GIS- Gebühren für Fereinwohungen

10. Jan. 2006, 15:09 IngeM_

GIS- Gebühren für Fereinwohungen

In den letzten Tagen wurden unsere Nachbarn und wir selber auch, von einen GIS- Mitarbeiter besucht. Wir wurden aufgefordert für unsere Ferienwohnungen separat die Radio und Fernsehgebühr zu entrichten. Es gibt die Möglichkeit einer Anmeldung für eine Saison ( 4 Monate). Wir sind ein gemischter Betrieb dh. Zimmer und Fewo`s, ist da die Anmeldung überhaupt notwendig ? Privatzimmervermieter bis zu 10 Betten sind seit 2003 davon befreit. Mein Nachbar vermietet eine Ferienwohnung mit 5 Betten und muß die extra GIS- Gebühr bezahlen. Außerdem haben wir alle im Ort Kabelfernsehen, für das wir ohnehin monatlich bezahlen. Wer kennt sich da genauer aus ? Gruß Inge

Antworten: 1

10. Jan. 2006, 15:30 FrankFrei

GIS- Gebühren für Fereinwohungen

Kabelfernsehen schützt vor GIS leider nicht. Bei Ferienwohnungen bin ich mir da aber nicht so sicher. Stehen Fernseher/Radio darin zur Verfügung? Info auf http://www.orf-gis.at "Wer ist nun gebührenpflichtig? Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät. ...... Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist. Und sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt. ............ Es gibt aber Ausnahmen: Wer zu einer der folgenden Gruppen gehört bezahlt nur ein Mal, egal wie viele Geräte sich am Standort befinden: .................. * Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) und Privatzimmervermieter .......................... Für Standorte, an welchen geschäftsbedingt saisonal wiederkehrend der Betrieb eingestellt wird, ist die Abgabe einer dermaßen eingeschränkten Meldung zulässig, dass pro Kalenderjahr nur für die Monate des Betriebes Rundfunkgebühr zu bezahlen ist, wobei dieser Zeitraum mindestens vier Monate im Kalenderjahr betragen muss. Wird eine solche Meldung abgegeben, so ist die der Meldung entsprechende Rundfunkgebühr jährlich in einem im Vorhinein zu entrichten. Die Gebühren sind erstmals für den Monat zu entrichten, in dem die Gebührenpflicht beginnt, und letztmalig für den Monat, in dem sie endet. ......" Am besten dort direkt erkundigen.

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