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Auf Freiland Haus bauen
31. Aug. 2012, 16:55 zimmerer84
Auf Freiland Haus bauen
Hallo erstmal ! Es Geht um folgendes .. Meine Mutter besitzt eine kleine LW (8ha Wald,6ha Wiese) wo ein kl.Stück Wiese(4500m²) abgelegen an einer kleinen Siedlung (Siedlungsanfang) liegt. Auf diesem Platz, der Freiland ist, will ich mir ein Haus bauen. Unser Bürgermeister meinte dass er den geeigneten Platz(4500m² ) nicht in bauland umwidmen kann. Obwohl direkt unter bzw. daneben der hautpkanal für die Kläranlage läuft. Strom und Wasser wären auch vorhanden. Es ist eine Sackgasse die mit unserer Wiese beginnt, und sich eben bis zum letzten Haus(4Häuser) zieht. Angeblich hatt er beim Land angerufen und meinte dass wir keine Chance zur umwidmung haben. Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv damit beschäftigt das Steiermärkische Raumordnungsgesetz( Stand Juli 2012) anzusehen, und finde dass ich im Recht bin, und dass dieses Grundstück in Bauland umgewidmet werden kann. Meine Mutter meinte dass es schon immer mehr eine Last war, dieses Grundstück zu bewirtschaften, da es von ihrem hof aus der weiteste Weg ist und der ertrag sich nie bezahlt machte. Heute wird unsere Wirtschaft nicht mehr selbst bewirtschaftet. Die Wiesen mäht ein Nachbar mit. Er meinte dass einzige was machbar wäre, wäre eine Eigene Wirtschaft zu betreiben. Sprich Ich muss mit mind. 5ha im Grundbuch stehen und ein "Stallgebäude" errichten. dann könnte ich an jener Stelle bauen . Ich habe aber Bedenken wenn ich Besitzter bin (5ha Wald) . Was kostet mich es an Steuern ? bzw. Versicherung ?? Will den Wald nicht roden um die Versicherungen zahlen zu können. Vll. liest hier ja auch wer mit, der sich mit Umwidmungen auskennt. Falls Es jemanden gibt, der sich mit soetwas auskennt würde ich bitten mir zu Helfen !! MFG
Antworten: 4
31. Aug. 2012, 17:25 tomsawyer
Auf Freiland Haus bauen
Würdest Du dort Deinen Hauptwohnsitz haben ?
31. Aug. 2012, 19:59 Andi7
Auf Freiland Haus bauen
Hallo, ich denke auch, dass eine Baugenehmigung nur im Zuge einer bestehenden Land- oder Forstwirtschaft möglich ist. In OÖ brauchst du dazu allerdings ein agrartechnisches Gutachten das dir deine Landesregierung ausstellt wenn du dem Sachverständiger glaubhaft machen kannst dass ein Bauvorhaben an deiner gewünschten Stelle notwendig ist und es keine Alternativen gibt. Wenn du dieses Gutachten bekommst ist die Baugenehmigung nur noch eine Formalität. Aber wie schon erwähnt, Bedingung ist eine bestehende Land- oder Forstwirtschaft! In den Gutachten die OÖ ausgestellt werden bist du verpflichtet den Betrieb mind. 5 Jahre weiterzuführen, nachher kannst ja dann verpachten oder so. Steuern und Versicherung weiß ich auch nicht genau, du kannst ja deine Mutter mal fragen was die so zahlt. Aber ich denke, wenn du wirklich auf diesem Grundstück bauen willst, wird es dir das allemal wert sein.
31. Aug. 2012, 20:33 freidenker
Auf Freiland Haus bauen
@zimmerer84 warum sollte es nicht möglich sein, dass die siedlung um 1haus wächst, wenn die infrastruktur vorhanden ist? evt wär zu überlegen dass weniger flächel bsp 2000m2 gewidmet werden. viel erfolg
15. März 2015, 06:46 Piwetz
Auf Freiland Haus bauen
Im Rahmen eines landwirtschaftlich geführten Betriebes sind Um-Zu-und Neubau prinzipiell erlaubt. Es bedarf dazu aber natürlich der Baugenehmigung durch das Bauamt. In der Regel wird man das Gebäude auf der Hofstelle errichten! Die zweite Möglichkeit: Besteht bereits rechtens (!) ein Gebäude im Freiland, so kann dieses Gebäude um 100% vergrößert werden. Wichtig: Es darf aber die Nutzung nur in der gleichen Nutzungsart erfolgen. Also: Ein Stallgebäude kann anschließend nicht zum Wohnen genutzt werden. Auch hier bedarf es selbstverständlich vor Bauführung der baubehördlichen Bewilligung! Als nicht selten damit befasster Gerichtssachverständiger sehe ich aber eher ein zweites Anliegen bzw. Problem der Betroffenen: Naturgemäß wird in den genannten Fällen eine saubere, zivilrechtliche Trennung unter den Familienangehörigen angestrebt. In der Regel darf aber in den oa. Fällen leider kein eigener Grundbuchskörper (eigene EZ) geschaffen werden. Das wäre aber natürlich erwünscht, weil angenommen die "Dazugeheiretete" den Neubau mitfinanziert und grundbücherlich entsprechend abgesichert sein möchte. Da gibt es jedoch eine Möglichkeit, die selbstverständlich sein sollte um späteren Streitigkeiten vorzubeugen: Die Begründung von WOHNUNGSEIGENTUM. Auch Hypotheken lassen sich so absolut losgelöst von übrigen Gebäudeteilen und Personen im Grundbuch eintragen, ohne andere Liegenschaftsteile damit zu belasten. Wer sich interessiert, kann sich unter www.piwetz.at mehr unter dem Thema "Wohnungseigentum" informieren. Dort können Sie einen Newsletter und in weiterer Folge einer Powerpoint-Präsentation gratis und unverbindlich downloaden. Sie können mich auch anrufen.
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