Antworten: 34
  26-10-2018 20:59  prof1224
Güterweg
Wer darf rein "Rechtlich" auf einem Güterweg fahren, gibt es da unterschiede zwischen den Bundesländern?

  26-10-2018 21:05  eklips
Güterweg
Ich denke, rein "Rechtlich" dürfen alle Berechtigten fahren. Dies hängt wiederum davon ab, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Weg handelt und wer im 2. Fall auf diesem privaten Weg eine Fahrberechtigung, Servitut, Weganteil usw. hat.

  27-10-2018 09:13  svoboda12
Güterweg
naja, es kommt auch darauf an, ob der Weg wirklich nur in privater Hand ist, oder ob öffentliche Gelder dabei sind. Wenn beim Bau oder Erhaltung öffentliche Gelder dabei sind, wird es schwierig Fahrverbote zu erteilen.
Wenn wirklich der Güterweg privat ist ohne öffentliche Gelder dann kann der Besitzer selbst bestimmen wer fährt und wer nicht.
Güterwege sind landesgesetze soweit ich weiß

mfg


  27-10-2018 10:49  mittermuehl
Güterweg
@svoboda12 ... So einfach ist das nicht. Was ist "öffentliches Geld"? Ein Förderung?


  27-10-2018 11:03  Ferdi 197
Güterweg
Ist der Weg im öffentlichen Eigentum ( Gemeindeweg, usw..) dann dürfen diesen normalerweise alle Bürger ohne einen Schaden anzurichten verwenden, manchmal gibt es Beschränkungen für Tonnage, nur für Radfahrer, usw. die müssen natürlich auch für die Benützer eingehalten werden, ansonsten können eben Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden.
Ist der Weg auf privaten Grundbesitz, sozusagen z.B. Forstwege, die beim Bau auch öffentliche Gelder als Unterstützung z. B. im Ländlichen Raum usw. bekommen ist u. bleibt dies aber immer ein Privatweg.
Diesen dürfen dann nur der Personenkreis benützen, die auch in der Interessensgemeinschaft Forstweg (meistens Anrainer) sowieso dabei sind u. die beim Bau bzw. Erhaltung immer mitfinanzieren, nach einem im Vertrag aufgelisteten Schlüssel diese Beiträge eben bezahlen.
Diese letzt genannten Privatwege, sind meistens mit Schranken + Fahrverbotstafeln versehen.
Es kann auch sein das die Benützung von Privatwegen erweitert wird z.B. für Jäger, Mountbiker, Pferdebesitzer, usw. aber meistens macht man so etwas mit einem kleinem Jährlichen Entgeld u. das in einem schriftlichen Vertrag fixiert, damit es zu keinen Ersitzungen kommt.
Ansonsten kann der Benützer nach einigen Jahrzehnten behaupten er hat diesen Weg immer benützt u. somit kann er ein Nutzungsrecht vielleicht beim Gericht durchsetzen.


  27-10-2018 16:46  prof1224
Güterweg
Also dazu muss ich noch sagen das der Güterweg zu 4 Höfen führt, wir haben dafür 65 000 Schilling bezahlt!!
Seit nun 4 Jahren fehlt das Güterweg Schild , gut 10 mal habe ich auf der Gemeinde nachgefragt was mit dem Schild ist. Wir kümmern uns darum die Antwort Anrufe beim WEV sowie in Linz haben nichts gebracht.
Was hat die Gemeinde für einen Vorteil wenn sie den Güterweg "Abbringen" ?????????

  27-10-2018 16:55  mittermuehl
Güterweg
Ein Schild fehlt... .das ist das Problem???

  27-10-2018 18:04  meki4
Güterweg
Ist es ein öffentlicher Weg - oder in Privatbesitz von euch 4?
Wir haben auch vor Jahren als Anrainer zu einem öffentlichen Weg dazugezahlt, das er saniert und asphaltiert wird. Fahren tun aber alle.
LG M.

  27-10-2018 19:35  heilei
Güterweg
Hallo,
wenn schon einmal ein Güterwegschild von der Agrarbehörde war, ist es sicher eine Gemeindestraße und somit kann jeder fahren.
Wo liegt dein Problem? Willst nur ein neues sinnloses Schild?
Grüße

  27-10-2018 19:50  Fallkerbe
Güterweg
@prof1224
habt Ihr 4 Höfe den weg zur gänze bezahlt, oder hat der Steuerzahler (gemeinde, Land, Bund, EU) auch was mitbezahlt / gefördert? Wer bezahlt den Winterdienst und die Wegerhaltung? Ihr 4 Höfe oder wird der Winterdienst von der Gemeinde übernommen?

  27-10-2018 19:55  Reiskofel
Güterweg
erstens sollte abgeklärt sein, ob es für diesen Güterweg einen gültigen Bescheid, ausgestellt von der BH oder von der Agrarbezirksbehörde gibt. Darin sollten die Rechte und Pflichten, - Bau und Erhaltungskosten usw., vertraglich geregelt sein. In diesem Bescheid steht auch, um welche Kategorie Weg es sich handelt. (Forst- Güter- oder Hofaufschließungsweg usw). Abzuklären ist auch, ob es ein Übereinkommen mit der Gemeinde über die freie Benützung für die Allgemeinheit gibt.
Als langjähriger Obmann eines Güterweges nach dem Kärntner Güter und Seilwege Landesgesetzes empfehle ich dir, sofern die 4 Hofeigentümer der Wegerhalter sind, eine Tafel mit folgendem Aufdruck anzubringen:

Privatweg - Benutzung nur für Berechtigte und auf eigene Gefahr.

Um genauer Stellung nehmen zu können, müsste der gesamte Akt des betroffenen Weges, welchen es sicher gibt, aufgearbeitet werden.
LG W.


  28-10-2018 00:03  Harpo
Güterweg
Die Meinung wenn öffentliche Bereitgestellt würden können alle fahren ist scheinheilig
Demnach müsste ich in jedem Haus oder Wohnung die Wohnbauförderung erhalten haben eine Nacht schlafen können??

  28-10-2018 07:30  heilei
Güterweg
Hallo Harpo,
hast für dein Haus auch nur ein Drittel selber bezahlt und den Rest geschenkt bekommen?
Bei uns (NÖ) zahlt das Land, die Gemeinde und die Interessenten jeweils ein Drittel.
Schneeräumung und Streuung ist auch noch gratis, also ist so ein Weg sehr wohl "öffentlich".
Grüße

  28-10-2018 07:37  sts
Güterweg
in OÖ (so der Güterweg dort liegt) gibt es den Unterschied zwischen Güterweg (sind in der Regel landwirtschaftliche Zufahrten und werden erhalten vom Güterwegverband = Zusammenschluss aller Gemeinden im Bezirk) und Gemeindestrasse, welche direkt von der Gemeinde erhalten werden müssen. Dass Ganze ist in einem Verzeichnis festgelegt. Ob jetzt eine Tafel montiert ist oder nicht, ist bedeutungslos und damit erklärbar ist auch der fehlende Ehrgeiz der Gemeinde, diese wieder zu montieren.

  28-10-2018 08:18  Vollmilch
Güterweg
Wie es aussieht, gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern.

LG Vollmilch

  28-10-2018 08:59  heilei
Güterweg
Hallo STS,
egal wie sie heißen, alles öffentlich:

Güterwege sind entsprechend dem oö. Straßengesetz öffentliche Straßen zur Erschließung des ländlichen Raumes.

Grüße

  28-10-2018 22:49  Logo
Güterweg
Hallo!
Ein Güterweg ist immer öffentlich sonst wäre es ja kein Güterweg.
Für die Erhaltung ist der Wegeerhaltungsverband zuständig.
Man sollte schon wissen, welche Grundstücke einem gehören oder nicht.
Sollte das Grundstück nicht im eigenen Besitz sein, kümmert das doch niemanden wer dort fährt. Im ländlichen Raum sind Güterwege nicht nur Zufahrten oder Verbindungsstraßen, sondern ganz normale für jeden benutzbare Straßen. Mit oder ohne Schild.


  28-10-2018 23:07  eklips
Güterweg
"Ein Güterweg ist immer öffentlich sonst wäre es ja kein Güterweg."

Im steirischen Landesrecht finde ich den Begriff Güterweg gar nicht.

Aus einem OGH-Urteil über einen Klagsfall in Salzburg:

"Güterwege nach den landesrechtlichen Güter- und Seilwegegesetzen dienen der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und sind keine öffentlichen Straßen; ohne satzungsgemäße Zustimmung dürfen sie anderen Zwecken nicht zugeführt werden"

Das ist der Vorteil der Landesgesetzgebung: Es bleiben immer spannende Fragen

  28-10-2018 23:17  Logo
Güterweg
In Oberösterreich ist das mit Güterwegen ganz sicher so wie eben schon geschrieben.
Wieder einmal schade, das es in Österreich keine einheitlichen Gesetze gibt.

  29-10-2018 07:40  svoboda12
Güterweg
naja, es kommt auch darauf an, ob der Weg wirklich nur in privater Hand ist, oder ob öffentliche Gelder dabei sind. Wenn beim Bau oder Erhaltung öffentliche Gelder dabei sind, wird es schwierig Fahrverbote zu erteilen.
Wenn wirklich der Güterweg privat ist ohne öffentliche Gelder dann kann der Besitzer selbst bestimmen wer fährt und wer nicht.
Güterwege sind landesgesetze soweit ich weiß

mfg


  29-10-2018 08:40  stefan.u(gbz5)
Güterweg
Also imo kommt es nicht darauf an, ob öffentliche Gelder geflossen sind oder nicht, es kommt darauf an, was im Bescheid steht.

Bei reinen Förderungen die man bekommen hat, wird afaik zumindest in Tirol keine Freigabe für alle verlangt. Was anderes ist es wenn sich die öffentliche Hand direkt noch was zuschießt und sich beteiligt.

Alleine wenn ich auf unsere Alm rauffahre, dann fahre ich zuerst über einen öffentlichen Interessantschaftsweg, wo die Almbesitzer anteilig die Erhaltung übernehmen müssen, der Weg aber öffentlich ist. Dann ein Weg nach dem Güter und Seilwegegesetz, der privat ist. Und um es rechlich nicht zu leicht zu machen, danach noch einen reinen Privatweg, der nicht dem Güter und Seilwegegesetz unterliegt.

Also 3 unterschiedliche rechliche Wegtypen auf 15km und bei allen gelten unterschiedliche Gesetze und Regeln.
Ist folglich nicht ganz so leicht zu beantworten die Frage. Den Bescheid ausheben und nachschaun.

  29-10-2018 20:01  prof1224
Güterweg
Das zu den 4 Höfen jeder fahren kann und darf ist schon klar, es geht darum ob Firmen die wo anders etwas errichten fahren dürfen. Es geht um die Errichtung einer Stromleitung!

In unserer Gemeinde gibt es um die 25 Güterwege die aufgelistet sind, und unser Güterweg ist da plötzlich nicht mehr dabei. Auch muss ja wer das Schild entfernt haben. Das Problem ist das die Leute auf der Gemeinde nicht mit allzu viel Charakter gesegnet sind , und man keine Antwort bekommt was da los ist!!!!

  29-10-2018 20:02  prof1224
Güterweg
Das zu den 4 Höfen jeder fahren kann und darf ist schon klar, es geht darum ob Firmen die wo anders etwas errichten fahren dürfen. Es geht um die Errichtung einer Stromleitung!

In unserer Gemeinde gibt es um die 25 Güterwege die aufgelistet sind, und unser Güterweg ist da plötzlich nicht mehr dabei. Auch muss ja wer das Schild entfernt haben. Das Problem ist das die Leute auf der Gemeinde nicht mit allzu viel Charakter gesegnet sind , und man keine Antwort bekommt was da los ist!!!!

  29-10-2018 20:18  Vollmilch
Güterweg
Du sprichst in Rätseln. Wenn jeder fahren kann, dann dürfen auch Firmen fahren. Noch dazu, wenn sie (im öffentlichen Interesse) Stromleitungen errichten.
Die Relevanz einer "Tafel" oder irgendeines Schildes kann ich nicht nachvollziehen, ausser es handelt sich um um ein Straßenverkehrszeichen (Allgemeines Fahrverbot,etc.)

LG Vollmilch

  29-10-2018 20:39  mittermuehl
Güterweg
Was stand auf der Güterwegtafel genau?

  30-10-2018 07:48  stefan.u(gbz5)
Güterweg
Wenn es um die Zufahrt für die Errichtung einer Stromleitung geht, dann ist sowiso alles komplett unerheblich.
Die bekommen überall ein Notwegerecht, da Stromleitungen im öffentlichen Interesse liegen. Dann kann man viel Geld ausgeben und den Bescheid bekämpfen. Damit verzögert man dann noch ein paar Monate und danach ist man selbst ärmer und sie fahren trotzdem.

Und aufpassen es ist bei einem Güterweg (in Tirol) nicht so klar, dass jeder zu den 4 Höfen fahren darf. Wenn z.B. einer davon z.B. ein Gewerbe anmeldet, dann ist die Zufahrt dafür streng genommen nicht abgedeckt. Ist es aber ein öffentlicher Güterweg, dann schon, dann darf aber auch die fremde Firma fahren. Aber idr. wo kein Kläger da kein Richter.
Ich als Stromversorger würde übrigens, wenn man man mir die Zufahrt verbieten will, nur noch einmal zu dem Hof hinfahren. Und zwar um den Strom abzuklemmen. Natürlich nur aus Sicherheitsgründen, denn wenn man dort nicht zufahren darf, dann ist es viel zu gefählich den Bereich weiter mit Strom zu versorgen.


  30-10-2018 12:23  svoboda12
Güterweg
naja, es kommt auch darauf an, ob der Weg wirklich nur in privater Hand ist, oder ob öffentliche Gelder dabei sind. Wenn beim Bau oder Erhaltung öffentliche Gelder dabei sind, wird es schwierig Fahrverbote zu erteilen.
Wenn wirklich der Güterweg privat ist ohne öffentliche Gelder dann kann der Besitzer selbst bestimmen wer fährt und wer nicht.
Güterwege sind landesgesetze soweit ich weiß

mfg


  30-10-2018 13:00  eklips
Güterweg
@svoboda

Bitte nicht immer aktualisieren. Dein wahrsch. falscher Beitrag in Vervielfachung nervt.

  30-10-2018 13:07  svoboda12
Güterweg
naja, es kommt auch darauf an, ob der Weg wirklich nur in privater Hand ist, oder ob öffentliche Gelder dabei sind. Wenn beim Bau oder Erhaltung öffentliche Gelder dabei sind, wird es schwierig Fahrverbote zu erteilen.
Wenn wirklich der Güterweg privat ist ohne öffentliche Gelder dann kann der Besitzer selbst bestimmen wer fährt und wer nicht.
Güterwege sind landesgesetze soweit ich weiß

mfg


  30-10-2018 13:08  svoboda12
u




  30-10-2018 13:15  svoboda12
Güterweg
@eklips, sorry, habe ihn aber nur einmal reingestellt und bin jetzt erst das nächste mal online.

@prof144, Stromanbieter dürfen ohne fragen über deine Gründe fahren, wie vorhin schon mal erwähnt. das ist zumindest in NÖ so geregelt.
und diesen Beitrag stell ich nur einmal rein ;)

  30-10-2018 13:24  svoboda12
u
@eklips, sorry, habe ihn aber nur einmal reingestellt und bin jetzt erst das nächste mal online.

@prof144, Stromanbieter dürfen ohne fragen über deine Gründe fahren, wie vorhin schon mal erwähnt. das ist zumindest in NÖ so geregelt.
und diesen Beitrag stell ich nur einmal rein ;)

  30-10-2018 13:41  stefan.u(gbz5)
Güterweg
wie gesagt zumindest in Tirol ist das vollkommen egal ob du Föderung (öffentliches Geld) bekommen hast oder nicht.
Solange im Bescheid nichts drinnen steht, oder das öffentliche Geld an Bedingungen geknüpft war, entscheidet die Weginteressantschaft bzw. der Besitzer.

Ist es aber so, wie ich im oben geschilderten Fall vermute, dass die Gemeinde einen Weg gebaut hat und sich die 4 Höfe mit einem gewissen Betrag beteiligen mussten/haben, dann ist er höchstwahrscheinlich öffentlich und für alle zugänglich.

Der reine Name Güterweg gibt aber keine Auskunft darüber, wer fahren darf.

Auch Stromanbieter dürfen selbstverständlich nicht so ohne weiteres über deinen Grund fahren.
Wenn Gefahr im Verzug ist, geht vieles, zu entschädigen ist im Nachhinein aber trotzdem. Bei bestehenden Rechten ist idr. im Vertrag auch die Zufahrt dabei.
Wenn es neu gebaut wird, dann erstmal nicht. Gibt es aber keine gütliche Einigung, dann wird bescheidmäßig ein Notwegerecht verfügt.
So kommen übrigens auch Bauern zu ihren Feldern, selbst wenn es der Nachbar nicht will. Da hat die Argrarbehörde (in Tirol) sehr weitgehende Befugnisse.

  31-10-2018 08:49  svoboda12
Güterweg
@riitsch, bei uns (NÖ) ist es aber so. Wenn du öffentliche Gelder haben willst für den Weg, dann musst/sollst du auch jeden fahren lassen, der berechtigt ist (berechtigt ist jeder der auf dem Güterweg zu tun hat, Post, Besucher, Vertreter usw). Sonst gibt es kein Geld. Wir haben vor 6 Jahren unseren privaten Güterweg sanieren lassen (6 Teilhaber). Früher wurde immer alles selbst bezahlt, dieses mal haben wir bei der Gemeinde nachgefragt bezüglich Zuschuss. So wurde es von der Gemeinde erklärt. Die Güterweggemeinschaft kann dann nicht mehr selbst bestimmen wer fährt und wer nicht.
Gut, so einfach wollten wir das nicht stehen lassen, haben an die Güterwegeabteilung des Landes einen Brief geschrieben bezüglich Fragebeantwortung ob dies so ist. Auch vom Land ist diese Einstellung gekommen.
Dann Information beim Rechtsanwalt. Schlussendlich kannst du, wenn beim Bau oder Sanierung beim privaten Güterweg (nicht bei Unwetterschäden) öffentliche Gelder dabei sind (bei uns 50% Land, 20% Gemeinde, 30% Interessenten) nicht mehr alleine entscheiden wer fahren darf, und wer nicht.



  31-10-2018 09:37  Vollmilch
Güterweg
Wer zahlt, schafft an.

LG Vollmilch



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