Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?

Antworten: 10
  23-09-2018 20:57  elisabeth.p(cju7)
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Ich habe einen sehr komplexen Fall und bevor ich irgendwelche Anwälte einschalte wollte ich hier mal im Forum fragen...

Ich bin mittlerweile Betriebsführerin eines LW Betriebes, vorher war der Betrieb an meine Mutter verpachtet, aber bereits in meinem Besitz da ich ihn direkt vom Opa überschrieben bekommen habe...

Meine Mutter brauchte aber noch Pensionsjahre und darum war sie Betriebsführerin, 2016 ist sie dann ganz unerwartet verstorben und seither ist die ganze Familie zerstritten weil das Erbe nicht geklärt war.

Meine 3 Schwestern hatten sich nie für die Landwirtschaft interessiert und darum bin nur ich als Nachfolgerin in Frage gekommen. Jetzt wo es um das Erbe geht sehen sie natürlich nur das Geld und den Besitz aber nicht die Arbeit die dahinter steckt.
Ich habe blöderweise einen Erbverzicht gegenüber meiner Mama unterschrieben als ich damals den Betrieb bekam, meine Mama hatte nämlich ein Feld das ihr gehörte und sie meinte das das eh mal zum Betrieb kommen wird, leider haben wir das nicht schriftlich und jetzt wurde es auf meine Schwestern aufgeteilt obwohl die nix damit anfangen können außer verkaufen...

Meine Mama hatte den Betrieb zwar gepachtet aber sie selber hat eigentlich kaum am Betrieb gearbeitet da sie einen anderen Beruf hatte. Die Arbeit wurde hauptsächlich vom Opa und mir und meinem Freund durchgeführt.
Meine Frage ist daher kann dies als Scheinbewirtschaftung beurteilt werden?
Die Förderung von 2015 ist noch auf meine Mama gekommen und ab 2016 war ich schon Betriebsführerin, kann dieses Jahr noch zurückgefordert werden oder noch viel wichtiger die ÖPUL-Periode zuvor also bis 2015?

Der Betrieb hat auch immer die SVB eingezahlt und das waren über die Jahre gerechnet doch ziemliche Summen die aus der Substanz des Betriebes kamen und die jetzt eigentlich weg sind...

Jetzt wäre daher auch die Frage ob man dies zurückfordern kann oder auf mein Einzahlunsgkonto umschreiben da es ja eigentlich eine Scheinbewirtschaftung war...

Denkt ihr da kann man irgendetwas machen? Die SVB hat bei uns schon ganze Betriebe ruiniert wo es teilweise um Kleinigkeiten ging...

  23-09-2018 21:03  muk
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
der betrieb hat mit sicherheit niemals svb beiträge bezahlt - wenn jemand svb beiträge bezahlt hat , dann war es eine person . welche person war das ? ?

  23-09-2018 21:35  elisabeth.p(cju7)
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Der Betrieb hatte ein Betriebskonto und von den Betriebseinnahmen wurde die SVB auf den Namen meiner Mama einbezahlt...

  23-09-2018 21:49  dietmar.s(2cz6)
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
-ich würd sagen klingt hart aber, wär deine Mutter nicht frühzeitig gestorben, würde sie dann Pension bekommen und niemand hätte was gesagt wegen Scheinverpachtung.
-jetzt ist sie aber doch frühzeitig verstorben, die Pension is futsch und auch die eingezahlten
Beiträge.
-Wenn jetzt doch anders argumentiert wird bin ich mir nicht sicher ob dir das am Ende nicht als Betrug gewertet wird.
-Du mußt auch bedenken würde bei dir das gut gehn, wieviele andere sich dann melden würden weil bei ihnen der gleiche Unglücksfall eingetreten ist.



  24-09-2018 01:23  yamahafzr
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Es gibt sicher genug Fälle , wo der Betrieb nur am Papier verpachtet wird. Der Betriebsführer mit der Landwirtschaft nichts zu tun hat. Wenn du da irgend wie rechtliche Schritte überlegst, hoffe ich das du eine gute Rechtschutzversicherung hast!!!

  24-09-2018 08:16  Juglans
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Zwei Erkentnisse für dein weiteres Leben.
Pensionsansprüche werden mit dem Tod des Anspruchsberechtigten wertlos.
Es ist wichtig seinen Nachlass schon frühzeitig in Form eines Testamentes zu regeln.

Mein Tipp: Versöhne dich mit deinen Schwestern und versuche mit Ihnen irgendeinen Gangbaren Weg zu finden das du die Fläche bekommst. ( Niedrigerer Preis, Pacht, Ratenkauf etc.)
mfg

  24-09-2018 21:47  elisabeth.p(cju7)
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Danke für eure Beiträge...

fgh: Kannst du das nochmal genauer erklären welche Möglichkeit du siehst die Beiträge zurück zu erhalten und wie?

Nachdem ich meiner Mama gegenüber einen Erbverzicht unterschrieben habe sind meine Schwestern die Rechtsnachfolger meiner Mutter!
D.h. wenn ich die Schweinbewirtschaftung einklagen würde, dann hätten die Konsequenzen meine Schwestern zu tragen...

Ich weiß das klingt ziemlich hart aber wenn ihr meine Situation erlebt hättet könntet ihr es nachvollziehen!
Meine Schwestern haben ohne dem Grundstück auch noch ein großes Erbe bekommen und sind absolut maßlos... Habe bis dato nichtmal das AMA-Geld bekommen von ihnen und das ist ja eindeutig dem Betrieb zuzuordnen ebenso einen Bausparvertrag der vom Betriebskonto eingezahlt wurde!

  25-09-2018 08:01  Peter1545
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Elisabeth: Ich verstehe deine Frage nicht. Wieso sollte man die SVB zurückfordern? Der Betriebsführer zahlt sie ein und ist der Nutznießer.
AMA Geld bekommt der Betrieb sprich Betriebsführer, bis zum Todeszeitpunkit fällt es in die Erbmasse ab dann dem nächsten Betriebsführer zu.
Bausparer können nicht auf Betriebe abgeschlossen sein nur auf Personen, der besagte Bausparer wurde zwar vom Betriebskonto gezahlt aber quasi als Privatentnahme und fällt dann auch der Erbmasse zu.
Das mit dem Feld ist das einzige was mir jetzt auffällt, was blöd gelaufen ist.
Wieso brauchte deine Mutter Pensionsjahre vom Betrieb und ist arbeiten gegangen??

  25-09-2018 08:54  Vollmilch
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Zeichnungsberechtigt reicht nicht aus, um nach dem Tod des Kontoinhabers darauf Zugriff zu haben.
Im Idealfall lautet das Konto auf beide Namen.

Ansonsten schließe ich mich riiitsch an.

LG Vollmilch

  25-09-2018 09:32  Peter1545
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Das Konto darf nicht auf x und y lauten sondern muss auf x oder y lauten, soweit ich das weis, sonst gibts auch im Todesfall nichts bis das Erbe geklärt ist.

  25-09-2018 15:12  heilei
Kann die AMASVB von den Erben Geld fordern?
Hallo Elisabeth,
es wäre interessant wie groß dein Betrieb ist, aber wenn einer zB. 100000.- Bargeld bekommt und der Andere einen Hof mit Wert von 500000.- dann schaut das immer unfair aus.
Du solltest aber auch auf deine Gesundheit achten, wenn Du Tage und Nächte lang grübelst und der Hass kein Ende nimmt, so rächt sich das bestimmt an Dir selber.

Versuche mal eine KFZ Versicherungsprämie zurückzubekommen nur weil Du keinen Unfall hattest - verrückt oder, also vergiss die SVB Beiträge.
Aus meiner Sicht geht es bei Dir um keine riesigen Summen, sondern nur mehr ums Recht und das wird meist viel teurer als der tatsächliche Schaden.
Grüße,
heilei



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.