Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden

Antworten: 9
  22-08-2017 20:11  Heimdall
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Guten Abend.
Hatte heute eine ungewohnte Situation.
An einem Forstweg (ca 50m nach Beginn) habe ich einen Lagerplatz wo Schotter für meine Waldwege gelagert wird. Der Forstweg ist beschildert mit einer Tafel "Forststrasse" und einer Tafel "ausgenommen Anreiner".
Auf dem Lagerplatz war ein Auto abgestellt.
Ich habe einen Bekannten mit entsprechender Zugmaschine und Kipper beauftragt mir dorthin Schotter zu liefern.
Da dort ein Auto stand ist er leider mit dem Kipper vor das Auto gefahren (genug Platz) und hat abgekippt. Beim abkippen ist ihm der Kipper umgefallen, und es entstand am Auto ein minimaler Schaden (Frontlippe 2 kleine Kratzer durch wegrollenden Schotter).
Der Autobesitzer wollte von mir den Schaden ersetzt haben. Ich sagte er dürfe dort nicht stehen, ich Parke auch nicht in seinem Garten.
Im Endeffekt ist er nach einiger Diskussion gefahren, Ka ob ich nochmal was von ihm höre.
Wie ist sowas rechtlich, wäre das von mir zu bezahlen?
Laut dem netten Herren sei das ja Quasi ein Parkplatz.
Hatte schonmal wer so einen Fall?
Ist es besser mich gleich mit einem Anwalt abzusprechen?
Es geht mir hier nicht um die 200-300€ Schaden, sondern ums Prinzip.
Lg

  22-08-2017 20:33  frank100
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Wieso selber zahlen der Traktor wird doch versichert sein.

  22-08-2017 20:42  Vollmilch
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Hallo!

Bin kein Jurist aber wenn man Schaden an fremden Gut verursacht muss dafür bezahlen, ganz egal ob das Auto dort stehen darf oder nicht. Das ist ein andere Sache.
Also du (beziehungsweise der Verursacher) musst den Schaden am Auto bezahlen. Der andere bekommt eine Anzeige und muss Strafe zahlen.

LG Vollmilch

  22-08-2017 22:10  rbrb131235
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden

Wenn jemand ein parkendes Auto beschädigt, hat der Verursacher, bzw. in Folge sein Haftpflichtversicherer ( nicht der Autraggeber ) den Schaden zu ersetzten.

Ob der dort stehen darf oder nicht, hat mit dem Schaden nichts zu tun.


rbrb13








  22-08-2017 22:20  Ferdi 197
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Scheiß dir nichts um das Auto od. deren Inhaber, er hat dort nichts zu suchen also es gab ein Fahrverbot / Parkverbot somit muß er mit einem Schaden evtl. rechnen, deshalb gibt es ein Forstgesetz.
Aber den Schaden würde ich meinen Versicherer melden, somit gibt es keine Fahrerflucht mit dem Traktor inkl. Kipper.
Der PKW Besitzer kann es ja bei der Polizei anzeigen, dann zahlt vielleicht meine Versicherung. Bei einer Rechtsschutzversicherung: dann übergib es eben dem Rechtsanwalt, der soll sich damit beschäftigen ist ja sein Job u. verursacht dir keine kosten.
Bei Gericht wird es vielleicht dann so sein: 1. Der illegal abgestellte PKW-Besitzer bekommt eine Strafe wegen Ignorierung des Fahrverbots + Parkverbots u. deine Haftpflicht zahlt ihn dann evtl. den Schaden, so vermute ich wird es ausgehen.


  23-08-2017 07:08  beglae
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Zahlen muss der Verursacher sonst niemand, vor Gericht verlierst du auf jeden Fall.

  23-08-2017 07:37  Peter1545
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Den Schaden musst du zahlen bzw. deine versicherung.
Allerdings kannst du eine Besitzstörungsklage einbringen und so geld fordern!

  23-08-2017 09:57  borromäus.n1
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
@ferdi:
die realität:
hab an der grenze meiner haus- zur wiesenparzelle die zufahrt auf die wiesenparzelle mit einem tor abgetrennt. kommt man von der strasse, muss man durch mein einfahrtstor, dann 100m zu meinen parkplätzen und dort, wo ich umdrehe, habe ich eben das tor errichtet, das die weide von der hausparzelle trennt.
meine herzallerliebste nachbarin hat einen der ihr ein paar packerl stroh geliefert hat zum umdrehen auf meinen grund geschickt. ihre eigene zufahrt ist stets mit versperrtem schranken verschlossen und mit nicht-allrad plus hänger sogar leer nur schwer bewältigbar.
mein tor ist talseitig zu öffnen, der vollpfosten hat es aufgemacht weil er den hänger nicht abhängen wollte und auch nicht umdrehen konnte (ich dreh mit einem um die hälfte längeren gespann problemlos um).
jedenfalls hat der volltilo die torflügel bergseitig geöffnet, so, dass die flügel erstens in die rangierfläche standen und zweitens, da sie an den stehern in diese richtung anschlagen, nur etwa 75 grad aufgehen.
dadurch ist er insgesamt 3 mal mit dem hänger in das tor geknallt (4 wochen nach dem einbetonieren, noch nicht einmal die latten drauf).
folge: mittelsteher steht schief, alle 3 flügel sind oben und unten durch lack und verzinkung bis ins metall aufgeschunden.
nachdem keine reaktion auf meine (freundliche) ansprache der verantwortlichen erfolgte, hab ich halt versucht, über eine anzeige zu einer entschädigung zu kommen, da ich ja das kennzeichen eruieren konnte (kam am nächsten tag nochmals, lackspuren passend an seinem hänger, stroh dort, wo er abgeladen hat und bei meinem tor).
das hat die polizei so gar nicht interessiert und erst nach 3 wochen, als sie bei der dame wegen eines hundebisses erhoben haben und er mir zufällig über den weg gelaufen ist, hat er sich das angeschaut.
fazit:
die freunde und helfer sind nicht zuständig, da sich alles auf privatgrund abgespielt hat und "er hat das ja nicht absichtlich gemacht".
adresse des hängerbesitzers? fehlanzeige: datenschutz.
mein anwalt hat mich dann aufgeklärt, dass das schon so richtig ist, man mir aber die halterdaten aushändigen hätte müssen (wer's glaubt wird seelig).
aber siehe die frau die in graz weit über 1000 autos zerkratzt hat und jeder ist auf seinem schaden sitzen geblieben, da konnte man auch nichts tun.
bis sich ein ra der sache angenommen hat. jetzt ist ruhe. ohne den guten mann tät die heute noch autos zerkratzen. von sich aus haben die behörden alle gesagt, dass man nichts machen kann. jetzt auf einmal geht's doch und vorher über 1000 autos lang waren allen die hände gebunden?

  23-08-2017 20:23  rbrb131235
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
Der Threaderöffner hat geschrieben eine Hinweitafel "Forststrasse"

Das ist ist noch lange kein Fahr und Halteverbot.

Peter 1545 schreibt : Allerdings kannst du eine Besitzstörungsklage einbringen und so geld fordern!

1. Bitte wo hat eine Besitzstörung stattgefunden ?
2. Was willst du forderen ? Wo ist dein entstandener Schaden ?

rbrb13


  23-08-2017 20:54  Peter1545
Lagerplatz (Parkplatz?) Auto - Schaden
@rbrb13: Du wirst es nicht glauben, aber bei einer Besitzstörung braucht kein Schaden enstehen. Da gibts in Wien einen Parkplatz mit einer Tafel Privatgrund blablabla und eine Kamera mit der finanziert sich der Besitzer und dessen Anwalt den Unterhalt!
Noch einfacher ist es natürlich wenn der Grundbesitzer in seiner Tätigkeit eingeschränkt wird Zb er kommt nicht in den Wald kann keine Holz verladen....
Ausgenommen Anrainer wird doch wohl ausreichen, aber das wird jeder Anwalt wissen.



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