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120 GVE - Vollpauschallierungsgrenze
04. Nov. 2012, 10:21 G007
120 GVE - Vollpauschallierungsgrenze
In meinen Freundeskreis ist jetzt in der Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Betriebszweige in der Landwirtschaft im Zuge der Vollpauschallierungsobergrenzen folgende Frage aufgetaucht: Wieviel könnten bei einem gemischten Rinderbetrieb (Milchvieh/Aufzucht) Milchkühe/ mit dazugehöriger Milchquotte und Masttiere gehalten werden, um die 120 GVE Grenze nicht zu überschreiten. Mir geht es um gute Betriebe und nicht um einzelne Spitzenbetriebe. So eine Info von aussenstehender Seite würde uns sehr viel helfen. Bitte um einige Beispiele. Danke! mfg gerd
Antworten: 1
04. Nov. 2012, 12:53 molbro
120 GVE - Vollpauschallierungsgrenze
Die Pauschalierungsverordnung sieht folgende Grenzen vor: Vollpauschalierung: EHW < 75.000 € und weniger als 60 Ha LN und weniger als 120 VE und weniger als 5 Ha Obstkulturen. Wird eine dieser Grenzen überschritte, so ist die Vollpauschalierung nicht mehr anwendbar. Bis zu einem EHW von 130.000 € ist als Gewinnermittlungsvereinfachung die Teilpauschalierung vorgesehen. Wobei für Veredelungsbetriebe das Ausgabenpauschale 80 % betragen soll. Wer als Veredelungsbetrieb gilt, bzw. ab welchen Tierbesatz die 80 % gelten sollen ist noch nicht bekannt. Die wird in der Ausformulierung der Pauschalierungsverordnung festgelegt. Freiwillige Buchhaltung bzw. E/A-Rechnung AFA für Grund und Boden: Grund u. Boden unterliegt keiner Abschreibung. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe!!!!!! Mit der Abschreibung soll die Wertminderung abgegolten werden (Maschinen, Gebäude usw.) Wie gesagt liegt bei NUR 460 Mastschweinen am Stand die 120 GVE Grenze (460 mal 2,9 Umtriebe mal 0,09). Das sind DOPPELT so Viel GVE wie beim ÖPUL (460mal 0,13). Bei Milchkühen liegt die 120 GVE Grenze bei 65 Kühen mit Nachzucht. ansonsten: • Rinder bis 6 Monate = 0,3 GVE • Rinder 6-12 Monate = 0,55 GVE • Rinder 1 bis 2 Jahre= 0,8 GVE • Rinder über 2 Jahre = 1 GVE
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