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die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
https://www.topagrar.at/home/Kuhattacke-mit-Todesfolge-Bauernbund-sieht-Prozess-mit-Sorge-8195735.html
wenn man glaubt, daß warnschilder auch vor zivilrechtsansprüchen schützen , dann kann man gewaltig irren , aber der bauernbund hat gute oder unwissende rechtsberater.
strafrechtlich kann man dem bauer nichts vorwerfen .
zivilrechtlich wurde der schaden verursacht und könnte auch zu ersetzen sein .
die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
Warum übernimmst dann nicht du die Rechtsberatung wenn du schon so gut informiert bist. Wär doch zum wohle aller Bauern wenn das einer macht der auch was davon versteht!
die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
Natürlich ist es für alle Beteiligten tragisch, aber dem Bauernbund dafür die Schuld zu geben ist etwas weit hergeholt. Mfg.
die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
konstruktive Lösungen sind gefragt, von daher...wenn es touristisch gewünscht wird, dass es ein miteinander gibt, soll die tourismusbranche das finanziell abdecken. Der vorschlag müßte eigentlich nicht von mir sondern von einer Regierungspartei kommen. Außer man will eh keine verantwortung tragen
mfg
die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
Ich frag mich auch was die Bauernbundvertreter damit zu tun haben.
Aber bei dem Fall geht es um was viel wichtigeres, wo es sogut wie jeden Bauern erwischen kann.
Was sind künstlich geschaffene Gefahrenquellen und was ist zur Kennzeichnung ausreichend?
Sind Mutterkühe eine künstlich geschaffene Gefahrenquelle?
Ja, denn sie wurden vom Bauern auf die Alm getrieben.
Die Frage die das Gericht jetzt beantworten muss ist, hat der Bauer alles ihm zumutbare getan um die Gefahr zu kennzeichnen und zu minimieren und wie gefährlich sind Mutterkühe, darf man die überhaupt noch mit Menschen zusammenlassen oder ist das unabgezäunte Weidenlassen schon für den Bauern erkennbar fahrlässig?
Auch bei der ganzen MTB Debatte ist die "normale" Haftung in meinen Augen lösbar. Geht es dann aber um die künstlich geschaffenen Gefahrenquellen wird es happig.
Ab wann ist das zum Weg gezogen Holz, das vom Wegrand etwas hineinragt, gesondert abzusichern? Die Regel ist ja "das Hindernis muss für den durchschnittlich aufmerksamen Radfahrer auch bei schlechten Sichtverhältnissen erkennbar sein".
Ist es dann kein Baum sondern ein abgeschnittener Ast den man beim Seilen mit runtergezogen hat, über den einer drüberfällt, dann kann man davon ausgehen, dass man zahlt (und da helfen einem idr. die ganzen Versicherungen auch nicht, denn schaffen von Gefahren ohne Absicherung wird meist als fahrlässig ausgelegt).
Die Bundesforste mussten ja schon wegen eines eingewachsenen Stacheldraht im Wald (nicht Weg) zahlen, den ein Servitutsberechtigter von x Jahren aufgestellt hat und der dann nicht aufgeräumt wurde und verfallen ist. Daran hat sich einer den Unterschenkel beim durchs Gestrüpp gehen aufgerissen und hat erfolgreich geklagt.
Seit über 50 Jahren war es bei uns auf der Alm üblich den Zaun (früher Stacheldraht) bei den Koppelgrenzen einfach über den Weg zu spannen (Griff dran und fertig)
Es gab nie ein Problem, es ist kein Wanderweg in der Nähe, die Wege waren Sackgassen.
Jetzt werden die MTB Fahrer mehr und da es ein Urteil gibt, dass man, wenn in so einem Fall was passiert, auch schuldig ist, wenn der MTB Fahrer illegal dort unterwegs ist, muss man jetzt die Koppelzäune anders machen.
War das Güllefass das am Feldrand steht und in den Feldweg ragt sichtbar genug?
Ja vermutlich schon weil es groß genug ist, bei einer Wiesenegge, eventuell noch in grünen und grauen "Tarnfarben", bin ich mir dann schon nicht mehr so sicher wie der Richter entscheidet wenn es da einen drüberwuzelt.
Und Hand aufs Herz, wer geht wirklich 1-2 mal pro Jahr seinen Forst- / Güterweg oder Waldrand entlang und kontrolliert dass dort alles sicher und in Ordnung ist. Natürlich mit Dokumentation des Ganzen....
Ist auch kein Problem solange nix passiert. Fällt aber mal ein Baum, der seit 3 Jahren offensichtlich erkennbar dürr ist, auf einen Fußgänger oder auf ein Haus drauf, dann wird es blöd...
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Der Bauernbund und die LK direkt haben damit zwar nix zu tun.
Aber nur ein Vergleich: Bei einem anderen Unfall mit tödlichem Ausgang (Junges Mädchen prallt gegen eine Schneekanone, welche mit einem leidigen Fangzaun abgesichert ist, ohne Oranger Dämpfungsmatte) meldete sich gleich einmal die Wirtschaftskammer zu Wort- In einem öffentlichen, nicht facheinschlägigen Medium, und nicht nur einer Zeitschrift für Schiliftbetreiber^^
Denn wo ja der Tourismus und das Landschafts- und bäuerliche Familienbild ach so wichtig ist, würd ich schon verlangen, dass es da von seiten diverser Vertretungen und Institutionen öffentliche Meldungen dazu gibt.
die UNWISSENDE show der bauernvertreter , unterschied zwischen zivilrecht und strafrecht
Leider ist im österreichischen Recht absolut NICHTS klar geregelt, man kann wegen jedem Scheiß eine auf den Deckel kriegen, auch wenn man noch so unschuldig ist.
Manchmal habe ich das Gefühl, unsere Rechtslage ist so wirr, dass es genau so wirksam ist, überhaupt keine Gesetze zu haben.
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