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AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
08. Feb. 2012, 11:08 sturmi
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Wer stoppt eigentlich diese existenzgefährdende Kontrollbehörde?! Die Agrarmarkt Austria, prüft genau, ob Landwirtinnen und Landwirte zu Recht Ausgleichszahlungen und Betriebsprämien beziehen. Im vergangenen Jahr haben mehr als 200 Bauern Rückzahlungs-Aufforderungen erhalten. Sie hätten überhöhte Subventionen kassiert, weil sie über Jahre hinweg zu große Weideflächen gemeldet hätten. Ist das wirklich so? Helena Fröhlich hat einen betroffenen Bauern besucht. Die Geschichte: Die Agrarbezirksbehörde ermittelt eine Fläche von 303 ha, die AMA kontrolliert nach und kommt auf 136 ha! Jetzt fordert Sie von Bauer Ressler 67.000 Euro zurück. Keiner will Schuld sein, die AMA versteckt sich hinter ihre Paragraphen, die LWK hinter ihrem Digitalisierungsergebnis und Smile-Niki hat halt auch überhaupt keine Zeit! Dem Landwirt bleibt nichts anderes übrig als sich Alleine gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren! Bin gespannt wie dieser Rechtsstreit ausgeht. MfG Sturmi
Antworten: 9
08. Feb. 2012, 13:24 Bayr
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Servus, sei mir nicht böse, aber wenn einer mehr als die doppelte Fläche angibt, die er wirklich hat, ist dann die Kontrollbehörde schuld ?? Gruss
08. Feb. 2012, 17:43 Indianerlandwirt
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Der Bauer hat sieben Jahre lang 9600 EUR pro Jahr zu viel ausgezahlt bekommen und muss nun die gesamte Summe von 67000 EUR zurückzahlen. Das muss sehr schmerzhaft für den Bauern sein. Darum auch der Weg zum Gericht. Als die Digitalisierung angefangen hat, gab es das Angebot der AMA die Flächen richtig zu stellen und das ohne Konsequenzen also Rückzahlungsfrei. Warum hat der Almbeiwirtschafter dieses Angebot nicht angenommen?
08. Feb. 2012, 19:55 Benny1
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Wie die AMA mit uns umgeht finde ich sehr bedenklich ! Wenn aber dann noch Landwirte in diesem Forum sich darüber freuen dann finde ich das schon sehr traurig. Anscheinend sind sich noch nicht alle bewusst wie wenig Möglichkeiten man hat gegen einen Falschen Befund zu kämpfen (Gericht oder Volksanwalt). Weil von den sogenannte Vertretern BBK und LLK kann im Ernstfall keine Hilfe erwarten da diese auch von der AMA abhängig sind. Die Petition für eine rechtliche Besserstellung hat bis jetzt erst 247 Unterschriften, wenn wir weiter als Einzelkämpfer mit Neid und Egoismus so weitermachen können die machen was Sie wollen mit uns. Eine Nachdenklicher Benny1
07. März 2012, 18:37 DabetroffeneBauer
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Liebe Forumleserund -schreiber! Ich, DER BAUER DER DIE 67000 EURO zahlen muss, möchte mich auch zu Wort melden und ein paar Punkte hinzufügen: Ich habe keinen Bmw X5, welchen ich verkaufen kann Hemden trage ich auch nicht, die man mir ausziehen könnte Zinsen muss ich auch für die offene Summe zahlen, sind auch ein paar Tausender Und stellt Euch nur mal vor, Euer Monatslohn würde für fünf Jahre im nachhinein zurück gefordert werden, also euer Chef oder die Firma würde euer Gehalt für die nächsten fünf Jahre einbehalten. Und das alles weil ihr gar nichts dafür könnt ( bei meinem Heimbetrieb und der Alm wurde die AMA noch nicht fündig, kann ja noch passieren) Alle Ungläubigen und auch alle anderen können sich beim BAUERN DER DIE 67000EURO zahlt melden
07. März 2012, 19:50 muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer) 4. September 2009(*) „EAGFL – Abteilung ‚Garantie‘ – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Rinderprämie – Mutterkuhprämie – Extensivierungsprämie – Schlüsselkontrollen – Verpflichtung zur Verwendung eines computergestützten geografischen Informationssystems – Kontrolle der Almfutterflächen – Verpflichtung zur Zusammenarbeit – Begründungspflicht – Art der angewandten finanziellen Berichtigung – Extrapolation der Mängelfeststellungen“ In der Rechtssache T 368/05 Republik Österreich, Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Dossi, dann H. Dossi und C. Pesendorfer und schließlich C. Pesendorfer und A. Hable als Bevollmächtigte, Klägerin, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Erlbacher als Bevollmächtigten, Beklagte, wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit sie bestimmte von der Republik Österreich getätigte Ausgaben ausschließt, erlässt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Azizi, der Richterin E. Cremona (Berichterstatterin) und des Richters S. Frimodt Nielsen, Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin, aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2008 folgendes Urteil
07. März 2012, 19:51 muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Vorgeschichte des Rechtsstreits 30 Mit Schreiben vom 2. Mai 2000 unterbreitete das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission einen Vermerk über die Berücksichtigung von Futterflächen auf Almen bei der Berechnung des Besatzdichtefaktors nach den Art. 12 und 13 der Verordnung Nr. 1254/1999 und bat um schriftliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des darin enthaltenen Vorschlags. Dieser Vorschlag sah ein neues Messsystem vor, wonach die Futterflächen auf Almen als Futterflächen je nach Grad der Überschirmung dieser Flächen mit Baumkronen prozentual gestuft berücksichtigt würden, wobei als „praktische Vorgangsweise“ festgehalten wurde, dass dazu entzerrte Luftbilder, so genannte Orthofotos, verwendet würden. 31 Am 9. Mai 2000 übermittelte die Agrarmarkt Austria, die als Zahlstelle in Österreich zugelassene Einrichtung (im Folgenden: AMA), allen mit der Durchführung der Prämien betrauten Stellen ein Dokument mit dem Titel „Horizontale Anweisung 2000“, das eine „Arbeitsanweisung betreffend ‚Futterfläche auf Almen‘ – Leitfaden der AMA“ enthielt. In diesem Dokument wurde im Wesentlichen das im Schreiben vom 2. Mai 2000 als Vorschlag dargestellte neue Messsystem beschrieben. 32 Mit Schreiben vom 28. November 2000 teilten die Kommissionsdienststellen dem BMLFUW mit, dass der im Schreiben vom 2. Mai 2000 gemachte Vorschlag gemeinschaftskonform sei und dass die österreichischen Behörden vorbehaltlich bestimmter Bemerkungen wie vorgeschlagen vorgehen könnten. 33 Vom 7. bis zum 11. Mai 2001 prüfte der Europäische Rechnungshof im Bundesland Salzburg an Ort und Stelle die Durchführung der Extensivierungsprämienregelung. 34 Am 13. September 2001 übermittelte der Präsident des österreichischen Rechnungshofs dem BMLFUW die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs. Darin äußerte der Rechnungshof erhebliche Vorbehalte an der Rechtmäßigkeit der in Österreich im Jahr 2000 gezahlten Extensivierungsprämien und sonstiger EU-Mittel, bei denen die tatsächlich erfassten Weideflächen, insbesondere auf Almen, Bewilligungskriterium waren. Denn aus den Bemerkungen geht hervor, dass bei zwei stichprobenweise ausgewählten Almen, die sich im Jahr 2000 auf elf Betriebe verteilten, die angemeldeten Weideflächen verglichen mit den nach Auswertung der Luftaufnahmen festgestellten Weideflächen um 52% bzw. um 33% überhöht waren. Die Prüfer hätten zudem festgestellt, dass nach Korrektur der überhöhten Flächenangaben fünf der elf Betriebe nicht mehr im Rahmen der Extensivierungsprämienregelung für 2000 förderfähig gewesen wären. Die Auswertung der Luftaufnahmen für das Bundesland Salzburg habe außerdem ergeben, dass bei ungefähr einem Drittel der Almweideflächen die ermittelten Weideflächen erheblich kleiner gewesen seien als die vom Bewirtschafter angegebenen Weideflächen.
07. März 2012, 20:02 feichtere
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Auch ich bin von einer solchen Rückforderung betroffener Bauer aus Kärnten mit 26.000.-EURO An Alle, die es nicht glauben wollen: Es wurde kein Cent zu Unrecht ausbezahlt.Durch die Berechnung der ZA mit der zu hohen Fläche wurden die ZA´s zwar mehr, der Wert des Einzelnen ZA´s aber geringer.Durch die Verminderung der Fläche können nicht mehr alle ZA´s,die im Guten Glauben beantragt wurden, ausgenutzt werden, daraus ergibt sich die Rückforderung plus Strafe. Ich hatte als Auftreiber nie Einfluss auf die Fläche. Mein Einspruch liegt seit 8 Monaten beim Ministerium und wurde bis heute nicht behandelt. Kurios: Die betroffene Alm wurde Sept.2010 kontrolliert und Sept. 2011 nachkontrolliert. Beide Prüfer hatten Digitalbilder und auch die gleiche Schulung und trotzdem gibt es eine Differenz von 18%. ( Beim Bauer fangen bei 3% die strafen an!!) Dies zum Nachdenken für Alle, die mit Ihren Urteilen so schnell zur Stelle waren. lg ernst
07. März 2012, 20:24 muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
215 Nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da die Republik Österreich unterlegen ist, sind ihr entsprechend dem Antrag der Kommission die Kosten aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.
07. März 2012, 20:30 muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
aus diesem meine drei einträgen ergibt sich , das das landwirtschaftsministerium ab dem jahr 2000 ein flächenermittlungssystem eingeführt hatte, das die europäische kommission nicht anerkannt hat. österreich wollte dann sein flächenermittlungssystem im klagswege gegen die kommission durchsetzen und hat diese klage verloren. somit ergibt sich , das die östereichischen bauern durch das ministerium angehlten wurden - etwas zu beantragen und etwas umzusetzen , das es nach europäischem recht nicht gegeben hat. diese tatsache wird von allen politischen vertretern verschwiegen und man versucht jetzt die schuld den bauern in die schuhe zu schieben.
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