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Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege zur landwirtschaftlichen Nutzung

18. Apr. 2012, 22:26 Unknown User

Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege zur landwirtschaftlichen Nutzung

Ich brauche mal ein paar schlaue Hinweise zum o.g. Thema: Ich bin Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in unserem Ort, habe dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch meine Voreigentümer nicht. Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben. Nun aber meine Frage: Wer nimmt eigentlich grundbuchliche Änderungen vor, wenn ein „neuer“ Dorfbewohner (z.B. durch Kauf eines alten Hauses) hinzukommt? Offenbar sind es ja nicht die Eigentümer, die darüber befinden und den „Neuen“ aufnehmen, sondern eher das Amt? Ich wurde jedenfalls in alle umliegenden Wege aufgenommen und bin grundbuchlich Miteigentümer - ohne mein Zutun. Konkret habe ich die Frage deswegen gestellt, da es einen Käufer im selben Ort gibt, der keinen Eintrag erhalten hat. Dieser Käufer hat nur Ackerfläche erworben. Nun fehlt ihm die Zufahrtsmöglichkeit, da er nicht im Wirtschaftsweg Miteigentümer ist. Gerne würde ich ihm helfen, diese über einen der Wege (in denen ich bereits Miteigentümer bin) zu erlangen. Wer hat da Erfahrungen oder kann mir mit Tipps weiterhelfen, an wem ich mich da konkret wenden müsste. Danke. wegwaarte

Antworten: 1

19. Apr. 2012, 08:27 Christoph38

Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege zur landwirtschaftlichen Nutzung

Nun ohne dein zutun wirst du ziemlich sicher nirgends Miteigentümer. Beim Erwerb eines alten Hauses durch den neuen Besitzer wird oft das Wegrecht einfach miterworben, weil es bereits beim vorherigen Eigentümer mit dem Haus verbunden war. Eine grundbücherliche Änderung beim Weg findet dann nicht statt, nur beim Haus wird der Neue eingetragen.

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