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Doppelversicherung
19. Nov. 2008, 10:48 geo1
Doppelversicherung
Hallo an alle! Hab grad ein kleines Problem. Ich bin zurzeit am elterlichen Betrieb als familieneigene Arbeitskraft angemeldet. Meine Mutter zahlt seit Mitte 2006 für mich Sozialversicherungsbeiträge. Nun gege ich aber seit geraumer Zeit einer freiberuflichen Nebenbeschäftigung nach. Jetzt erreicht mich ein Schreiben der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, die beagt, dass ich über die Mindestverdienstgrenze gerutscht, und somit pflichtversichert bin. Nebenbei ein Erlagschein über rund 2000 Euro, einzuzahlen bis 30 November. Was soll ich nun tun? Mich bei der SVB ab Jänner 2007 abmelden, oder beide Versicherungen einzalen (bzw meine Mutter).Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, was sinnvoller ist. Lg, geo1
Antworten: 4
19. Nov. 2008, 13:10 rwinkler
Doppelversicherung
hallo, ich gehe mal davon aus, dass du dafür ein Gewerbe angemeldet hast. Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht stellen, siehe dazu http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Sozialversicherung/SelbständigenSV/SozialversicherungspflichtfürKleingewerbetreibende.htm Wenn du jetzt schon einen Erlagschein über € 2000 bekommen hast, dann nehm ich mal an, dass du über diese Grenzen weit drüber bist. Ansonsten wird dir der Weg zu einem Steuerberater oder einer anderen Beratungsstelle nicht erspart bleiben. lg reini
19. Nov. 2008, 17:46 Icebreaker
Doppelversicherung
@ geo1 Also grundsätzlich mal erwähnt: mach dir nicht ins Hoserl. Nachdem deine Mamiii eh seit über 2 Jahren alles bezahlt ...? Wos jammerst? JEDER, der ein selbstständiges/freies Gewerbe angemeldet hat, hat je nachdem auch entsprechend zu löhnen. Etwaiige Schlupfwinkel, die ein Landwirt hat, hat so mancher Nichtlandwirt nicht ... (am Rande bemerkt) Kann dir aber eh egal sein, wenn Mami brav alles bezahlt ;-) lg Ice
19. Nov. 2008, 17:49 Icebreaker
Doppelversicherung
@ geo1 Also grundsätzlich mal erwähnt: mach dir nicht ins Hoserl. Nachdem deine Mamiii eh seit über 2 Jahren alles bezahlt ...? Wos jammerst? JEDER, der ein selbstständiges/freies Gewerbe angemeldet hat, hat je nachdem auch entsprechend zu löhnen. Etwaiige Schlupfwinkel, die ein Landwirt hat, hat so mancher Nichtlandwirt nicht ... (am Rande bemerkt) Kann dir aber eh egal sein, wenn Mami brav alles bezahlt ;-) lg Ice
19. Nov. 2008, 21:15 beatl
Doppelversicherung
Hallo! Hier wäreinteressant, welcher freiberuflichen Nebenbeschäftigung du seit wann nachgehst, und seit wann du bei der SVB versichert bist. Wenn diese Tätigkeit in den bereich der bäuerlichen Nebentätigkeit fällt , brauchst du an die SV d. gewerblichen wirtschaft nicht zahlen, wenn diese Nebentätigkeit auch bei der SVB gemeldet wurde. Dies mußt du der Gew. Versicherung aber mitteilen. ich würde dir raten bei der SVB anzurufen und dort abklären, ob deine Tätigkeit in den bereich der bäuerlichen Nebentätigkeit fällt. mfg
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