühr
Was haben die Schwarzen gegen die Erbschafts und Schenkungssteuer gewettert! "Gebührenanschlag auf das Volk" oder so ähnlich. Bla, bla das kommt nicht mehr in Frage! Und was ist jetzt auf einmal ganz plötzlich? Die Grundbuchgebühr richtet sich nunmehr auf den Verkehrswert, anstatt auf den dreifachen EHW (bei Wohnhäusern) Und wenn Zweifel am wirklichen Verkehrswert auftreten, darf man noch einen Gutachter zahlen! Die Roten wollten schon länger, dass der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage dient, doch für die Schwarzen wäre das nicht in Frage gekommen. Aber die (schwarze) Justizministerin darf jetzt auf einmal den Verkehrswert heranziehen. Und traut sich noch sagen, das Ganze führt zu keiner Mehreinnahme. Warum wird es dann gemacht? Die Ausnahmen für die höhrere Bewertung sind sehr eng gesteckt, der Schenker bzw. Übergeber muss im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, und muss ein dringendes Wohnbedürfnis beweisen können. Und wie schnell das ganze geht mit der Umstellung, ab 1.11. gilt schon die neue Berechnung. In "konkret heute" wurde ein Beispiel erörtert, 90.000 EHW (dreifacher Hauseinheitswert) ergibt derzeit eine Gebühr von rund 1000 €. Bei der neuen Berechnung wurde ein Verkehrswert von 1,200.000 Mil. angenommen, ergibt eine (neue) Gebühr von 13.200 €. Also eine massive Erhöhung. Nur, dass muss man auch sagen, ein Hauseinheitswert von 30.000 € wird keinen Verkehrswert von 1,200.000 Mil ergeben, und wenn, dann ist das schon eine Villa in nobler Gegend. Wenn ich mir ein Haus in dieser Preisklasse leisten kann (oder will), dann kommt es auf diese Gebühr sicher auch nicht mehr an! Jedenfalls wird diese neue Gebühr Jeden treffen, wenn er was geschenkt oder geerbt hat! Angeblich soll es in England extrem hohe Gebühren für Vererbungen bzw. Schenkungen geben.
Antworten: 1
18. Okt. 2012, 20:44 Restaurator
Grundbucheintragungsgebühr
ich hab es im andern thread schon beschrieben: warum soll jemand, der ein haus und grund in "traumlage", sprich freiland, fernsicht, unverbaubar, also so wie viele alte höfe liegen, besitzt mehr zahlen müssen, nur weil ein paar geldsäcke das objekt gerne hätten bei denen geld (fast) keine rolle spielt? wie bereits geschrieben: warum muss der nebenerwerbler z.b. in der weinstrassengegend für etwas, was seiner familie seit über 100 jahren gehört, einen für ihn schwer aufzubringenden betrag bezahlen nur weil muster und co unbedingt dort ein kellerstöckel mit weingarten brauchen? wenn ich jetzt irgendwo am land sagen wir 2000m² weideland kaufe und ich zahl dafür einfach 20€ den m², dann scheisst's alle in der gegend rein. genauso wirken sich dann die preise der wahnsinnigen bauern die um jeden preis kaufen aus. ICH will ja nichts verkaufen. warum macht man eine regelung die es fremden faktisch ermöglicht meiner familie so gesehen finanziellen schaden zuzufügen? ich kann mir nicht vorstellen, dass diese regelung einer klage standhält. umgekehrt könnte man ja auch billig verkaufen, den rest unter der hand kassieren. in der umgebung tät der handelswert fallen. und genau um manipulationen solcher art vorzubeugen wurde ursprünglich das modell mit dem einheitswert gewählt. aber die jetzt oben sind....aber den kommentar spar ich mir jetzt lieber.
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