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Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

31. Jan. 2014, 20:45 dietmar1975

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

Einer meiner Verpächter möchte seine Grundstücke selbst bei der SVB anmelden, ich soll diese aber weiter bewirtschaften. Kann ich diese Flächen überhaupt bei der AMA anmelden ohne dass es da Schwierigkeiten gibt? Meines Wissens holen sich ja sowohl SVB und Finanz die Daten von der AMA? Ich glaube daher dass ich die Flächen zwar weiter bewirtschaften kann, diese aber nicht bei der AMA anmelden kann und daher wohl auf die EBP verzichten müsste. Oder irre ich mich da?

Antworten: 6

31. Jan. 2014, 22:18 SemiPro

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

Hallo Dietmar! Du hast recht! Die SVB macht seit Juni 2013 einen Abgleich mit der AMA. Wenn du im MFA, förderungsfähige Flächen drinnen hast musst du sie der SVB melden. Wenn du aber im MFA bei diesen Flächen \"OP\" (ohne Prämie) vermerkst, dann kannst du sie auch drinnen lassen. Aber frag bei der Landwirtschaftskammer nach, die können dir genauere Informationen aushändigen! Ich würde mir Gedanken machen, warum dein Verpächter selber zahlen will? Ich vermute, dass er die Förderungen einstreichen und dir die Arbeit zuschieben will! Ist ein schlechtes Geschäft für dich. lg SemiPro

01. Feb. 2014, 08:08 helmar

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

Nutzung wäre auch möglich. Kürzel N. Bin mir aber nicht sicher ob die überhaupt 2014 noch neue Flächen dazu melden kannst. Mfg, Helga

01. Feb. 2014, 10:24 321

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

@Dietmar/semi Ich kenne auch so einen ähnlichen Fall! Da war der Verpächter in jüngeren und einigen Jahren in der familiären eigenen Landwirtschaft tätig. Nach Aufgabe der Landwirtschaft und in einem Arbeitsverhältnis bis knapp vor der Pension in der Einstufung als Schwerarbeiter fehlten ihm noch einige Monate, um dieses Pensum zu erfüllen. Da Anderswertig keine Ersatzzeiten möglich waren, nahm er sich eine Teilfläche als Vorlage zur Bewirtschaftung und dem bisherigen Pächter zur Nutzung. Ob es nun durch den Abgleich der obigen Behörden noch möglich ist, wäre Fraglich? MfG 321

01. Feb. 2014, 10:29 dietmar1975

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

@321 ich denke meinem Verpächter gehts auch um Versicherungszeiten. Mal sehen ob das heute noch so möglich ist.

01. Feb. 2014, 11:05 helmar

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

Bei "Nutzung" bleibt die Fläche beim SVB-Versicherten, also bei dem der dir die Fläche zur Bewirtschaftung überlassen möchte. Ich habe ein Wald/Wiesengrundstück von knapp einem ha, und das liegt inmitten der Fläche eines anderen Betriebes und hat keine eigene Zufahrt. Ich habe mit dem "Umlieger" eine Nutzungsvereinbarung gemacht, die Fläche ist bei mir in der SVB geblieben und der "Nutzer" konnte die Fläche am MFA angeben. Inzwischen ist die Fläche verpachtet. Mfg, Helga

01. Feb. 2014, 11:33 KaGs

Bewirtschaften von Flächen die nicht bei der SVB gemeldet sind?

Bei mir ist es auch so, würde ich verpachten, dann verliere ich den Status als Landwirt. Und bei der unselbstständigen Arbeit bringe ich zuwenig Versicherungsjahre zusammen. So bleibe ich Bewirtschafter für die landw. Fläche. Ist zwar ein Nullsummenspiel, aber falle ich in die Schwerarbeiterregelung. Das wird öfters so sein, nicht immer wegen der sch... Förderungen!

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