GarantieGarantie und Gewährleistung sind 2 komplett verschiedene Sachen.
bei beweglichen Gütern hat man 2 Jahre Gewährleistung.
Da muss der Verkäufer! der Ware alle Fehler beheben die zum Zeitpunkt des Verkaufes schon bestanden haben.
Im ersten halben Jahr besteht da Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss einem beweisen, dass kein mangelhafter Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufes bestanden hat. Da das sehr schwer ist, hat man da als Konsument gute Chancen auf Schadensregulierung. In den 1,5 Jahren danach muss man selber beweisen, dass der mangelhafte Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufes schon bestanden hat.
Garantie ist was ganz anderes...
Das ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers für einen gewissen Zustand.
Das kann sein 5 jahre Garantie auf Durchrosten, eine lebenslange Garantie der Funktion, oder was immer der Hersteller garantieren will.
Da es für die Verkäufer natürlich bequem ist sich statt der Gewährleistung einfach auf eine Herstellergarantie zu berufen, wird das oft bei Reklamationen vermischt.
Wenn man jetzt z.b. einen Traktor beim Landmaschinenhändler kauft. Geliefert bekommt und bezahlt. Nach 2 Monaten geht der Landmaschinenhändler in Konkurs. Nach 4 Monaten hat man einen offensichtlichen Produktionsfehler am Traktor.
Rein rechtlich hat man jetzt absolut keinen Anspruch gegen den Traktorhersteller (solange der Schaden nicht von der freiwilligen Garantie des Herstellers abgedeckt ist) sondern nur gegen den Landmaschinenhändler.
Und da wird man zu allen anderen Gläubigern gesteckt und bekommt nach ein paar Jahren die Konkursquote von seinem Schaden.
Siehe auch den VW Skandal, da müssen die Kunden auch die Händler klagen und nicht VW selber.
Also zur konkreten Frage:
Ob Garantie da ist und wofür sie gilt, weißt nur du und der Hersteller der Batterie.
Gewährleistung hast du aber gesetzlich...
Sind die Batterien jünger als 1/2 Jahr, dann muss der der Händler beweisen, dass was falsch gemacht hast... Kann er das nicht, dann muss er den Schaden beheben.
Sind sie älter als ein halbes Jahr, dann musst du ihm beweisen, dass der Schaden schon zum Verkaufszeitpunkt vorhanden war.