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EHW neu - Zupachtung
Hallo, ich habe ein paar Fragen zum neuen EHW vl. kann sie mir wer beantworten.
Ich habe den neuen EHW bekommen.
Seit der EHW Erhebung( 2014??) ist eine Pachtfläche dazubekommen. Diese wurde im neuen EHW nicht berücksichtigt bei den Viehzuschlägen und bei den 1/3 der öffentlichen Geldern (2014).
Was muss ich tun das ich den korrekten EHW bekomme?
Muss ich diesen Vorgang jedes Mal machen wenn sich bei der Fläche ( zugang ,abgang) was ändert?
Wenn er zB. Über die 75000 Euro Grenze ist kann man theoretisch bis 31.12.2017 Pachtfläche wieder abgeben.
Würde mich über Eure Antworten freuen :)
EHW neu - Zupachtung
Hallo,
das ist momentan eine sehr schwierige Situation, da das FA mit den neuen EHW komplett überfordert ist. Es sind stand heute noch immer nicht alle EHW NEU draußen.
Habe von jemanden gehört, dass es beim FA auch intern eine Weisung gibt, dass noch keine Beschwerden und der gleichen bearbeitet werden dürfen, solange nicht einmal jeder seinen Erstbescheid hat. Und es liegen schon maßenhaft Beschwerden und Einsprüche vor.
Theroetisch sollte dieser laufende Abgleich eigentlich von selbst durch Datenaustausch AMA-FA durchgeführt werden. Aber dass ist monentan eben nur theoretisch weil das FA noch kein Land in sicht hat.
Ich stehe vor einer änlichen Situation und meine Steuerberater hat gesagt, ich soll mich freuen solange ich durch die Erhöhung nicht über eine Grenze der Vollpauschalierung komme wird nichts passieren.
Irgendwann wird der Abgleich schon stattfinden. Spätestens bei der nächsten Hauptfeststellung! :-)
mfg
EHW neu - Zupachtung
Danke Franz 0312 für deine Antwort.
Hast du eine Wertfortschreibung beantragt oder sonstiges?
Das heißt ja dass, das FA immer einen neuen EHW ausstellen muss wenn sich von der Fläche was ändert weil sich ja dann auch die Viehzuschläge und das Drittel des öffentlichen Geldes verändert oder liege ich falsch?
mfg
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